108.816 Anträge beim Verfassungsgericht im Jahr 2023! Rekord bei Individualbeschwerden
Im Jahr 2023 gingen 108.816 Anträge beim Verfassungsgericht ein. Dies ist die höchste Anzahl an Anträgen seit der Gründung des Verfassungsgerichts. In 11.296 Fällen wurde eine Verletzung festgestellt.
Das Verfassungsgericht hat seine Statistiken zu Individualbeschwerden für den Zeitraum vom 23. September 2012 bis zum 31. Dezember 2023 aktualisiert. Demnach wurden im Jahr 2023 insgesamt 108.816 Anträge beim Verfassungsgericht eingereicht. Davon wurden 109.694 Anträge abgeschlossen. Die Zahl der anhängigen Verfahren belief sich auf 59.535.
RECHT AUF EIN VERFAHREN INNERHALB ANGEMESSENER FRIST IST DER HÄUFIGSTE BESCHWERDEGRUND
Betrachtet man die Verteilung der beim Verfassungsgericht eingegangenen Anträge nach Themen, so war das Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist der am häufigsten genannte Grund. Die Anzahl der Anträge zu diesem Thema betrug 49.108. Neben dem Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist gliederten sich die häufigsten Beschwerdegründe wie folgt:
Recht auf Freiheit und Sicherheit (23.893)
Recht auf ein faires Verfahren (22.903)
Eigentumsrecht (21.217)
Gleichheitsgrundsatz (18.217)
ANZAHL DER VERLETZUNGSFESTSTELLUNGEN GESTIEGEN
Ein Blick auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichts im Jahr 2023 zeigt, dass die Zahl der Anträge, bei denen eine Rechtsverletzung festgestellt wurde, gestiegen ist. Im Jahr 2023 entschied das Verfassungsgericht in 11.296 Fällen auf eine Verletzung. Dies entspricht einem Anstieg von 26,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Bei der Verteilung der festgestellten Verletzungen nach Themen war das Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist erneut der häufigste Grund. Die Anzahl der diesbezüglichen Verletzungsfeststellungen lag bei 12.112.
Nachrichtenquelle: 12punto
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