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Zwischenentscheidung im Diplom-Prozess von İmamoğlu: Dokumente angefordert

Im Diplom-Prozess von Ekrem İmamoğlu hat das Gericht die Vorlage von Dokumenten bei der Universität, dem Außenministerium, dem Hochschulrat (YÖK) und der Generalstaatsanwaltschaft angefordert.

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Zwischenentscheidung im Diplom-Prozess von İmamoğlu: Dokumente angefordert

In dem Verfahren, in dem die Annullierung des Diploms des Bürgermeisters der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, angefochten wird, hat das Gericht beschlossen, 36 verschiedene Dokumente von der Verwaltung und dem Hochschulrat (YÖK) anzufordern, um die Einwände zu prüfen und eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung zu treffen.

In dem Verfahren, das İmamoğlu zur Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung über die Annullierung seines Diploms eingeleitet hat, forderte das Gericht 36 separate Dokumente an.

Laut einem Bericht von Ali Macit von Sözcü heißt es in der Entscheidung: „Das zuständige 5. Verwaltungsgericht Istanbul hat die Prozessakte geprüft und die Angelegenheit bezüglich des Antrags des Klägers auf Aussetzung der Vollziehung erörtert.“ Zudem wurde der folgende Einwand von Ekrem İmamoğlu angeführt:

„Der Kläger, ein Absolvent der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Istanbul (englischsprachiger Studiengang), macht geltend, dass die Entscheidung des Verwaltungsrats der Universität Istanbul vom 18.03.2025 (Nr. 3) zur Annullierung seines Abschlusses und Diploms aufgrund angeblicher Unregelmäßigkeiten bei seinem Hochschulwechsel rechtswidrig sei. Er führt an, dass die Entscheidung nicht von einem befugten Organ getroffen wurde, der Hochschulwechsel gemäß den geltenden Vorschriften und den von den Universitäten festgelegten Bedingungen erfolgte, und dass die Erhöhung der Kapazitäten durch die beklagte Universität sowie die Vorverlegung der Bewerbungsfrist kein dem Kläger anzulastendes Verschulden darstelle. Zudem wäre der Kläger aufgrund seiner Erfolgsrangliste auch ohne die Kapazitätserhöhung vorrangig zugelassen worden. Es wird betont, dass bei den Vorgängen zum Hochschulwechsel keinerlei Nichtigkeit oder offensichtliche Fehler vorlagen, weshalb die Aussetzung der Vollziehung und die Aufhebung der Entscheidung gefordert werden.“

Das Gericht hat nach Prüfung des Einspruchs beschlossen, 36 separate Dokumente von der Verwaltung und dem YÖK anzufordern, um über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu entscheiden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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