Frist für staatliche Förderungen bekannt gegeben
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat eine neue Regelung für Landbesitzer angekündigt, die aufgrund von Eigentums- und Erbrechtsfragen bisher nicht von staatlichen Förderungen profitieren konnten. Um die Anreize für das Produktionsjahr 2025 in Anspruch nehmen zu können, müssen Landwirte die erforderlichen Unterlagen im Zeitraum vom 1. bis 15. März 2025 einreichen.
Die Antragsfrist für das Landwirteregistrierungssystem (ÇKS) für das Produktionsjahr 2025 des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft endete am 31. Dezember 2024. Für Landwirte, die ihre Grundbuchauszüge und erforderlichen Unterlagen noch einreichen möchten, wurde jedoch ein neuer Zeitraum festgelegt. Das Ministerium erklärte, dass Anträge, die nicht zwischen dem 1. März und dem 15. März 2025 eingereicht werden, im weiteren Verlauf nicht mehr berücksichtigt werden.
Diese Regelung bietet insbesondere für Landwirte, die aufgrund von Erb- und Eigentumsstreitigkeiten bisher keine Unterstützung erhalten konnten, einen Lösungsweg.
WICHTIGE DETAILS FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER
Das Ministerium verlangt von Landwirten, die Förderungen in Anspruch nehmen möchten, die Vorlage von Dokumenten wie Mietverträgen oder Verpflichtungserklärungen, die mit den Miteigentümern der Grundstücke geschlossen wurden. Falls sich das Land in einer Erbengemeinschaft befindet und die Anteilsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind, muss ein Mietvertrag oder eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, die die Zustimmung aller Miteigentümer enthält.
Die Datensätze zu den angemeldeten Flächen werden im März für 15 Tage bei den Provinz- und Bezirksdirektionen sowie bei den Dorfvorstehern (Muhtarlık) öffentlich ausgelegt. Einsprüche von Personen, die keine Miteigentümer oder Erben sind, werden nicht berücksichtigt.
ERB- UND ÜBERTRAGUNGSPROBLEME WERDEN GELÖST
Mit der neuen Regelung können landwirtschaftlich genutzte Flächen, die aufgrund von Eigentums- und Erbrechtsfragen bisher nicht im ÇKS registriert werden konnten, mittels einer Verpflichtungserklärung erfasst werden. Dadurch:
Können Landwirte, die aufgrund von Eigentums- und Erbrechtsfragen von staatlichen Förderungen ausgeschlossen waren, von diesen Anreizen profitieren.
Wird auch für Flächen, die Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind oder deren Eigentumsübertragung noch nicht abgeschlossen ist, eine Lösung bereitgestellt.
Sollten jedoch Miteigentümer oder Erben innerhalb des Produktionsjahres Einspruch gegen die mit einer Verpflichtungserklärung angemeldeten Flächen erheben, wird die Registrierung für die betroffenen Anteile beendet.
KONTROLLE DURCH SATELLITENBILDER
Im Rahmen der Regelung werden die Flächen, die Gegenstand einer Verpflichtungserklärung sind, durch Satellitenbilder oder vor Ort durch Prüfungskommissionen kontrolliert. Auf diese Weise wird die tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit überprüft und ein Missbrauch der Regelung verhindert.
Das Ministerium teilte mit, dass Flächen, deren Eigentumsübertragung noch nicht erfolgt ist, nach dem Tod der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer auf der Grundlage von gerichtlichen oder notariell beglaubigten Erbscheinen registriert werden können.
Bei Einsprüchen durch Erben ist die Vorlage eines Erbscheins zwingend erforderlich.
Nachrichtenquelle : 12punto
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