Wichtige Entscheidung der BDDK zu Wohnungsbaudarlehen
Die BDDK hat angekündigt, dass die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnungen bei Wohnungsbaudarlehen aufgehoben wurde. Zudem wurde eine Regelung für Kreditkartenschulden getroffen.
Privatkreditkarten, deren fälliger Betrag teilweise oder vollständig nicht beglichen wurde, sowie Verbraucherkredite, deren Zahlung um mehr als 30 Tage überfällig ist, können mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten umstrukturiert werden. Für den Antrag auf Umschuldung wurde eine Frist von 3 Monaten eingeräumt.
Die BDDK gab eine Erklärung zu einem koordinierten Maßnahmenpaket ab, das der Sicherung der Finanzstabilität und dem Schutz der Finanzverbraucher dienen soll.
Privatkreditkarten, deren fälliger Betrag teilweise oder vollständig nicht beglichen wurde, sowie Verbraucherkredite, deren Zahlung um mehr als 30 Tage überfällig ist, werden mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten umstrukturiert.
Die Kreditkartenlimits der Verbraucher bei allen Banken, die insgesamt 400.000 TL übersteigen, werden um Sätze zwischen 50 und 80 Prozent reduziert. Bei der Senkung der Kartenlimits berücksichtigen die Banken die höchste Auslastungsquote der letzten 12 Monate.
Die Banken werden die Kreditkartenlimits bis zum 1. Januar 2027 an das monatliche und jährliche Einkommen der Verbraucher anpassen.
Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnungen bei Wohnungsbaudarlehen wurde aufgehoben. Wohnungen mit der Energieeffizienzklasse C, die für Gebäude ab dem Jahr 2010 als Mindestanforderung gilt, wurden ebenfalls in den Kreis der Wohnungen aufgenommen, für die vorteilhafte Kreditzinsen gelten.
VOLLSTÄNDIGER TEXT DER ENTSCHEIDUNG
Die Details der von der BDDK bereitgestellten Informationen lauten wie folgt:
In der Sitzung des Gremiums vom 29.01.2026 wurde infolge der Prüfung des Schreibens vom 28.01.2026 mit der Nummer E-24049440-045.01-
sowie dessen Anlagen beschlossen:
1- Gemäß Artikel 93 des Bankengesetzes Nr. 5411, Artikel 14 des Gesetzes über Bankkarten
und Kreditkarten Nr. 5464 sowie der Verordnung über Bankkarten und Kreditkarten;
ist Folgendes festgelegt:
ANTRAG INNERHALB VON 3 MONATEN ERFORDERLICH
A) Zum Datum dieses Beschlusses: Falls der fällige Betrag von privaten Kreditkarten zum Fälligkeitsdatum nur teilweise oder gar nicht beglichen wurde, können die Karteninhaber innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Beschlusses eine Umstrukturierung der zum Zeitpunkt der Umstrukturierung bestehenden Schulden (einschließlich ausstehender zukünftiger Transaktionen) beantragen, wobei die Laufzeit auf maximal achtundvierzig Monate begrenzt ist.
B) Der monatliche Ratenbetrag der Umstrukturierung ist dem Mindestzahlungsbetrag des jeweiligen Monats hinzuzurechnen.
C) Bis zur Tilgung von fünfzig Prozent der umgeschuldeten Kreditkartenschulden darf das Limit der dem Karteninhaber von der jeweiligen Bank zugewiesenen Kreditkarten nicht erhöht werden,
Ç) Falls der Umschuldungsbetrag das Kreditkartenlimit übersteigt, soll der Teil des Umschuldungsbetrags, der das Kartenlimit überschreitet, nicht als Limitüberschreitung gewertet werden,
WIE LANGE IST DIE LAUFZEIT FÜR DIE UMSCHULDUNG VON KREDITKARTENSCHULDEN?
2- Gemäß Artikel 12, Absatz 4 der Verordnung über Kreditgeschäfte von Banken sowie Artikel 11/A, Absatz 5 der Verordnung über die Gründungs- und Betriebsgrundsätze von Finanzleasing-, Factoring- und Finanzierungsgesellschaften;
- Können Konsumentenkredite (einschließlich Dispokredite), die vor dem Datum dieses Beschlusses gewährt wurden und deren Kapital- und/oder Zinszahlungen zum Datum des Beschlusses mehr als dreißig Tage überfällig sind, auf Antrag des Schuldners innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Beschlusses umgeschuldet werden, wobei die Umschuldung auf maximal achtundvierzig Monate begrenzt ist und kein zusätzlicher Kredit gewährt werden darf."
Nachrichtenquelle: 12punto
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