Das Rentensystem ändert sich: Hier sind alle Details zum neuen System
Es heißt, dass die Rentenreform, die seit einiger Zeit auf der Tagesordnung steht, in der neuen Legislaturperiode behandelt werden soll. Während über die Einführung eines gerechteren Systems in der Sozialversicherung diskutiert wird, bleibt die Frage, wie die Reform aussehen und was sie beinhalten wird, ein Thema von großem Interesse.
Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) hatte vor Kurzem die Bevölkerungsprognose für den Zeitraum 2023 bis 2100 veröffentlicht. Demnach wird im Jahr 2075 jeder dritte Mensch ein Senior sein. Der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter lag 2023 bei 68,3 Prozent; es wird erwartet, dass dieser Anteil bis 2050 auf 61,9 Prozent, bis 2075 auf 55,9 Prozent und bis 2100 auf 54,6 Prozent sinken wird.
Der Hürriyet-Kolumnist Noyan Doğan, der die Entwicklung des Anteils der älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in der Türkei über die Jahre hinweg darlegte, erklärte deren Bedeutung wie folgt:
In Zukunft wird es weniger Erwerbstätige und mehr Rentner geben. Heute liegt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern in der Sozialversicherung bei 1,65. Deutlicher ausgedrückt: Heute finanzieren 1,65 Erwerbstätige einen Rentner.
Laut dieser Prognose des türkischen Statistikamtes TÜİK wird es in Zukunft keine Erwerbstätigen mehr geben, die die Rentner finanzieren können. In diesem Fall wird das Sozialversicherungssystem unhaltbar und selbst die Auszahlung von Renten gerät in Gefahr.
Um die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten, wird zudem vorgeschlagen, die Parameter, die die Grundlage für die Rentenhöhe bilden, automatisch an Kriterien wie das Durchschnittsalter der Bevölkerung, die Beschäftigungsquote und die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter anzupassen.
Die Rentenkriterien und das Renteneintrittsalter werden automatisch an die Lebenserwartung sowie an das Verhältnis zwischen der Anzahl der Rentner und der Anzahl der Erwerbstätigen angepasst. Zudem wird eine Neuregelung des Rentenbemessungssatzes (ABO) vorgenommen.
Der Rentenberechnungsfaktor (ABO) variiert heute je nach Anzahl der Prämienbeitragstage sowie dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns – vor 1999, nach 2000 oder nach 2008 – zwischen 28 und 76 Prozent. Bei Versicherten, die nach 2008 eingetreten sind, sinkt der ABO-Satz auf bis zu 40 Prozent.
Neben der automatischen Anpassung und der Änderung des monatlichen Rentenbemessungssatzes gibt es noch einen weiteren Pfeiler der Rentenreform: das seit einiger Zeit diskutierte ergänzende Rentensystem.
Arbeitnehmer sollen von ihren Arbeitgebern in das ergänzende Rentensystem einbezogen werden; sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sowie der Staat werden Beiträge leisten. Auf diese Weise soll ein System geschaffen werden, das die soziale Sicherheit ergänzt.
Arbeitnehmer werden das System nicht verlassen können, ohne bestimmte Kriterien zu erfüllen, wodurch Ersparnisse für den Ruhestand sichergestellt werden sollen. Wenn Arbeitnehmer das Rentenalter erreichen, werden sie sowohl aus der staatlichen Sozialversicherung als auch aus dem ergänzenden System eine Rente beziehen. Auf diese Weise erhalten sie sowohl eine staatliche Altersrente als auch eine monatliche Zahlung oder eine Einmalzahlung aus dem ergänzenden Rentensystem.
Die Arbeiten am ergänzenden Rentensystem haben bereits begonnen und sind sogar schon in ein fortgeschrittenes Stadium gelangt.
Nachrichtenquelle : 12punto
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