Neue Ära bei der Fahrzeuguntersuchung beginnt: Keine Provisionsgebühren bei Kreditkartenzahlung
Während die Debatte über die Erhebung von Provisionsgebühren bei Zahlungen mit Kredit- oder Bankkarten in Fahrzeuguntersuchungsstellen anhält, ist das Verkehrsministerium aktiv geworden. Das Ministerium hat eine Initiative gestartet, um sicherzustellen, dass bei der Fahrzeuguntersuchung keine Provisionen von Kreditkartennutzern erhoben werden.
Während die Debatte über die Erhebung von Gebühren bei Zahlungen mit Kredit- oder Bankkarten an Fahrzeugprüfstationen andauert, hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur angekündigt, dass für die neue Ausschreibungsperiode daran gearbeitet wird, die Provisionskosten nicht auf die Nutzer der Dienstleistung abzuwälzen.
Laut einem Bericht der Türkiye Gazetesi hatte der Verbraucherschlichtungsausschuss kürzlich auf Antrag eines Bürgers entschieden, dass die Erhebung einer Provision von 128 Lira auf eine Untersuchungsgebühr von 1.130 Lira als „mangelhafte Dienstleistung“ zu bewerten sei, und die Rückerstattung dieser Gebühr angeordnet. Die Vorwürfe, dass für Untersuchungsgebühren Provisionen erhoben werden, wurden nun auch in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingebracht.
In seiner Antwort auf die parlamentarischen Anfragen von Abgeordneten erinnerte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur daran, dass aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach der Nutzung von Kreditkarten infolge einer Einigung mit den betreffenden Institutionen Konsens darüber erzielt wurde, dass es keine Bedenken dagegen gibt, die bei der Zahlung von Fahrzeuguntersuchungsgebühren mittels Bank- oder Kreditkarte anfallenden Provisionskosten auf den Dienstleistungsnutzer umzulegen.
In der Antwort des Ministeriums heißt es: „Ob bei der Fahrzeuguntersuchung eine Bank- oder Kreditkarte verwendet wird, bleibt dem Ermessen der Fahrzeughalter überlassen. Im Rahmen der neuen Ausschreibungsperiode laufen derzeit Arbeiten, um die Gebühren für die Fahrzeuguntersuchung per Kreditkarte einzuziehen, ohne dass die Provisionskosten auf den Nutzer der Dienstleistung umgelegt werden.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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