GSS-Schulden werden samt Zinsen gestrichen! Einige Atteste werden nun kostenpflichtig
Der im Gesundheits-, Familien-, Arbeits- und Sozialausschuss des Parlaments angenommene Gesetzesentwurf sieht vor, die Beitragsrückstände der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) vor dem 1. Januar 2015 samt Zinsen zu streichen, während gleichzeitig bestimmte von Hausärzten ausgestellte Atteste kostenpflichtig werden. Zudem werden die Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen erhöht und einige neue Unterstützungsregelungen eingeführt. Wurden die GSS-Schulden gestrichen? Wie ist der aktuelle Stand bei der GSS-Schuldenerleichterung? Welche Atteste werden kostenpflichtig? Was sind kostenpflichtige Atteste? Hier sind alle Details...
Der Gesetzesentwurf, der wichtige Änderungen im Gesetz über die Sozialversicherung und die Allgemeine Krankenversicherung vorsieht, wurde im Gesundheits-, Familien-, Arbeits- und Sozialausschuss des Parlaments angenommen.
Demnach werden einige von Hausärzten ausgestellte Atteste kostenpflichtig, während die Schulden all jener, die ihre Beiträge zur Allgemeinen Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2015 nicht gezahlt haben, samt Zinsen gestrichen werden.
Damit verzichtet der Staat auf SGK-Beitragsforderungen im Wert von 2 Milliarden Türkischen Lira.
ÄNDERUNG IM GESUNDHEITSSYSTEM
Mit dem 28 Artikel umfassenden Entwurf wird auch eine wichtige Änderung im Gesundheitssystem vorgenommen.
Demnach wird die Zuzahlung für Arzt- und Zahnarztbesuche bei ambulanter Behandlung von 2 Lira auf 20 Lira erhöht.
Die SGK wird befugt sein, die Zuzahlung für Gesundheitsleistungen für Patienten, die vom Hausarzt überwiesen wurden, um 50 Prozent zu reduzieren.
Im Rahmen der Regelung zur Zuzahlung, die eingeführt wurde, um Überlastungen in Krankenhäusern zu vermeiden, erhält der Präsident zudem die Befugnis, die Zuzahlung um das bis zu Zehnfache zu erhöhen.
GSS-SCHULDEN WERDEN GESTRICHEN
Alle Schulden derjenigen, die ihre Beiträge zur Allgemeinen Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2015 nicht gezahlt haben, werden gemäß dem Gesetz gestrichen.
ATTESTE WERDEN KOSTENPFLICHTIG
Dem Entwurf zufolge können Hausärzte Patienten außerhalb der regulären Arbeitszeiten gegen Entgelt behandeln. Zudem werden einige von Hausärzten ausgestellte Atteste kostenpflichtig.
FÜR WELCHE ATTESTE WIRD EINE GEBÜHR ERHOBEN?
Beispielsweise wird bei der Beantragung eines Führerscheinattests eine bestimmte Gebühr fällig. Alle für Atteste erhobenen Gebühren werden an das Betriebskapital abgeführt.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass der für Arbeitgeber im Privatsektor gewährte Nachlass von 5 Punkten auf die an die SGK zu zahlenden Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherungsbeiträge auf 4 Punkte reduziert wird.
Für Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe bleibt der Beitragszuschuss von 5 Punkten bestehen.
Der Präsident wird befugt sein, die Laufzeit der bis zum 31. Dezember 2026 gewährten Unterstützung bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.
Das Inkrafttreten der Regelung zum „Esnaf Ahilik Sandığı“ (Handwerker-Solidaritätsfonds) wird ebenfalls auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Nachrichtenquelle : 12punto
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