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Neue Verordnung erschwert Führerscheinerwerb: Letzte Tage für das alte Verfahren!

Es gibt Neuigkeiten für alle Bürger, die einen Führerschein erwerben möchten. Taner Şide, Fahrlehrer in Eskişehir, erklärte, dass der Führerscheinerwerb durch die neue Verordnung schwieriger werde, und empfahl denjenigen, die noch nach dem alten Verfahren geprüft werden möchten, sich bis zum 15. Oktober anzumelden. Mit den neuen Regelungen werden Änderungen an den Prüfungszeiten und -regeln vorgenommen.

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Neue Verordnung erschwert Führerscheinerwerb: Letzte Tage für das alte Verfahren!

Die vom Bildungsministerium erstellte 'Verordnung über Änderungen der Verordnung für private Kraftfahrzeugführerschulen' wurde in den vergangenen Monaten im Amtsblatt veröffentlicht. Während mit der neuen, noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zahlreiche Änderungen an den Führerscheinprüfungen vorgenommen werden, äußerte sich Fahrlehrer Taner Şide zu diesem Thema. Şide erklärte, man erwarte, dass die neue Verordnung zum Jahreswechsel in Kraft trete, und betonte, dass der Erwerb eines Führerscheins künftig schwieriger werde. Er wies zudem darauf hin, dass der Zeitraum von der Anmeldung bis zur Prüfung und dem Erhalt des Führerscheins bis zu 45 Tage betragen könne, und riet Interessenten, die noch nach dem alten Verfahren geprüft werden möchten, sich bis zum 15. Oktober anzumelden.

'PRÜFUNGSZEIT WIRD VON 30 AUF 40 MINUTEN VERLÄNGERT'

Fahrlehrer Taner Şide äußerte sich zu den Details: "Es wird viele Änderungen an der Prüfung geben. Zum Beispiel wird die Prüfungszeit von 30 auf 40 Minuten verlängert. Wenn ein Kandidat die Prüfung in 30 Minuten abschließt und das Fahrzeug am Startpunkt parkt, kann er vom Prüfungsvorsitzenden dazu aufgefordert werden, eine weitere Runde zu fahren, um die 40 Minuten vollzumachen. Für das Parallelparken wurde eine Neuerung eingeführt. Es wurde das Recht hinzugefügt, in einem Zug einzuparken. Wenn ein Kandidat es nicht im ersten Versuch schafft, erhält er einen weiteren Versuch für einen Ein-Zug-Parkvorgang, muss dabei jedoch darauf achten, beim Ein- und Ausfahren weder die Pylonen noch den Bordstein zu berühren." sagte er.

'KANDIDATEN KÖNNEN SOWOHL AUF STRECKE A ALS AUCH AUF STRECKE B GEPRÜFT WERDEN'

Şide erklärte, dass das Wenden in drei Zügen auf der Strecke neu eingeführt wurde: "Es gab bereits einen anderen Ort für die Notbremsung. Die Prüfungsvorsitzenden werden die Notbremsung nun an einer beliebigen Stelle der Strecke verlangen. Es wird zwei Prüfungsstrecken geben. Man kann sich das wie eine in zwei Teile geteilte Straße vorstellen. Ein Kandidat kann sowohl auf Strecke A als auch auf Strecke B geprüft werden. Daher müssen sich die Kandidaten darauf einstellen und auf beiden Strecken üben." so Şide.

Şide betonte, dass denjenigen, die den Führerschein noch nach der alten Verordnung erwerben möchten, nur noch wenige Tage für die Anmeldung bei den Fahrschulen bleiben, und fuhr fort:

"Man sollte sich unbedingt bis zum 20., besser noch bis zum 15. Oktober anmelden. Denn der Zeitraum von der Anmeldung bis zur Prüfung und dem Erhalt des Führerscheins kann bis zu 45 Tage dauern. Da eine Anmeldung ab November dazu führen würde, dass die Prüfung erst im Januar stattfindet, müssten die Kandidaten nach der neuen Verordnung antreten und hätten es deutlich schwerer. Viele wissen derzeit noch nichts davon. Außerdem könnten sie möglicherweise keinen Kursplatz mehr finden, da es eine begrenzte Kapazität gibt."

Fahrlehrer Taner Şide erklärte zudem, dass er aufgrund der Tatsache, dass die Prüfungen künftig auf zwei verschiedenen Strecken stattfinden werden, auch eine Verlängerung der Unterrichtsstunden für notwendig halte.






Nachrichtenquelle: 12punto