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Neue Regeln für die Autovermietung: Kilometer- und Altersbegrenzungen kommen

Ein neuer Verordnungsentwurf, der zu bedeutenden Veränderungen in der Mietwagenbranche führen wird, sieht Beschränkungen für das Alter und die Laufleistung von Fahrzeugen vor. Zudem stehen die Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge, die Vermeidung von Problemen bei der Kautionsabwicklung sowie eine Wartungspflicht auf der Agenda.

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Neue Regeln für die Autovermietung: Kilometer- und Altersbegrenzungen kommen

Das Handelsministerium hat einen neuen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, um die Dienstleistungen der Kraftfahrzeugvermietung geordneter und transparenter zu gestalten. Dieser Entwurf, der darauf abzielt, die Servicequalität in der Branche zu erhöhen, informelle Aktivitäten zu reduzieren und Benachteiligungen für Verbraucher zu verhindern, wurde der Öffentlichkeit und den Branchenvertretern zur Stellungnahme vorgelegt.

Dem Entwurf zufolge soll die Vermietungstätigkeit in eine institutionelle Struktur überführt werden; die neuen Regeln betreffen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher unmittelbar. Der Entwurf sieht vor, dass Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern aufweisen, nicht mehr vermietet werden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regeln, mit Ausnahme von Oldtimern, für alle Fahrzeuge gelten sollen. Um Transparenz in der Branche zu gewährleisten, ist geplant, die Vertragsdetails zu präzisieren und die technischen Standards der Fahrzeuge zu erhöhen.

Es wird erwartet, dass diese Regelungen kurzfristige individuelle Anmietungen abdecken, während gewerbliche B2B-Vermietungen und langfristige Mietverträge davon ausgenommen bleiben.

NEUE ÄRA IN DER KRAFTFAHRZEUGVERMIETUNGSBRANCHE

Im Rahmen der Verordnungsänderungen wird für Autovermietungsfirmen eine Genehmigungspflicht eingeführt. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen Unternehmen bei der Handelskammer registriert sein, der Geschäftsraum darf ausschließlich für die Autovermietung genutzt werden und das Unternehmen muss steuerpflichtig sein. Zudem wird vorausgesetzt, dass die für den Vermietungsprozess verantwortlichen Mitarbeiter mindestens einen Grundschulabschluss haben und nicht wegen bestimmter Straftaten vorbestraft sind. Auch berufliche Qualifikationsnachweise werden zur Pflicht.

Um ein effizientes Funktionieren des Systems zu gewährleisten, plant das Handelsministerium die Einrichtung einer Plattform namens "Informationssystem für die Kraftfahrzeugvermietung". Viele Prozesse, von der Beantragung der Genehmigung bis hin zu anderen offiziellen Vorgängen, sollen über dieses System abgewickelt werden.

Für Vermietungsunternehmen wird eine Mindestflottengröße von 10 Fahrzeugen eingeführt, wobei sich fünf Fahrzeuge im Eigentum des Unternehmens befinden müssen. Für Unternehmen, die in Großstädten tätig sind, wird zudem die Verpflichtung eingeführt, mindestens zwei Elektro- oder Hybridfahrzeuge in ihrer Flotte zu führen. Auf diese Weise soll sowohl der umweltfreundliche Verkehr unterstützt als auch die heimische Automobilproduktion gefördert werden.

KAUTION, PERIODISCHE WARTUNG UND VERBRAUCHERRECHTE

Der Verordnungsentwurf beendet die Probleme bei Mietwagenverträgen, die durch Kautionsforderungen entstehen. Die Kaution, die vom Mieter verlangt werden kann, wird bei Anmietungen von 1 bis 6 Tagen auf maximal den Mietpreis von 3 Tagen und bei Anmietungen von 7 bis 30 Tagen oder wöchentlichen Anmietungen auf maximal den Mietpreis von 7 Tagen begrenzt. Zudem muss die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs zwingend zurückgezahlt werden.

Kunden, die eine Vorauszahlung für eine Reservierung geleistet haben, können ihre Reservierung bis zu 24 Stunden vor der Fahrzeugübergabe ohne Angabe von Gründen und ohne Abzüge stornieren. Zudem darf vom Mieter kein Entgelt für Abnutzungserscheinungen verlangt werden, die durch den normalen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, und es dürfen in diesen Punkten keine Abzüge von der Kaution vorgenommen werden.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die periodischen Wartungsarbeiten. Die Vermietung von Fahrzeugen, deren Wartung nicht fristgerecht durchgeführt wurde, wird vollständig untersagt. Gleichzeitig sind Versicherungs- und Kaskokosten im Mietpreis enthalten; für diese Leistungen dürfen von den Mietern keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, auf Wunsch des Mieters in der Wintersaison kostenlos Winterreifen bereitzustellen.

Zum Schutz der Verbraucherrechte wird es zudem untersagt, ohne gerichtliches Urteil Gebühren unter dem Vorwand eines "Wertverlusts" zu erheben. Darüber hinaus werden Unternehmen verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen wie Kindersitze, Navigationsgeräte und HGS-Transponder kostenlos anzubieten, sofern diese angefordert werden.

Es wird zudem festgelegt, dass Anzeigenportale und digitale Vermietungsplattformen künftig nur noch Anzeigen von Unternehmen veröffentlichen dürfen, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Bestehenden Unternehmen wurde eine Frist bis zum 1. Januar 2027 eingeräumt, um sich an die neuen Regelungen anzupassen.

Mit dieser umfassenden Regelung sollen sowohl die Sicherheit der Verbraucher als auch eine geordnete und faire Struktur der Branche erreicht werden.


Nachrichtenquelle: 12punto