Neue Ära beim Kraftstoffverkauf: UTTS startet am 2. Juni
Ab dem 2. Juni beginnt eine neue Ära beim Kraftstoffverkauf. Mit der Einführung des Nationalen Fahrzeugerkennungssystems (UTTS) treten neue technologische Regelungen an Tankstellen in Kraft. Es wurden kritische Warnungen für Bürger und Unternehmen ausgesprochen.
Der Kraftstoffverkauf an Tankstellen über das Nationale Fahrzeugerkennungssystem (UTTS) beginnt am 2. Juni.
Steuerpflichtige, die Tankstellen betreiben, müssen bis zum 2. Juni die erforderlichen Registrierungs- und Antragsverfahren abschließen, Fahrzeugerkennungslesegeräte und Zapfpistolen-Kommunikationsmodule in ihren Stationen installieren lassen und diese Geräte mit den neuen Kraftstoffpumpen-Registrierkassen vernetzen, um den Kraftstoffverkauf über das UTTS faktisch aufzunehmen.
HINWEIS AUF MÖGLICHE RECHTSVERLUSTE
Belege, die nicht im Rahmen des UTTS für Fahrzeuge ausgestellt werden, für die eine Fahrzeugerkennungseinheit (TTB) vorgeschrieben ist, gelten im Sinne der Steuergesetze als nicht ausgestellt. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, müssen Fahrzeughalter für Fahrzeuge, die geleast, in den Betriebsvermögen aufgenommen oder geschäftlich genutzt werden, bis zum 2. Juni die notwendigen Anträge und Registrierungen vornehmen und bis zum 30. Juni eine TTB installieren lassen.

Andererseits müssen Fahrzeuge, die nicht unter das Gesetz fallen, aber bereits ein Fahrzeugerkennungssystem nutzen, ab dem 1. Juli mit einer TTB ausgestattet werden; für Fahrzeuge, die mit einer anderen Kraftstoffart als Benzin oder Diesel betrieben werden, gilt eine Frist bis zum 31. Dezember.
Der Vorsitzende der Arbeitgebervereinigung für Erdölprodukte (PÜİS), İmran Okumuş, warnte die Tankstellenbetreiber auch bezüglich der neuen Regelung für den Verkauf außerhalb der Zapfsäule: "Die Regelung, die den Verkauf außerhalb der Zapfsäule einschränkt und am 1. Januar in Kraft getreten ist, betrifft auch unsere Bürger unmittelbar. Ein Großteil der Fahrzeuge, die zuvor lose Kraftstoffe verwendeten, muss nun an Tankstellen tanken. Andernfalls können sie die Kosten für den getankten Kraftstoff nicht steuerlich geltend machen. Es ist wichtig, dass meine Kollegen ihre Kunden, die Endverbraucher sind, diesbezüglich informieren, damit unsere Bürger keine Nachteile erleiden.", erklärte er.
Nachrichtenquelle: 12punto
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