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Die Antwort von CİMER bleibt gleich: Philosophen können sich nicht auf die ausgeschriebene Stelle am Fachbereich Philosophie bewerben, da sie keine 'Experten' sind!

In einer Stellenausschreibung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter am Fachbereich Philosophie der Universität Kastamonu vom 30. Dezember 2023 wurde festgestellt, dass Bewerbungen von Kandidaten, die ein Masterstudium an Fachbereichen für Philosophie absolvieren, blockiert wurden. In der über das Präsidiale Kommunikationszentrum (CİMER) von der Universität erhaltenen Antwort wurde erklärt, dass Studierende, die ein postgraduales Studium im Hauptfach Philosophie absolvieren, nicht 'kompetent' genug seien, um im Fachbereich 'Geschichte des türkisch-islamischen Denkens' beschäftigt zu werden, der dem Fachbereich Philosophie unterstellt ist.

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Die Antwort von CİMER bleibt gleich: Philosophen können sich nicht auf die ausgeschriebene Stelle am Fachbereich Philosophie bewerben, da sie keine 'Experten' sind!

Mustafa BÜYÜKSİPAHİ-12punto.com.tr

Es stellte sich heraus, dass in der Stellenausschreibung der Universität Kastamonu für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter am Fachbereich Philosophie, Lehrstuhl für Geschichte des türkisch-islamischen Denkens, an der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften (veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Dezember 2023, Nr. 32415, Kennziffer 2023-ÖE2-15), die Bedingung gestellt wurde: „Abschluss eines Bachelorstudiums am Fachbereich Philosophie, an der Fakultät für Theologie oder an der Fakultät für Islamische Wissenschaften sowie ein laufendes Masterstudium mit Abschlussarbeit in einem der Fachbereiche Geschichte des türkisch-islamischen Denkens, Islamische Philosophie oder Islamische und Türkische Philosophie.“

Bei Betrachtung der Ausschreibungsbedingungen wurde deutlich, dass Bewerbungen von Kandidaten, die ein Masterstudium an Fachbereichen für Philosophie absolvieren, blockiert wurden.

Studierende, die ein postgraduales Studium in Philosophieprogrammen absolvieren, reichten nach Prüfung der Ausschreibungsbedingungen Beschwerde beim Präsidialen Kommunikationszentrum (CİMER) ein und forderten ein Ende dieser Rechtswidrigkeit.

Als die Beschwerden der Studierenden über CİMER an die Universität weitergeleitet wurden, verteidigte die Universität Kastamonu diese Unregelmäßigkeit nicht nur, sondern teilte schriftlich mit, dass Studierende, die ein postgraduales Studium im Hauptfach Philosophie absolvieren, nicht „kompetent“ genug seien, um im Fachbereich „Geschichte des türkisch-islamischen Denkens“, der dem Fachbereich Philosophie unterstellt ist, beschäftigt zu werden:

… Da der Fachbereich Geschichte des türkisch-islamischen Denkens eine eigene Expertise erfordert, ist es von Bedeutung, dass der in diesem Fachbereich zu beschäftigende wissenschaftliche Mitarbeiter sowohl in seinem Ausbildungsbereich als auch in seinem künftigen Tätigkeitsfeld nützlich und effizient arbeitet.“

Da der für die ausgeschriebene Stelle einzustellende wissenschaftliche Mitarbeiter sich noch im Masterstudium befindet, verfügt er über keinerlei Expertise in einem speziellen Bereich.

Folglich können sich Kandidaten, die ein postgraduales Studium an Fachbereichen für Philosophie absolvieren, ebenso wie Studierende an theologischen Fakultäten in diesem Bereich weiterentwickeln. Doch wie aus der Ausschreibung hervorgeht und durch die Stellungnahme bekräftigt wird, wird den Studierenden der Philosophieprogramme sogar das Recht auf Bewerbung entzogen.

Mit dieser Erklärung versucht die Universität Kastamonu, ihr Bestreben zur Theologisierung der Fachbereiche Philosophie zu legitimieren.

Dabei behauptet sie jedoch, dass die postgradualen Programme der Fachbereiche Philosophie nicht ausreichen, um eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Philosophie zu besetzen (der betreffende Fachbereich ist nicht an der Fakultät für Theologie, sondern am Fachbereich Philosophie angesiedelt!).

In derselben Ausschreibung können sich auf die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters am Lehrstuhl für Philosophiegeschichte der Fakultät für Theologie der Universität Kastamonu ebenfalls nur Theologen bewerben. Philosophen, die für den Fachbereich Geschichte des türkisch-islamischen Denkens als unzureichend erachtet werden, werden auch für den Lehrstuhl für Philosophiegeschichte nicht als kompetent angesehen.

Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass die Präsidentschaft des Hochschulrats (YÖK), die Universität Kastamonu und der betroffene Fachbereich Philosophie folgende Fragen beantworten:

Ist die Universität Kastamonu befugt zu behaupten, dass Studierende der postgradualen Programme für Philosophie „keine Experten“ seien und „nicht effizient arbeiten könnten“?

Kann es rechtlich verteidigt werden, dass Studierenden, die ein Masterstudium an Fachbereichen für Philosophie absolvieren, der Weg zur Bewerbung auf eine innerhalb des Fachbereichs Philosophie ausgeschriebene Stelle versperrt wird?

Mit welcher legitimen Begründung wird Philosophen die Bewerbung auf die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters am „Lehrstuhl für Philosophiegeschichte“ verwehrt?

Wurde die Bewerbungsbedingung in der Ausschreibung in Hinblick auf einen Kandidaten konzipiert, der ein Masterstudium am Fachbereich für Islamische und Türkische Philosophie der Universität Istanbul Medeniyet absolviert?


Nachrichtenquelle: Mustafa Büyüksipahi

Universität Kastamonu Philosophieabteilung maßgeschneiderte Stellenbesetzung