Wer 2025 in Rente geht, erhält weniger Geld
Wer den Rentenantrag bis zum 31. Dezember 2024 einreicht, erhält eine etwa 30 Prozent höhere monatliche Rente als diejenigen, die den Antrag nach dem 1. Januar 2025 stellen.
Der Rückgang der Inflation in diesem Jahr wird sich auch negativ auf die Renten derjenigen auswirken, die in den Ruhestand gehen. Der Habertürk-Kolumnist Ahmet Kıvanç schrieb, dass diejenigen, die 2025 in Rente gehen, geringere monatliche Bezüge erhalten werden. Wer seinen Rentenantrag bis zum 31. Dezember 2024 einreicht, wird eine etwa 30 Prozent höhere Rente erhalten als diejenigen, die den Antrag nach dem 1. Januar 2025 stellen.
Kıvanç schrieb in seinem Artikel: „Ich habe zahlreiche Nachrichten zu meinem Beitrag erhalten, in dem es darum ging, dass diejenigen, die ihren Rentenantrag im Jahr 2025 stellen, eine geringere Rente erhalten werden als diejenigen, die dies im Jahr 2024 tun“, und teilte folgende Informationen mit:
„Da es unlogisch und widersprüchlich erscheint, dass das Datum des Rentenantrags einen Unterschied von 30 bis 35 Prozent bei der Rentenhöhe ausmacht, sind zu Recht alle verwirrt. Es ist kein akzeptabler Unterschied. Leider ergibt sich ein solcher Unterschied jedoch aufgrund der geltenden Gesetzeslage.“
Allerdings beeinflusst das Datum des Rentenantrags die Höhe der monatlichen Bezüge in Zeiten stark steigender oder fallender Inflation erheblich. Bekanntlich wird für dieses Jahr ein rascher Rückgang der Inflation erwartet.
Die Renten für SSK- und BAĞ-KUR-Versicherte wurden im Januar um 49,25 Prozent und im Juli um 24,73 Prozent erhöht. Der jährliche Anstieg belief sich somit auf 86,16 Prozent. Wer seinen Rentenantrag bis zum 31. Dezember 2024 einreicht, profitiert von den Erhöhungen im Januar und Juli. Wer den Antrag hingegen ab dem 1. Januar 2025 stellt, kann die Rentenerhöhungen vom Januar und Juli 2024 nicht mehr in Anspruch nehmen.
Die Zentralbank prognostiziert die Inflation für das Jahr 2024 auf 38 Prozent. In der von der Zentralbank durchgeführten Umfrage unter Marktteilnehmern wurde die Inflation für 2024 hingegen auf 43,52 Prozent geschätzt. Im mittelfristigen Programm wurde das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für 2024 auf 4 Prozent veranschlagt. Den Inflationsprognosen zufolge werden die Renten derjenigen, die ihren Antrag am 1. Januar 2025 einreichen, für das Jahr 2024 nicht um 86,16 Prozent, sondern um einen Satz zwischen 39,2 und 44,72 Prozent erhöht.
Um den Unterschied zwischen beiden besser zu verstehen, betrachten wir ein Gehaltsbeispiel, das im Januar 2024 bei 16.612 TL lag und bei dem die im Januar erfolgte Erhöhung der Rentenbezüge für SSK- und BAĞ-Kur-Versicherte noch nicht berücksichtigt wurde.
Wenn der Rentenantrag bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht wird, steigt die Rente von 16.612 TL zunächst durch die Anwendung der Januar-Erhöhung auf 24.793 TL. Dieser Betrag wird nach der Anwendung der Rentenerhöhung im Juli 30.925 TL erreichen. Angenommen, die Inflation im Zeitraum von Juli bis Dezember dieses Jahres beträgt 10 Prozent. Die Rente der betreffenden Person, die den Antrag vor dem 31. Dezember 2024 eingereicht hat, wird im Januar nächsten Jahres um 10 Prozent auf 34.016 TL erhöht.
Wird der Rentenantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt, so würde die monatliche Rente, die Anfang Januar 2024 ohne Erhöhung 16.612 TL betrug, bei einer Erhöhung um 39,2 Prozent bei 23.124 TL und bei einer Erhöhung um 44,72 Prozent bei 24.040 TL liegen. Im Januar würde sie zudem nach einer weiteren Anpassung um die Inflationsrate von 10 Prozent aus der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres auf 25.436 TL beziehungsweise 26.623 TL steigen.
In diesem Fall erhält die Person in unserem Beispiel bei Einreichung des Rentenantrags am 31. Dezember 2024 eine monatliche Rente von 34.016 TL im Januar 2025.
Reicht dieselbe Person ihren Antrag am 1. Januar 2025 ein, wird die monatliche Rente für Januar 2025 zwischen 25.436 TL und 26.623 TL liegen. Der Unterschied bei den Rentenzahlungen im Januar des kommenden Jahres könnte somit auf bis zu 10.000 TL ansteigen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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