Wichtige Änderung bei der Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung: Im Amtsblatt veröffentlicht
Bei der Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung wurden wichtige Änderungen vorgenommen. Gemäß der neuen Regelung wurde der Anteil der inländischen Produktion auf 40 % erhöht und die Haltedauer auf 10 Jahre verlängert. Zudem wurde für das Jahr 2025 die Obergrenze für den Erwerb von Fahrzeugen mit ÖTV-Befreiung auf 2.247.114 TL festgelegt.
Im Gesetz, das den Erwerb von Fahrzeugen ohne ÖTV durch Bürger mit Behinderung regelt, wurden wichtige Änderungen bezüglich der lokalen Wertschöpfungsquote und der Nutzungsdauer vorgenommen.
Der Präsidialbeschluss wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Demnach wurde die lokale Wertschöpfungsquote für Fahrzeuge, die der ÖTV-Befreiung unterliegen, auf 40 % festgelegt. Zudem wurde die Haltedauer für diese Fahrzeuge von 5 auf 10 Jahre verlängert.
Ziel der Regelung ist es, die heimische Automobilindustrie zu fördern und die Abhängigkeit von Importen zu verringern.
Ministeriumsbeamte erklärten, dass die Entscheidung im Einklang mit den Zielen zur Bekämpfung des Leistungsbilanzdefizits und zur Stärkung der heimischen Industrie getroffen wurde. Es wird erwartet, dass dieser Schritt die Nachfrage nach inländischen Fahrzeugherstellern erhöhen wird.
WER KANN VON DER ÖTV-BEFREIUNG PROFITIEREN?
Die ÖTV-Befreiung für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung umfasst Bürger mit einem Behindertenausweis von 90 % oder mehr.
Diese Personen können ohne Altersbeschränkung ein Fahrzeug erwerben, und auch von ihnen bestimmte Personen dürfen diese Fahrzeuge nutzen.
Wenn die Person mit Behinderung unter 18 Jahre alt ist oder nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, können Familienangehörige dieses Recht in Anspruch nehmen.
Ehepartner oder Kinder von Märtyrern können ebenfalls vom Erwerb eines Fahrzeugs ohne ÖTV profitieren.
Falls der Märtyrer weder Ehepartner noch Kinder hat, wird dieses Recht auf einen der Elternteile übertragen. Dieses Recht kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
OBERGRENZE FÜR DAS JAHR 2025 FESTGELEGT
Mit der Bekanntgabe der Neubewertungsrate für 2025 wurde die Obergrenze für Fahrzeuge mit ÖTV-Befreiung festgelegt.
Das Limit, das im Jahr 2024 bei 1 Million 561 Tausend 255 TL lag, wurde um 43,93 % erhöht und auf 2 Millionen 247 Tausend 114 TL festgesetzt.
Das neue Limit tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtenquelle : 12punto
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