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Besuchserlaubnis für Strafgefangene zum Opferfest

Das Justizministerium wird anlässlich des Opferfestes vom 9. bis 15. Juni offene Besuchstermine in den Gefängnissen ermöglichen. Die Besuche finden in Zeiträumen statt, die je nach Status der Strafgefangenen festgelegt werden.

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Besuchserlaubnis für Strafgefangene zum Opferfest

Anlässlich des Opferfestes wurde angekündigt, dass vom 9. bis 15. Juni offene Besuchstermine in den Gefängnissen stattfinden werden.

WER KANN DIE OFFENEN BESUCHE NUTZEN?

Laut der Erklärung der Generaldirektion für Strafvollzugsanstalten werden die offenen Besuche zwischen 09.00 und 17.00 Uhr durchgeführt. Dabei darf die Besuchsdauer für erwachsene und jugendliche Strafgefangene, Verurteilte und Untersuchungshäftlinge nicht weniger als eine halbe Stunde und nicht mehr als eineinhalb Stunden betragen; für minderjährige Strafgefangene, Verurteilte und Untersuchungshäftlinge darf sie nicht weniger als eine Stunde und nicht mehr als drei Stunden betragen.

Bis zum Besuchstag werden Gruppen gebildet; die Besuchstage und -zeiten jeder Gruppe werden den Strafgefangenen und Häftlingen mitgeteilt, damit diese ihre Familien informieren können. Zudem wird der erstellte Zeitplan in den Zellen sowie an geeigneten, für Besucher einsehbaren Stellen ausgehängt.

WER KANN DIE OFFENEN BESUCHE NICHT NUTZEN?

Strafgefangene und Häftlinge, gegen die eine rechtskräftige Disziplinarstrafe in Form von Entzug des Besuchsrechts oder Einzelhaft verhängt wurde und deren Vollzug noch andauert, können die offenen Besuche nicht in Anspruch nehmen.

AUCH DER MINISTER HAT SICH GEÄUSSERT

Justizminister Yılmaz Tunç erklärte dazu auf seinem Social-Media-Kanal: „Als Justizministerium werden wir den Strafgefangenen und Häftlingen in geschlossenen Vollzugsanstalten ermöglichen, ihre besuchsberechtigten Angehörigen während des Opferfestes im Rahmen offener Besuche zu treffen. Ich hoffe, dass unsere Entscheidung zu guten Ergebnissen führt.“


Nachrichtenquelle: 12punto