Ausreiseverbot für bekannte Influencer aufgehoben
Im laufenden Verfahren gegen die Social-Media-Influencerin Özlem Altınok Öz, ihren Ehemann Tayyar Taylan Öz sowie deren Geschäftspartner hat das Gericht das bestehende Ausreiseverbot aufgehoben.
Das 2. Strafgericht erster Instanz von Istanbul-Anatolien hat im Prozess gegen die Social-Media-Influencerin Özlem Altınok Öz, ihren Ehemann Tayyar Taylan Öz und deren Geschäftspartner İbrahim Karaorhanlı, denen die Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten vorgeworfen wird, die Aufhebung des Ausreiseverbots beschlossen. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von drei bis sieben Jahren.
An der letzten Verhandlung nahmen lediglich der auf freiem Fuß befindliche İbrahim Karaorhanlı sowie sein Anwalt Mustafa Tırtır teil. Anwalt Tırtır reichte beim Gericht einen Antrag auf Lockerung der gegen seine Mandanten verhängten Auflagen ein, insbesondere auf die Aufhebung des Ausreiseverbots. Karaorhanlı erklärte zudem, dass in ähnlichen Fällen trotz schwerwiegenderer Vorwürfe auf solche Maßnahmen verzichtet worden sei, und bat um Abhilfe für seine Situation.
Das Gericht entschied in einem Zwischenbeschluss, das gegen die Angeklagten verhängte Ausreiseverbot aufzuheben, ordnete jedoch die Fortdauer der übrigen gerichtlichen Kontrollmaßnahmen an. Die Verhandlung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.
WAS WAR GESCHEHEN?
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien erstellten Anklageschrift wird dargelegt, dass gegen die Angeklagten, darunter Özlem Altınok Öz und Tayyar Taylan Öz, Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem Hinweise eingegangen waren, sie hätten über soziale Medien den Eindruck einer gefälschten Marke erweckt und Produkte mit geringem Wert zu überhöhten Preisen auf den Markt gebracht. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Herkunft der auf diese Weise erzielten Einnahmen verschleiert wurde und den Behörden durch ihre Unternehmen ein Schaden von etwa 10 Millionen Lira entstanden sei.
Der Anklageschrift zufolge wurde nach Hinweisen, die bei der Abteilung für Finanzkriminalität eingingen, ein Bericht des Finanzermittlungsausschusses (MASAK) über das Unternehmen Medelina, an dem die Angeklagten beteiligt sind, erstellt und eine Steuerprüfung eingeleitet. In diesem Zusammenhang läuft vor dem 74. Strafgericht erster Instanz von Anatolien ein separates Gerichtsverfahren wegen „Verstoßes gegen das Steuerverfahrensgesetz“.
Angesichts der gegen die Angeklagten gesammelten Beweise gelangte die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung, dass durch Steuerhinterziehung erzielte Einnahmen gewaschen wurden, und fordert wegen „Verschleierung der unrechtmäßigen Herkunft von Vermögenswerten“ sowie wegen des Vortatbestands der Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen zwischen drei und sieben Jahren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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