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Grundsatzentscheidung der Verbraucherschlichtungsstelle nach hohen Gebührenerhöhungen an Privatschule: 29.000 TL werden zurückerstattet

In Ankara-Çankaya legte ein Vater Beschwerde bei der Verbraucherschlichtungsstelle gegen eine Privatschule ein, da er die hohen Erhöhungen der Schul- und Verpflegungsgebühren für seine Tochter nicht akzeptieren wollte. Die Schlichtungsstelle entschied, dass die zu viel gezahlten Gebühren erstattet werden müssen, und forderte die Rückzahlung von 29.396 TL zuzüglich Zinsen an den Erziehungsberechtigten.

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Grundsatzentscheidung der Verbraucherschlichtungsstelle nach hohen Gebührenerhöhungen an Privatschule: 29.000 TL werden zurückerstattet

In Ankara-Çankaya wandte sich der Vater Onuralp Öner, dessen Tochter in die zweite Klasse der Grundschule wechselte, an die Verbraucherschlichtungsstelle Çankaya, um gegen die Erhöhung der Schul- und Verpflegungsgebühren durch die Privatschule vorzugehen. In seinem Antrag vom 27. Mai 2024 erklärte Vater Öner:

„Als meine Tochter in die erste Klasse der Grundschule kam, zahlte ich laut unserem Vertrag mit der Schule insgesamt 39.760 Lira, bestehend aus 30.000 Lira Schulgebühr und 9.760 TL Verpflegungsgebühr. Beim Übergang in die zweite Klasse in diesem Jahr wurde jedoch die Verpflegungsgebühr auf 32.800 TL erhöht und die Schulgebühr in Höhe von 62.200 TL wurde von mir im Voraus eingezogen. Da die Schulgebühr über dem vom Staat festgelegten Satz von 65 Prozent liegt und auch die Verpflegungsgebühr weit über dem Anstieg der Lebensmittelinflation liegt, fordere ich die Rückerstattung der Differenz zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.“

Wie die Zeitung Hürriyet berichtet, reagierte die Privatschule nicht auf die Beschwerde von Öner. Die Verbraucherschlichtungsstelle Çankaya gab dem Antrag von Öner am 4. Dezember 2024 gemäß dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher Nr. 6502 statt und erkannte ihn als berechtigt an.

GRUNDSATZENTSCHEIDUNG BEI PRIVATSCHULGEBÜHREN

Die Schlichtungsstelle entschied, dass die Gebührendifferenz in Höhe von 29.396 Lira an den Erziehungsberechtigten Onuralp Öner zu zahlen ist. Öner, dem die Entscheidung zugestellt wurde, wartet nun auf die Rückerstattung. Sollte die betreffende Privatschule den von der Verbraucherschlichtungsstelle Çankaya festgelegten Betrag nicht zahlen, kann die Entscheidung vollstreckt und der Betrag eingezogen werden. Die Entscheidung der Verbraucherschlichtungsstelle hat für Eltern mit Kindern an Privatschulen Modellcharakter.



Nachrichtenquelle: 12punto

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