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Letzte Tage für das UTTS! Hohe Strafen drohen bei fehlender Installation

Der 30. Juni ist der Stichtag für das UTTS, das bei Kraftstoffkäufen automatisch die Kennzeichendaten übermittelt. Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit hohen Bußgeldern ab 28.000 TL rechnen.

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Letzte Tage für das UTTS! Hohe Strafen drohen bei fehlender Installation

Das UTTS sorgt dafür, dass die Fahrzeugkennzeicheninformationen beim Tanken automatisch an das Registrierkassen-System (ÖKC) übermittelt werden.

Der in Fahrzeugen installierte TTB (Fahrzeugidentifikationsgerät) wird vom Fahrzeugidentifikationsleser (TTO) ausgelesen und überträgt die Kennzeicheninformationen ohne manuelle Eingabe an das ÖKC. Der nach dem Tankvorgang ausgestellte ÖKC-Beleg enthält Informationen darüber, dass der Vorgang im Rahmen des UTTS erfolgte. Tankstellen sind zudem verpflichtet, an mindestens einer Zapfsäule ein Zapfpistolen-Kommunikationsmodul (TİM) und zwei TTO-Geräte zu installieren.

Letzte Tage für das UTTS! Hohe Strafen drohen bei fehlender Installation

28.000 TL STRAFE BEI NICHTBEACHTUNG

Wie aus einem Bericht von Sözcü hervorgeht, erklärte der Automobilautor Emre Özpeynirci: „Steuerpflichtige, die die TTB-Montage nicht bis zum 30. Juni durchführen lassen, werden ihre Kraftstoffausgaben nicht steuerlich geltend machen können und müssen mit hohen Strafen von bis zu 28.000 TL rechnen.“

Letzte Tage für das UTTS! Hohe Strafen drohen bei fehlender Installation

30. JUNI IST DAS KRITISCHE DATUM: DIE FRIST LÄUFT AB

Für diejenigen, die sich nicht an die UTTS-Verordnung halten, können Sonderstrafen zwischen 7.000 TL und 140.000 TL verhängt werden. Ab dem 1. Juli gelten Belege, die nicht im Rahmen des UTTS ausgestellt wurden, gemäß dem Steuerverfahrensgesetz als nicht ausgestellt, und die Kraftstoffausgaben können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Letzte Tage für das UTTS! Hohe Strafen drohen bei fehlender Installation

Fahrzeughalter, die die TTB-Registrierung und den Antrag über die UTTS-Website abgeschlossen haben, müssen die Montagearbeiten bis zum 30. Juni abschließen, unabhängig davon, ob die Kraftstoffausgaben steuerlich geltend gemacht werden oder nicht. Die Behörden rufen die Steuerpflichtigen dazu auf, vor Ablauf der Frist zu handeln, um strafrechtliche Sanktionen und Nachteile zu vermeiden.


Nachrichtenquelle : 12punto