Neue Strafen bei E-Commerce-Verstößen festgelegt: Strafen für 2025 um 43,93 Prozent erhöht!
Das Handelsministerium hat die bei Verstößen gegen die im elektronischen Handel (E-Commerce) festgelegten Grundsätze anzuwendenden Geldstrafen entsprechend der Neubewertungsrate erhöht. Die neuen Bußgelder treten am 1. Januar in Kraft.
Das „Kommuniqué des Ministeriums zu den im Jahr 2025 anzuwendenden Geldstrafen gemäß Artikel 12 des Gesetzes zur Regelung des elektronischen Handels“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
ANSTIEG UM 43,93 PROZENT
Mit dem Kommuniqué wurden die im entsprechenden Gesetz geregelten Geldstrafen basierend auf der für 2024 als Neubewertungsrate festgelegten Quote von 43,93 Prozent neu berechnet und festgesetzt.
Demnach können gegen E-Commerce-Vermittlungsdienstleister, die Praktiken anwenden, welche die Geschäftstätigkeit oder das wirtschaftliche Verhalten des Dienstleisters erheblich beeinträchtigen, die Bestimmungen des Vermittlungsvertrags einseitig zu Lasten des Dienstleisters ändern oder entsprechende Klauseln in den Vertrag aufnehmen, Geldstrafen zwischen 22.807 Lira und 228.071 Lira verhängt werden.
DOPPELTE STRAFE BEI VERSPÄTETEN ZAHLUNGEN!
Gegen E-Commerce-Vermittlungsdienstleister, die Zahlungen nicht fristgerecht leisten, kann bei einer Überschreitung von bis zu 30 Tagen eine Strafe in Höhe des nicht gezahlten Betrags verhängt werden, wobei der Mindestbetrag 22.807 Lira beträgt. Bei einer Überschreitung von mehr als 30 Tagen kann eine Strafe in Höhe des Doppelten des nicht gezahlten Betrags angewendet werden.
Darüber hinaus wird gegen E-Commerce-Vermittlungsdienstleister, die trotz einer Warnung des Ministeriums nicht sicherstellen, dass die Bestimmungen des Vermittlungsvertrags klar, verständlich oder leicht zugänglich sind, für jeden Verstoß eine Geldstrafe von 22.807 Lira verhängt.
VERMITTLUNGSDIENSTLEISTER MÜSSEN BEI DIESEM VERSTOSS 1 BILLION LIRA ZAHLEN
Die Geldstrafe für Vermittlungsdienstleister, die Dienstleister zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von Sonderaktionen zwingen, einschließlich einseitiger Änderungen des Verkaufspreises des Produkts, beträgt 1 Billion 140 Milliarden 357 Millionen 390 Tausend Lira.
Die Geldstrafe für Vermittlungsdienstleister, die Dienstleister in Ranking- oder Empfehlungssystemen zurückstufen, angebotene Dienste einschränken, aussetzen oder beenden, obwohl der Vermittlungsvertrag keine objektiven Kriterien enthält oder unter dem Vorwand, dass Anträge bei öffentlichen Einrichtungen oder Justizbehörden gestellt wurden, wird auf 684.214 Lira angehoben.
Die Untergrenze der Geldstrafe für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die vom Ministerium angeforderte Informationen, Dokumente, Bücher und elektronische Aufzeichnungen nicht vorlegen oder die zur Überwachung und Bewertung der Entwicklung des elektronischen Handels erforderlichen Informationen nicht an das Informationssystem für elektronischen Handel (ETBIS) melden, wurde auf 114.035 Lira aktualisiert, die Obergrenze auf 570.000 Lira.
22 MILLIONEN LIRA STRAFE FÜR UNLIZENZIERTE ANBIETER!
Gegen E-Commerce-Vermittlungsdienstleister und E-Commerce-Dienstleister, die keine Lizenz vom Ministerium erhalten oder ihre Lizenz nicht erneuert haben, wird eine Geldstrafe von 22 Millionen 807 Tausend 147 Lira verhängt. Zur Behebung des Verstoßes wird eine Frist von 60 Tagen gewährt.
Sollte der Verstoß innerhalb dieser Frist nicht beseitigt werden, wird eine Strafe von 45 Millionen 614 Tausend 295 Lira verhängt und eine weitere Frist von 30 Tagen zur Behebung eingeräumt. Wird der Verstoß auch innerhalb dieser 30 Tage nicht beseitigt, erhöht sich der Strafbetrag auf 91 Millionen 228 Tausend 591 Lira.
Zur Behebung des Verstoßes wird eine zusätzliche Frist von 15 Tagen gewährt. Sollte der Verstoß innerhalb der genannten Fristen nicht beseitigt werden, kann das Ministerium die Entfernung von Inhalten oder die Sperrung des Zugangs zu den entsprechenden Internetadressen der Dienstleister anordnen.
IN KRAFT AB DEM 1. JANUAR
Die neuen Strafen wurden durch die Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gegeben. Das Kommuniqué tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtenquelle : 12punto
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