Neue Ära bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt: Inkrafttreten am 5. Dezember
Die Regelung, nach der die Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Verkauf eines Fahrzeugs noch 15 Tage lang gültig bleibt, endet am 5. Dezember 2024. Die entsprechende Entscheidung wurde im Amtsblatt vom 5. März 2024 veröffentlicht.
Das Verfassungsgericht (AYM) hatte auf den Einspruch des 4. Verbrauchergerichts von Adana hin die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben, wonach der Versicherer den Versicherungsvertrag innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über den Sachverhalt kündigen kann und die Versicherung bis zu 15 Tage nach dem Kündigungsdatum gültig bleibt.
ENTSCHEIDUNG IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT
Während die betreffende Entscheidung am 5. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, war beschlossen worden, dass die Aufhebungsbestimmungen 9 Monate später, am 5. Dezember, in Kraft treten sollen.
In seiner begründeten Entscheidung wies das AYM darauf hin, dass es ungerecht sei, wenn ein Unfall mit einem verkauften und an eine andere Person übergebenen Fahrzeug aufgrund der 15-tägigen Schutzfrist in die Schadensbilanz des Vorbesitzers einfließt, dieser deshalb in Regress genommen wird und der ehemalige Fahrzeughalter zudem zusätzliche Prämien zahlen muss.
ERHEBLICHE BENACHTEILIGUNGEN WAREN DIE FOLGE
Bei den Verfahren vor dieser Entscheidung führten Notare Transaktionen durch, indem sie lediglich die Gültigkeit der Versicherungspolice prüften, ohne darauf zu achten, wem das Fahrzeug gehörte. Dies führte dazu, dass Tausende von Fahrzeugen nach dem Kauf 15 Tage lang ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnahmen, da der neue Besitzer noch nicht der Versicherungsnehmer war, was bei Unfällen zu erheblichen Benachteiligungen führte.
Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungsentscheidung des AYM am 5. Dezember wird verhindert, dass Fahrzeugkäufer ohne Versicherungspolice am Straßenverkehr teilnehmen. Es wird erwartet, dass die neue Regelung neben der Senkung der Unversichertheitsquote auch einen positiven Beitrag für die Versicherungsbranche im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der ehemaligen Fahrzeughalter leisten wird.
NEUE PRÄMIENEINNAHMEN ERWARTET
Nach Informationen des Türkischen Versicherungsverbandes (TSB) wird erwartet, dass die Generaldirektion für Sicherheit des Innenministeriums eine Regelung trifft, um die Lücke zu schließen, die durch die am 5. Dezember in Kraft tretende Aufhebungsentscheidung des AYM entsteht. Mit dieser Regelung wird eine Senkung der Unversichertheitsquote sowie ein Anstieg neuer Prämieneinnahmen für die Branche prognostiziert.
Andererseits werden die Agenturen außer der Kündigung der alten Police nach dem Verkauf des Fahrzeugs keine weiteren Verpflichtungen haben. Die Bürger können nach Abschluss ihrer Versicherung den Fahrzeugschein entgegennehmen und sicher am Straßenverkehr teilnehmen. Sollte auf die Entgegennahme des Fahrzeugscheins verzichtet werden, kann die abgeschlossene Police innerhalb weniger Tage storniert werden.
Nachrichtenquelle : 12punto
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung