Handelsministerium verhängt Geldstrafen gegen Werbung für Elektrofahrzeuge
Das Handelsministerium ist gegen irreführende Informationen in der Werbung für Elektroautos vorgegangen. Der Werberat stufte 92 Werbeanzeigen als gesetzeswidrig ein, verhängte Geldstrafen in Höhe von insgesamt 15,8 Millionen TL und ordnete für 8 Anzeigen eine Zugangssperre an.
Der dem Handelsministerium unterstellte Werberat hat einen neuen Maßnahmenplan gegen die Werbung für Elektrofahrzeuge umgesetzt. In der 358. Sitzung des Werberats des Handelsministeriums am 12. Juni 2025 wurden insgesamt 103 Akten geprüft, wobei der Schwerpunkt auf der Werbung für Elektroautos lag. Von diesen Akten wurden 92 als gesetzeswidrig eingestuft. In diesem Rahmen wurde neben der Anordnung zur Einstellung der Werbung ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 15 Millionen 846 Tausend 894 TL verhängt und für 8 Akten eine Zugangssperre beschlossen.
WAS IST DAS PROBLEM BEI DER WERBUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUGE?
Bei den in letzter Zeit eingegangenen Beschwerden wurde festgestellt, dass einige Hersteller und Verkäufer die Reichweitenangaben der Fahrzeuge auf Basis von WLTP-Daten präsentieren, die unter Laborbedingungen ermittelt wurden, und diese Informationen irreführend darstellen, ohne die tatsächlichen Nutzungsbedingungen widerzuspiegeln.

REICHWEITENANGABEN BEI ELEKTROFAHRZEUGEN
Um eine Täuschung der Verbraucher zu verhindern, muss der Werberat künftig in der Werbung klar angeben, nach welchem Teststandard die Reichweiteninformationen ermittelt wurden.
• Es muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Reichweitenwert bei tatsächlicher Nutzung variieren kann.
• Die Information, dass Faktoren wie Außentemperatur, Fahrstil sowie die Nutzung von Klimaanlage und Heizung die Reichweite direkt beeinflussen, muss den Verbrauchern mitgeteilt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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