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Er hatte behauptet, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt: Anklageschrift gegen ROK erstellt

Gegen Rasim Ozan Kütahyalı wurde eine Anklageschrift erstellt, nachdem er in sozialen Medien die Behauptung verbreitet hatte, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt und es könnten Operationen gegen zwei Gemeinden in Ankara durchgeführt werden.

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Er hatte behauptet, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt: Anklageschrift gegen ROK erstellt

Die Anklageschrift gegen den Journalisten Rasim Ozan Kütahyalı wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Er hatte behauptet, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt: Anklageschrift gegen ROK erstellt

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara erstellten Anklageschrift wird eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren für Kütahyalı gefordert.

Er hatte behauptet, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt: Anklageschrift gegen ROK erstellt

WAR FESTGENOMMEN WORDEN

Kütahyalı war in Bolu festgenommen worden, nachdem er auf seinem Social-Media-Account behauptet hatte, dass „die CHP unter Zwangsverwaltung gestellt werden könnte“ und „Operationen gegen die Gemeinden Keçiören und Etimesgut in Ankara durchgeführt würden“. Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführten Ermittlungen wurde Kütahyalı festgenommen und später unter Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot und richterliche Aufsicht, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Er hatte behauptet, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt: Anklageschrift gegen ROK erstellt

BETONUNG AUF „JOURNALISTISCHER LEIDENSCHAFT“ IN SEINER AUSSAGE

Kütahyalı, der seine Aussage von der Staatsanwaltschaft Bolu aus per Videoschalte (SEGBİS) gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Ankara abgab, behauptete, er habe den Beitrag aus „journalistischem Eifer“ verfasst. Kütahyalı sagte: „Ich habe diesen Beitrag aufgrund der Intensivierung von Behauptungen, die auch von meinen Journalistenkollegen geäußert wurden, mit der Leidenschaft und dem Eifer meines Berufsstandes geteilt. Ich bin sehr traurig und bereue die entstandene Wahrnehmung.“

Er hatte behauptet, die CHP würde unter Zwangsverwaltung gestellt: Anklageschrift gegen ROK erstellt

BEHAUPTETE, DIE INFORMATIONEN NICHT VON EINEM ÖFFENTLICHEN BEDIENSTETEN ERHALTEN ZU HABEN

Kütahyalı argumentierte, dass er die im Beitrag verwendeten Informationen nicht von einem öffentlichen Bediensteten, sondern aus Quellen innerhalb der CHP und durch eigene Beobachtungen erhalten habe. Er gab an, die Quelle der Behauptungen sei ein ehemaliger CHP-Funktionär und ein pensionierter Sicherheitsbürokrat in dessen Umfeld gewesen.

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„OHNE NACHZUDENKEN GEHANDELT“

Kütahyalı, der Polizeiverlegungen nach Ankara mit den angeblichen Operationen gegen die Gemeinden Keçiören und Etimesgut in Verbindung brachte, erklärte, er habe mit der Motivation gehandelt, „der erste Journalist zu sein, der die Nachricht verbreitet“. Er sagte: „Da es sich um ein Thema handelte, das die Justiz betraf, habe ich versucht, keine definitive Meinung zu äußern; ich habe den Ausdruck ‚vermutlich‘ bewusst verwendet.“

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„ICH HABE KEINERLEI GEWINN ERZIELT“

Kütahyalı erklärte, er habe nicht die Absicht gehabt, durch seinen Beitrag einen finanziellen Vorteil an der Börse oder durch andere Finanzgeschäfte zu erlangen, und habe niemandem Empfehlungen gegeben oder Anweisungen erteilt.

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Nachrichtenquelle : 12punto

CHP Zwangsverwaltung Rasim Ozan Kütahyalı