Wichtiger Hinweis für Schuldner: Welche Schulden fallen unter die Umschuldung?
Die Entscheidung zur Umschuldung von Kredit- und Kreditkartenschulden wurde am 26. September veröffentlicht. Schulden, bei denen die Kapital- oder Zinszahlungen vor diesem Datum um mehr als 30 Tage überfällig waren, fallen unter die Umschuldungsregelung. Schuldner müssen den Antrag innerhalb eines Jahres stellen. Bei Kreditkarten gilt die Bedingung, dass die Mindestzahlung bis zum 26. September nicht geleistet worden sein darf.
Die Entscheidung zur Umschuldung von Kredit- und Kreditkartenschulden wurde am 26. September veröffentlicht.
Das Detail zum Datum bei der Umschuldung sorgte jedoch für Verwirrung.
In dem Beschluss der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) wurde der 26. September als kritisches Datum für die Umschuldung festgelegt.
Laut dem BDDK-Text können Kredite, die vor dem Datum der Entscheidung vergeben wurden, umgeschuldet werden.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung müssen die Kapital- oder Zinszahlungen um mehr als 30 Tage überfällig gewesen sein.
Das bedeutet, dass Kredite, die vor dem 26. September in Verzug geraten sind, unter die Umschuldung fallen.
KRITISCHES DATUM 26. SEPTEMBER
Der Schuldner muss den Antrag auf Umschuldung innerhalb eines Jahres stellen.
Auch im Artikel bezüglich der Kreditkarten wurde der Begriff "Entscheidungsdatum" verwendet.
Demnach muss die Mindestzahlung einer genutzten Kreditkarte bis zum 26. September ausgeblieben sein.
Eine Umschuldung kann nur für Kreditkarten vorgenommen werden, deren Mindestzahlung vor dem 26. September nicht geleistet wurde.
Bei der Nutzung mehrerer Kreditkarten fallen nicht alle Gesamtschulden unter die Umschuldung.
Die BDDK hat in ihrem entsprechenden Beschluss den 26. September als Stichtag für die Umschuldung festgelegt.
Ob Schulden, die nach diesem Datum entstanden sind, ebenfalls unter die Umschuldung fallen, ist noch nicht bekannt.
Der türkische Bankenverband (TBB) ist mit den Banken zusammengekommen, um die Details der Umschuldung zu besprechen.
TBB WIRD STELLUNGNAHMEN VON BDDK UND TCMB EINHOLEN
Um offene Fragen zur Umsetzung der Umschuldung zu klären, wird der TBB Stellungnahmen von der BDDK und der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) einholen.
Es wird erwartet, dass der TBB in den kommenden Tagen ein Schreiben an die Banken richtet, um alle Details bezüglich der Umschuldung zu klären.
- Werden Schulden nach dem 26. September in die Umschuldung einbezogen?
- Können Raten, deren Fälligkeit nach dem 26. September liegt, umgeschuldet werden?
- Wird es verpflichtend sein, die umgeschuldeten Karten offen zu halten?
- Wird es für diejenigen, die den Umschuldungsprozess einleiten, aber ihre Raten nicht zahlen, eine erneute Umschuldung geben oder werden diese Personen in das Mahnverfahren überführt?
Kredit- und Kreditkartenschulden können in bis zu 60 Monatsraten aufgeteilt werden.
Bei Kreditkarten wird der monatliche Ratenbetrag zum Mindestzahlungsbetrag des jeweiligen Monats addiert.
ZINSSATZ 3,11 PROZENT
Das Guthaben, das über den umgeschuldeten Betrag hinausgeht, kann bei der Kreditkarte weiterhin genutzt werden.
Beispiel: Von 100.000 Lira Schulden wurden 50.000 Lira umgeschuldet. In diesem Fall können die Karteninhaber den verbleibenden Teil von 50.000 Lira weiterhin nutzen.
Bis mindestens die Hälfte der umgeschuldeten Schulden abbezahlt ist, kann das Kreditkartenlimit bei der betreffenden Bank nicht erhöht werden.
Der für die Umschuldung anzuwendende Zinssatz beträgt 3,11 Prozent.
Bei einer Ratenzahlung der 50.000 Lira Schulden über 12 Monate beläuft sich die Gesamtrückzahlung auf 64.000 Lira. Die monatliche Rate beträgt 5.340 Lira.
Bei einer Ratenzahlung der 50.000 Lira Schulden über eine Laufzeit von 60 Monaten erreicht die Gesamtzahlung 133.000 Lira. Die monatliche Rate von 2.228 Lira wird zum Mindestzahlungsbetrag addiert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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