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Wichtig für Vermieter und Mieter: Neue Ära hat begonnen

Während Immobilienmakler nun in das Verfahren zur Erstellung von Mietverträgen über das e-Devlet-Portal einbezogen wurden, wurden bis heute bereits rund 21.000 Verträge über diesen Dienst bestätigt. Finanzminister Mehmet Şimşek erklärte: „Unsere Bürger können ihre Mietvertragsgeschäfte über das e-Devlet-Portal mit erweitertem Umfang ortsunabhängig, ohne Zeit- und Dokumentenkosten, schnell, einfach und zuverlässig abwickeln.“

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Wichtig für Vermieter und Mieter: Neue Ära hat begonnen

Das vom Finanzministerium eingeführte System, das die Erstellung von Mietverträgen über das e-Devlet-Portal ermöglicht, verbreitet sich in der gesamten Türkei weiter. Mit dem Dienst, der in allen 81 Provinzen aktiv genutzt wird, nähert sich die Zahl der bestätigten E-Mietverträge der Marke von 21.000.

Die erste Phase des Systems wurde am 4. November 2024 freigeschaltet. In dieser Stufe können natürliche Personen, die Eigentümer einer Immobilie sind, den Vertrag unter der Rubrik „Mietvertragsgeschäfte“ (Kira Sözleşmesi İşlemleri) im e-Devlet-Portal erstellen. Auch der Mieter und gegebenenfalls der Bürge können dem betreffenden Vertrag über ihre eigenen e-Devlet-Konten zustimmen.

Ab dem 9. Mai wurde die zweite Phase eingeleitet. Mit diesem neuen Schritt können nun auch Immobilienmakler mit einer entsprechenden Zulassung sowie bestimmte Personen Verträge erstellen und diese den Parteien (Vermieter, Mieter, Bürge) zur Genehmigung vorlegen.

Dank der Anwendung können für Mietverträge digitale Dokumente mit Zeitstempel und Barcode erstellt werden. Gleichzeitig können diese Dokumente über das e-Devlet-Portal verifiziert werden.

UNBEFUGTE VERMITTLUNG WIRD UNTERBUNDEN

Mit der zweiten Phase wurde es ausschließlich Immobilienmaklern mit einer gültigen Zulassung ermöglicht, bei Mietgeschäften als Vermittler aufzutreten. Bürger können die Zulassungsnachweise der Makler über das e-Devlet-Portal überprüfen; dies bietet ein sichereres Transaktionsumfeld.

Mit dieser Neuerung soll möglichen Benachteiligungen vorgebeugt werden, denen sowohl Bürger als auch die Immobilienbranche begegnen könnten. Die Anwendung sorgt für Transparenz bei Mietverträgen und ermöglicht zudem die Überprüfung, wem die Immobilie gehört. Darüber hinaus entfällt für die Bürger die Notwendigkeit, ihre Verträge physisch bei offiziellen Stellen einzureichen. Dank der digitalen Integration verringert sich der bürokratische Aufwand.

Bis heute wurden 20.979 Mietverträge über das System bestätigt. Während der Dienst in der gesamten Türkei aktiv genutzt wird, wurde die Benutzeroberfläche benutzerfreundlich gestaltet. Auf dem Bildschirm „Mietvertragsgeschäfte“ finden sich zudem informative Videos und Bedienungsanleitungen.

Ein Einführungsvideo, das erstellt wurde, damit die Bürger das System besser verstehen können, soll in Kürze im Fernsehen ausgestrahlt werden.

„WIR HABEN DAS BÜRGERORIENTIERTE DIENSTLEISTUNGSVERSTÄNDNIS IN DEN MITTELPUNKT GESTELLT“

Finanzminister Mehmet Şimşek betonte in seiner Erklärung zu diesem Thema, dass die über das e-Devlet-Portal zugängliche Anwendung „Mietvertragsgeschäfte“ im Einklang mit einem „bürgerorientierten Dienstleistungsverständnis“ entwickelt wurde.

Şimşek erklärte, dass das System, das durch die Arbeit einheimischer Softwareentwickler und vollständig aus internen Ressourcen erstellt wurde, keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Öffentlichkeit darstellt, und äußerte sich wie folgt:

„Mit dem Dienst wurde keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Öffentlichkeit geschaffen. Die Anwendung wurde so konzipiert, dass die Bürger keine zusätzlichen Kosten tragen müssen, um diesen Dienst zu nutzen. Unsere Teams arbeiten im Hintergrund weiter daran, die Servicequalität zu verbessern. Wir arbeiten daran, diesen Dienst so zu erweitern, dass er auch juristische Personen umfasst. Unsere Bürger können ihre Mietvertragsgeschäfte über das e-Devlet-Portal mit erweitertem Umfang ortsunabhängig, ohne Zeit- und Dokumentenkosten, schnell, einfach und zuverlässig abwickeln.“


Nachrichtenquelle: AA

Mietvertrag