Wichtige Änderungen bei Lebensmittelkennzeichnungen und Restaurantmenüs
Um Verbraucher besser zu informieren, wurden neue Vorschriften für Lebensmittelkennzeichnungen und Speisekarten eingeführt, die irreführende Angaben und Bilder einschränken; zudem ist die klare Angabe von Inhaltsstoffen und Kalorien in Restaurants nun verpflichtend.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat eine umfassende Aktualisierung der Lebensmittelgesetzgebung vorgenommen. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass Verbraucher korrekte Informationen erhalten; zudem sind bemerkenswerte neue Regeln für Lebensmittelverpackungen und Restaurantmenüs in Kraft getreten.
Gemäß den neuen Vorschriften müssen die Namen und Mengen der Produkte in den Supermarktregalen nun deutlich besser erkennbar sein. Insbesondere Inhaltsstoffe wie Alkohol, Süßungsmittel und der Zuckergehalt müssen auf den Verpackungen wesentlich deutlicher ausgewiesen werden. Während die Verwendung von 189 neuen, von der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzutaten in die Gesetzgebung aufgenommen wurde, wurden 32 verschiedene Substanzen, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Schweinefleisch oder Insekten enthalten, verboten.
Bei Lebensmitteln, die mit Aromen hergestellt werden, ist es künftig nicht mehr gestattet, das tatsächliche Bild des Produkts auf der Verpackung zu verwenden; es muss klar angegeben werden, dass das Produkt „aromatisiert“ ist. Bezeichnungen wie „... Geschmack“ oder „... Art“ wurden vollständig gestrichen, da sie den Verbraucher irreführen könnten. Zudem wurde es untersagt, bei anderen Speiseölen als Olivenöl Olivenbilder zu verwenden oder Produkte als „Dorfprodukt“ oder „lokal/importiert“ zu bezeichnen, wenn dies einen falschen Eindruck erweckt.
Die Regelung beschränkt sich nicht nur auf verpackte Produkte. In Gastronomiebetrieben und Restaurants müssen nun auf den Speisekarten die Inhaltsstoffe aller Produkte mit den vollständigen Namen der verwendeten Rohstoffe (zum Beispiel die Unterscheidung zwischen Erdnüssen und Pistazien bei „pistazienhaltigen“ Produkten) angegeben werden, und auch die Kalorienwerte müssen klar ausgewiesen sein.
Darüber hinaus wurden bemerkenswerte Verbote bezüglich der Form und Vermarktung von Lebensmitteln eingeführt. Es ist nun nicht mehr gestattet, Lebensmittel in Formen wie Waffen, Totenköpfen oder Gehirnen auf den Markt zu bringen.
Es wurde betont, dass all diese Neuerungen darauf abzielen, eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern und ein faires Wettbewerbsumfeld zu schaffen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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