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Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

In der Gemeinde Güzelbahçe in Izmir stellten Hausbesitzer Risse, Abplatzungen und Ablösungen in dem Gebäude fest, in dem sich ihre gekaufte Wohnung befindet, und reichten Klage gegen das Bauunternehmen ein. Das Gericht gab den Hausbesitzern recht. Hier sind die Einzelheiten...

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Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

Bürger, die zu unterschiedlichen Zeiten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus im Bezirk Güzelbahçe erworben hatten, wandten sich an das Bauunternehmen, nachdem Risse, Abplatzungen und Öffnungen an der Fassade des Gebäudes aufgetreten waren, der Abwasserschacht sowie die Regenwasserkanäle des Gebäudes ständig verstopften und die Balkone undicht waren.

Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

Die Eigentümer, die argumentierten, dass das Unternehmen nicht auf ihre Forderungen einging, ließen über einen Notar eine förmliche Abmahnung zustellen und forderten die Behebung der Mängel. Nachdem die versteckten Mängel im Gebäude nicht behoben wurden und sich diese mit der Zeit verschlimmerten, reichten sie beim 1. Verbrauchergericht in Izmir Klage auf Schadensersatz ein.

Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

Der Anwalt des Bauunternehmens, das sich in dem vom Gericht zugelassenen Verfahren verteidigte, argumentierte, dass die Wohnungseigentümer die unabhängigen Einheiten bereits in der Bauphase und vor Erhalt der Baugenehmigung übernommen hätten. Er führte an, dass die Nutzungsgenehmigung für die strittigen Einheiten im Jahr 2016 erteilt wurde und die Klage erst nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist eingereicht worden sei.

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Der Anwalt des Unternehmens, der behauptet, dass die Risse in der Fassadendämmung, dem Putz und dem Anstrich auf die nachträglich angebrachten Balkonverglasungen zurückzuführen seien, die mit Schrauben direkt an der Dämmung befestigt wurden, erklärte: "Aufgrund dieser unsachgemäßen Anwendung durch die Wohnungseigentümer nach der Übergabe wurde die Dämmung beschädigt; da Wasser unter die Dämmung gelangte, kam es zu Abplatzungen. Aus diesen Gründen könne das Unternehmen für die entstandenen Mängel nicht haftbar gemacht werden."

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Der Anwalt der Beklagtenseite behauptete zudem, dass Mitarbeiter des Unternehmens nach den Beschwerden Untersuchungen durchgeführt hätten und dass das Waschen der Balkone mit Chemikalien zu Rissen in den Fugen der Keramikfliesen sowie zu Abplatzungen am darunter liegenden Balkon geführt habe. Er argumentierte außerdem, dass die Eigentümer die Regenrinnen, die das Regenwasser ableiten, nicht regelmäßig gereinigt hätten, was zu Verstopfungen geführt habe.

Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

Nach den von gerichtlich bestellten Sachverständigen durchgeführten Ortsbesichtigungen wurde festgestellt, dass an verschiedenen Teilen des Gebäudes oberflächliche Verformungen wie Risse, Abplatzungen und Abblätterungen aufgetreten sind.

In dem nach Abschluss des Verfahrens ergangenen Urteil wurde dargelegt, dass die Verformungen größtenteils auf Fehler bei der Dachisolierung und der Fassadengestaltung zurückzuführen seien. Zudem wurde festgestellt, dass die Bodenfliesen auf den Balkonen ohne das erforderliche Gefälle für den Wasserabfluss verlegt wurden, die Bodenneigung und die Balkonabläufe den Wasserabfluss nicht gewährleisten und die Abwasserkanäle unzureichend dimensioniert sind.

Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

In der Entscheidung, in der festgehalten wurde, dass das beauftragte Unternehmen durch Fehler bei der Projektierung, der Materialauswahl oder der Ausführung die Arbeit ohne die erforderliche Sorgfalt und mit versteckten Mängeln erbracht hat, heißt es: „Es wurde festgestellt, dass der Beklagte, der verpflichtet ist, die Immobilie vollständig und mangelfrei zu übergeben, gegenüber den Klägern für die Kosten zur Behebung der unvollständigen und mangelhaften Arbeiten in Höhe von 420 Tausend Lira haftbar ist.

In diesem Rahmen wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass mit der Annahme der Klage entschieden werden muss, dass die 420 Tausend Lira zuzüglich der ab dem Klagedatum anfallenden gesetzlichen Zinsen vom Beklagten einzuziehen und den Klägern entsprechend ihrer Anteile im Grundbuch auszuzahlen sind.“

Betrifft Millionen von Hausbesitzern: Klage gegen Bauunternehmer erfolgreich, Entschädigung zugesprochen

Der Anwalt der Eigentümer, Güney Çağatay Öz, betonte, dass geschädigte Parteien bei mangelhaften Waren stets ihre Rechte geltend machen sollten, und erklärte: "Wir haben in diesem Fall die mangelhaften Bereiche des Gebäudes detailliert dargelegt.

Das Gericht hat bei einer Untersuchung vor Ort gemeinsam mit einem Sachverständigen die Mängel am Gebäude selbst in Augenschein genommen. Die Eigentümer haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 420.000 Lira, wobei jeder Wohnung ein separater Betrag zugesprochen wurde."


Nachrichtenquelle : 12punto