Ab dem 1. Januar verpflichtend! Das elektronische Inserate-Verifizierungssystem in 10 Fragen
Die vom Handelsministerium eingeführte Regelung für "verifizierte Inserate" erhöht die Validität von Immobilienanzeigen auf Portalen. Die am 15. September gestartete Anwendung wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Ab diesem Datum werden für abgelaufene Inserate Autorisierungsabfragen über das System durchgeführt. Hier ist das elektronische Inserate-Verifizierungssystem in 10 Fragen...
Mit der vollständigen verpflichtenden Einführung der vom Handelsministerium umgesetzten Regelung zu „verifizierten Anzeigen“ bleiben die auf Portalen veröffentlichten Immobilienanzeigen weiterhin online; wenn die Laufzeit dieser Anzeigen endet, wird über das System eine Abfrage zur Bevollmächtigung durchgeführt.
Die Einzelheiten zum Elektronischen Anzeigenverifizierungssystem (EİDS), das seit dem 15. September angewendet wird und am 1. Januar 2025 verpflichtend werden soll, stehen fest.
Die 10 Fragen und 10 Antworten zur Regelung lauten wie folgt:
1 - Woran erkennt man, dass eine Anzeige im System verifiziert wurde?
Alle Anzeigen, neben denen das Logo für verifizierte Anzeigen steht, werden als Anzeigen bereitgestellt, für die eine Berechtigungsprüfung vorgenommen wurde.
2 - Wie werden private Anzeigen aufgegeben?
Beim Aufgeben einer privaten Anzeige wird die Immobiliennummer in das entsprechende Feld auf der Seite der Anzeigenplattform eingegeben. Das System prüft automatisch Eigentümerstatus und Verwandtschaft; wenn der Inserent Eigentümer der Immobilie, dessen Ehepartner oder einer seiner Blutsverwandten ersten oder zweiten Grades ist, wird das Standardverfahren zur Anzeigenaufgabe abgeschlossen und die Anzeige eingegeben.
3 - Wie werden Anzeigen durch Immobilienunternehmen aufgegeben?
Damit Immobilienunternehmen Anzeigen eingeben können, müssen sie über eine Berechtigungsbescheinigung für den Immobilienhandel verfügen. Der Immobilieneigentümer muss den Immobilienmakler über e-Devlet bevollmächtigt haben. Das System prüft die Berechtigung automatisch; liegt eine Berechtigung vor, wird das normale Verfahren zur Anzeigenaufgabe abgeschlossen und die Anzeige eingegeben. Immobilienunternehmen müssen die Immobiliennummer vom Immobilieneigentümer einholen.
4 - Wie wird eine Anzeige für eine Immobilie ohne Grundbucheintrag aufgegeben?
Anzeigen zu Immobilien ohne Grundbucheintrag können aufgegeben werden, ohne in das System einbezogen zu werden. Bei der Eingabe von Anzeigen zu Immobilien ohne Grundbucheintrag wird auf der Anzeigenplattform die Option „Ich habe keinen Grundbucheintrag“ markiert. Wohnprojekte, für die noch keine Anwartschaft auf Wohnungseigentum begründet wurde, Wohnprojekte von TOKİ und Emlak Konut Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ sowie Immobilien wie Gecekondus werden in der Kategorie ohne Grundbuch bewertet.
5 - Kann die für die Immobilie erteilte Berechtigung aufgehoben werden?
Die erteilte Berechtigung kann aufgehoben werden, indem auf dem Bildschirm „EİDS-Vorgänge zur Bevollmächtigung für Immobilienanzeigen“ in e-Devlet auf die Schaltfläche „annullieren“ geklickt wird. Wird die dem Immobilienunternehmen erteilte Berechtigung aufgehoben, wird die Anzeige nicht aus der Veröffentlichung genommen; dieser Vorgang verhindert jedoch die Eingabe einer neuen Anzeige oder die Verlängerung der veröffentlichten Anzeige nach Ablauf ihrer Laufzeit.
6 - Kann die Dauer der für die Immobilie erteilten Berechtigung verlängert werden?
Die Berechtigungsdauer kann durch Anklicken der Schaltfläche „Dauer verlängern“ in e-Devlet um mindestens 3 Monate verlängert werden.
7 - Wie werden Anzeigen für Immobilien von Ausländern aufgegeben, die keinen Zugang zu e-Devlet haben?
Anzeigen zu Immobilien, die ausländischen Eigentümern gehören, die keinen Zugang zu e-Devlet haben (keine ausländische Identitätsnummer besitzen), werden nicht in die Anwendung einbezogen. Bei der Eingabe dieser Anzeigen wird markiert, dass der Immobilieneigentümer eine Person ist, die keinen Zugang zu e-Devlet hat.
8 - Sind Anzeigen für Mietimmobilien im System enthalten?
Die EİDS-Anwendung zur Berechtigungsprüfung wird sowohl für Immobilienanzeigen zum Verkauf als auch zur Vermietung verpflichtend sein.
9 - Müssen bei Immobilien mit mehreren Anteilseignern alle Anteilseigner eine Berechtigung erteilen?
Bei Immobilien mit mehreren Anteilseignern reicht es aus, wenn nur ein Anteilseigner eine Berechtigung erteilt.
10 - Werden die veröffentlichten Anzeigen entfernt, wenn die Anwendung vollständig in Kraft tritt?
Für Anzeigen, die bei vollständiger Inbetriebnahme der Anwendung online sind, wird es keine Änderung des Status geben. Wenn jedoch die Veröffentlichungsdauer dieser Anzeigen endet, wird über EİDS eine Abfrage zur Bevollmächtigung durchgeführt. Fällt die Rückmeldung positiv aus, kann die Anzeige erneut veröffentlicht werden.
Nachrichtenquelle : AA
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