Grundsteuerbefreiung: Wer kann davon profitieren?
Während der Countdown für die Zahlung der zweiten Rate der Grundsteuer im November läuft, ist die Befreiung von der Grundsteuer für Rentenempfänger besonders bemerkenswert. Details zu den Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung und den Antragsverfahren finden Sie in unserem Bericht.
Während im vergangenen Jahr durch die EYT-Regelung 2 Millionen Menschen in den Ruhestand gingen, kamen in diesem Jahr bis August weitere 300.000 Rentner hinzu. Es wird erwartet, dass diese Zahl bis zum Jahresende weiter steigen wird. Rentner erhalten neben zusätzlichen Einkommensmöglichkeiten wie Feiertagsprämien und Rentenboni auch eine Befreiung von der Grundsteuer. Auf diese Weise haben Hunderttausende das Recht erworben, von der Grundsteuer befreit zu werden.
Zu denjenigen, die von dieser Befreiung profitieren können, gehören Rentner, die eine einzige Immobilie mit einer Bruttofläche von nicht mehr als 200 Quadratmetern besitzen und außer ihrer Rente von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) kein weiteres Einkommen beziehen, sowie Hausfrauen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Veteranen und Hinterbliebene von Märtyrern. Auch Empfänger von Witwen- oder Waisenrenten können dieses Recht in Anspruch nehmen. Rentner, deren Gesamteinkommen im vergangenen Jahr jedoch 150.000 Lira überstieg, sind von dieser Befreiung ausgeschlossen.
WANN BEGINNT DER ANSPRUCH AUF BEFREIUNG?
Der Anspruch auf Befreiung beginnt ab dem Jahr, das auf das Jahr des Renteneintritts folgt. Beispielsweise können Personen, die 2022 in Rente gegangen sind, eine einzige Immobilie von maximal 200 Quadratmetern besitzen und nicht erwerbstätig sind, diese Befreiung im Jahr 2023 in Anspruch nehmen. Für diejenigen, die 2023 in Rente gegangen sind, beginnt die Befreiung im Jahr 2025.
WIE WIRD DIE BEFREIUNG ANGEWENDET?
Rentner müssen für die Befreiung einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen. Während des Antragsverfahrens muss das Formular 'Formular für Rentner, Witwen und Waisen mit nur einem Wohnsitz' ausgefüllt und eingereicht werden.
BEFREIUNG BEI IMMOBILIEN MIT MITEIGENTUM
Für Rentner, die einen Anteil an einer Immobilie besitzen, die 200 Quadratmeter nicht überschreitet, wird die Befreiung anteilig angewendet. Wenn eine Person jedoch neben ihrem eigenen Wohnsitz einen Anteil an einer weiteren geerbten Immobilie besitzt, wird die Befreiung in diesem Fall nicht gewährt.
BEI ANTRAGSTELLUNG BEI DER GEMEINDE KÖNNEN ZAHLUNGEN ZURÜCKGEFORDERT WERDEN
Wer trotz Anspruch auf Grundsteuerbefreiung irrtümlich Zahlungen geleistet hat, hat das Recht, diese zurückzufordern. Innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist können sie die Zahlungen zurückerhalten, indem sie bei der Gemeinde Unterlagen vorlegen, die belegen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.
FERIENHÄUSER SIND NICHT VON DER BEFREIUNG ABGEDECKT
Ferienhäuser oder Sommerresidenzen, die nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden, fallen nicht unter die Grundsteuerbefreiung. Die Befreiung kann nur für den einzigen Wohnsitz gewährt werden, in dem der Rentner das ganze Jahr über dauerhaft lebt. Wenn ein Rentner ein Haus und ein Ferienhaus besitzt, muss für beide Immobilien Grundsteuer gezahlt werden.
BEFREIUNG VORHANDEN, ABER MIETSTEUER IST ZU ZAHLEN
Rentner, die ihren einzigen Wohnsitz vermieten, können ebenfalls von der Befreiung profitieren. In diesem Fall muss jedoch Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen gezahlt werden. Wer sein einziges Haus vermietet und mietfrei in einer anderen Wohnung lebt, kann den Anspruch auf Befreiung nicht geltend machen.
STEUERSTATUS FÜR NEU GEKAUFTE HÄUSER
Die Grundsteuer für eine in diesem Jahr gekaufte Immobilie wird vom Verkäufer gezahlt. Der Käufer zahlt im ersten Jahr keine Steuer, sondern muss lediglich eine Meldung bei der Gemeinde abgeben. Für diejenigen, die ein neues Haus kaufen, beginnt die Steuerzahlung im Jahr 2025.
ZWEITE RATE DER GRUNDSTEUER IM NOVEMBER
Die Grundsteuer wird jedes Jahr in zwei gleichen Raten gezahlt. Die erste Rate wird im Mai, die zweite Rate im November fällig. Bei einer verspäteten Zahlung der Grundsteuer werden für die überfälligen Raten Zinsen erhoben.
Nachrichtenquelle : 12punto
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