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Neue Warnung des Bildungsministeriums an Privatschulen! 'Es dürfen keine Gebühren verlangt werden'

Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat Privatschulen schriftlich verwarnt, da einige von ihnen für das Schuljahr 2025-2026 bei der Anmeldung von Schülern zusätzliche Gebühren unter Bezeichnungen wie "allgemeine Ausgaben" und "sonstige Gebühren" verlangen, was gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Das Ministerium betonte, dass solche Gebühren nicht den Vorschriften entsprechen und Schulen nur Entgelte für konkret erbrachte Dienstleistungen fordern dürfen.

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Neue Warnung des Bildungsministeriums an Privatschulen! 'Es dürfen keine Gebühren verlangt werden'

Das Ministerium für Nationale Bildung hat mitgeteilt, dass es gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, wenn einige Privatschulen, die mit der Anmeldung von Schülern für das Schuljahr 2025-2026 begonnen haben, von Eltern zusätzliche Gebühren unter Bezeichnungen wie "allgemeine Ausgaben" und "sonstige Gebühren" verlangen, für die keine konkrete Gegenleistung erbracht wird.

"EINIGE SCHULEN NUTZEN DIES NICHT ZWECKDIENLICH"

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass beim Ministerium Beschwerden darüber eingegangen seien, dass einige Privatschulen, die ihre Gebühren für die Schulanmeldungen 2025-2026 bekannt gegeben haben, von Eltern unter Titeln wie "allgemeine Ausgaben" oder "sonstige Gebühren" Zahlungen fordern. Dabei wurde auf die entsprechenden Bestimmungen im "Gesetz über private Bildungseinrichtungen" und in der "Verordnung über private Bildungseinrichtungen" verwiesen.


In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Begriff "ähnliche Dienstleistungen" in der Gesetzgebung deshalb enthalten sei, weil jede Schule ein unterschiedliches Dienstleistungsspektrum haben könne. Aufgrund der beim Ministerium eingegangenen Beschwerden wurde jedoch festgestellt, dass einige Privatschulen diesen Begriff nicht zweckdienlich verwenden.

"GEBÜHRENERHEBUNG ENTSPRICHT NICHT DEN VORSCHRIFTEN"

Es wurde erläutert, dass der Begriff "ähnliche Dienstleistungen" sich auf Leistungen beziehe, die den vorangegangenen Dienstleistungen ähneln und auf eine konkrete Leistung ausgerichtet seien. Daraufhin wurden folgende Warnungen ausgesprochen:

"Es ist offensichtlich, dass die Erhebung von Gebühren unter Bezeichnungen wie 'allgemeine Ausgaben' oder 'sonstige Gebühren', bei denen die vom Schüler tatsächlich in Anspruch genommene Leistung nicht definiert ist oder die lediglich Betriebskosten der Schule abdecken, die nicht mit der Bildung und Erziehung zusammenhängen, oder die als Vorauszahlung für mutmaßlich in der Zukunft anfallende Ausgaben dienen, nicht den Vorschriften entspricht und darauf abzielt, die durch Gesetz und Verordnung gesetzten Grenzen zu umgehen."

In dem Schreiben wurde gewarnt, dass Schulen keine Gebühren festlegen und bekannt geben dürfen, für die keine konkrete Dienstleistung erbracht wird, und dass sie keine Zahlungen unter dem Titel "allgemeine Ausgaben" oder "sonstige Gebühren" entgegennehmen dürfen; für Zuwiderhandlungen seien in der Gesetzgebung Sanktionen vorgesehen.



Nachrichtenquelle: 12punto

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