Revolution im Bausektor: Handwerker mit Befähigungsnachweis werden registriert
Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel setzt eine wichtige Neuregelung für den Bausektor um. Mit der "Verordnung über Bauhandwerker mit Befähigungsnachweis" werden Bauhandwerker registriert, ihre berufliche Qualifikation gesteigert und ein auftragsbasiertes Nachverfolgungssystem eingeführt. Die Verordnung zielt darauf ab, qualitativ hochwertiges und sicheres Bauen zu fördern.
Die von der Generaldirektion für berufliche Dienstleistungen des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erstellte "Verordnung über Bauhandwerker mit Befähigungsnachweis" wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Verordnung, die am 31. Dezember 2025 in Kraft tritt, wird die Registrierung von Bauhandwerkern sichergestellt, die bei Bauarbeiten tätig sind. Um einen Mangel an zertifiziertem Personal im Bausektor zu vermeiden, werden Bauhandwerker im System des Ministeriums registriert, mit dem Ziel, ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und zukunftsweisende Praktiken zu entwickeln.
HANDWERKER ZUM BESTEHENDEN SYSTEM HINZUGEFÜGT
Die Generaldirektion für berufliche Dienstleistungen, die für die berufliche Registrierung, Zertifizierung und Überwachung im Bausektor zuständig ist, führte bereits Register für Bauleiter, Bauunternehmer, Entwurfsprüfer und Planverfasser. Mit der neuen Verordnung werden nun auch Bauhandwerker, die bei Bauarbeiten eingesetzt werden, erfasst.
HANDWERKER MIT BEFÄHIGUNGSNACHWEIS WERDEN IN DER ŞANTİYEM-ANWENDUNG REGISTRIERT
In diesem Rahmen können sich Bauhandwerker, die über einen beruflichen Befähigungsnachweis in den durch das entsprechende Gesetz vorgeschriebenen Bereichen, ein Meisterzeugnis gemäß dem Berufsbildungsgesetz oder ein Diplom von Schulen und Fachbereichen für berufliche und technische Bildung des Bildungsministeriums oder von Universitäten verfügen, über "e-Devlet" in der Anwendung ŞantiyeM registrieren. Die Anwendung ŞantiyeM wird integriert mit den Baugenehmigungssystemen arbeiten.

HANDWERKER WERDEN DURCH EIN BAUSTELLENBASIERTES NACHVERFOLGUNGSSYSTEM ÜBERWACHT
Das baustellenbasierte Nachverfolgungssystem, dessen schrittweise Einführung geplant ist, wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung für Projekte über 4.500 Quadratmeter, nach drei Jahren für Projekte zwischen 1.500 und 4.500 Quadratmetern und nach vier Jahren für Projekte zwischen 500 und 1.500 Quadratmetern Anwendung finden. Mit der Inbetriebnahme des Systems werden alle Bauhandwerker, die vom Arbeitgeber oder Subunternehmer auf der Baustelle beschäftigt werden, durch die Bauleiter über das System erfasst, einschließlich des Beginns und des Endes ihrer Tätigkeit.

BEITRAG ZU QUALITATIV HOCHWERTIGEM UND SICHEREM BAUEN
Durch dieses System wird auch die auftragsbasierte Nachverfolgung von Bauhandwerkern realisiert. Auf diese Weise wird die Arbeit mit Befähigungsnachweis bei Bauvorhaben gefördert, die berufliche Kompetenz gesteigert und ein Beitrag zur Schaffung von qualitativ hochwertigem und sicherem Bauen geleistet, das die Zufriedenheit der Bauherren als Endnutzer in den Mittelpunkt stellt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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