System der Hausarztmedizin wird erneuert: Registrierungen werden nun an den Wohnsitz verlegt
Das Gesundheitsministerium führt ab morgen eine neue Regelung im System der Hausarztmedizin ein, bei der die Registrierungen von Bürgern, deren Wohnsitz und Hausarzt in unterschiedlichen Provinzen liegen, automatisch an den Wohnort verlegt werden. Bürger können innerhalb eines Monats über e-Nabız zu ihrer vorherigen Registrierung zurückkehren.
Die neue Regelung für Hausarztpraxen tritt morgen in Kraft. Demnach wird das Gesundheitsministerium die Hausarztregistrierungen von Bürgern, deren registrierte Provinz bei ihrem Hausarzt von ihrem Wohnsitz abweicht, automatisch an den Ort ihres Wohnsitzes verlegen.
WIE WIRD DAS NEUE SYSTEM IN DER HAUSARZTMEDIZIN FUNKTIONIEREN?
Der Generaldirektor für öffentliche Gesundheit, Muhammed Emin Demirkol, erläuterte das System, das ab morgen in Betrieb genommen wird, wie folgt:
"Wir haben aus unseren 86 Millionen Bürgern diejenigen herausgefiltert, deren Provinz der Hausarztregistrierung nicht mit der Provinz ihres Wohnsitzes übereinstimmt. Nehmen wir zum Beispiel einen Bürger, der bei einem Hausarzt in Ankara registriert ist, aber seinen Wohnsitz in Istanbul hat; wenn diese Person innerhalb eines Jahres in Ankara, wo der Hausarzt registriert ist, keine Gesundheitseinrichtung aufgesucht hat und ihr Wohnsitz in Istanbul liegt, verlegen wir die Hausarztregistrierung ab Mai nach Istanbul, damit der Bürger seinen Hausarzt leichter erreichen kann, die Leistungen der Hausarztmedizin effektiver in Anspruch nimmt und unser Hausarzt den Bürger ebenfalls erreichen kann. Unsere Provinzgesundheitsdirektion in Istanbul wird diesen Bürger dann bei dem für seinen Wohnsitz am nächsten gelegenen und geeigneten Hausarzt anmelden."

RÜCKKEHR INNERHALB EINES MONATS MÖGLICH
Demirkol wies darauf hin, dass für eine Rückkehr eine Frist von einem Monat besteht, und erklärte: "Nach diesem Vorgang können unsere Bürger innerhalb eines Monats über die Website 'https://enabiz.gov.tr/' die Rückkehr zu ihrem zuvor registrierten Hausarzt vornehmen. Wir haben dieses Zeitfenster im System auf einen Monat festgelegt."
FÜR WEN GILT DIESE REGELUNG?
Zu den Kriterien der neuen Anwendung sagte Demirkol:
"Wir haben als Kriterium festgelegt, dass die Person innerhalb eines Jahres ihren Hausarzt nicht aufgesucht und in der Provinz, in der sich dieser Hausarzt befindet, keine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Wir verlegen die Hausarztregistrierungen dieser Bürger in die Provinz ihres Wohnsitzes. Dort wird unsere Provinzgesundheitsdirektion diese Personen bei dem nächstgelegenen Hausarzt an ihrem Wohnsitz anmelden. Sollten unsere Bürger wieder zu ihrem alten Hausarzt zurückkehren wollen, können sie diesen Transfer innerhalb eines Monats über e-Nabız in die Provinz des alten Hausarztes vornehmen."
WIE WERDEN BÜRGER ÜBER DIE VERLEGUNG DES HAUSARZTES INFORMIERT?
Demirkol erklärte, dass sich das System nur auf Provinzänderungen beziehe und nicht für unterschiedliche Bezirke innerhalb derselben Provinz gelte. Er fügte hinzu, dass die Bürger diesbezüglich per SMS informiert werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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