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Bis zu 308 Jahre Haft für Social-Media-Influencer-Paar gefordert

Das Influencer-Paar Neslim und İnanç Güngen sieht sich im Rahmen der sogenannten „Influencer-Ermittlungen“ mit einer Haftstrafe von bis zu 308 Jahren konfrontiert.

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Bis zu 308 Jahre Haft für Social-Media-Influencer-Paar gefordert

Die von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece geführte und in der Öffentlichkeit als „Influencer-Ermittlungen“ bekannte Anklageschrift gegen die Social-Media-Influencerin Neslim Güngen und ihren Ehemann İnanç Güngen wurde zugelassen. Das Paar wird sich wegen des Vorwurfs, Anführer einer kriminellen Vereinigung zu sein, vor Gericht verantworten müssen; die geforderten Haftstrafen liegen zwischen 91 Jahren und 9 Monaten sowie 308 Jahren.

Nach einer Operation der Abteilung für Finanzkriminalität der Istanbuler Polizei im Juli 2024 wurden 26 Personen festgenommen, darunter Neslim und İnanç Güngen. Während 19 dieser Personen inhaftiert wurden, kamen die anderen unter Auflagen frei. In der Anklageschrift sehen sich neben dem Paar 23 weitere Beschuldigte mit verschiedenen Vorwürfen konfrontiert.

VORWÜRFE UND GESCHÄDIGTE

Die Ermittlungen begannen am 10. November 2023 nach einer Anzeige bei der Istanbuler Polizei. In der Beschwerde wurde behauptet, dass Neslim Güngen über ihre Schönheitszentren Geldwäsche betreibe und gefälschte Rechnungen ausstelle. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Paar über zahlreiche Immobilien und Unternehmen verfüge. Im Rahmen der Ermittlungen treten auch Personen als Kläger auf, die durch Franchise-Verträge der Schönheitszentren geschädigt wurden.

VORWÜRFE DER GEFÄHRDUNG DER ÖFFENTLICHEN GESUNDHEIT UND DES BETRUGS

In der Anklageschrift wird ausgeführt, dass das in den Schönheitszentren von Neslim Güngen mit gefälschten Dokumenten beschäftigte Personal die öffentliche Gesundheit gefährdet habe. Zudem wird behauptet, dass bei Franchise-Verträgen Betrug begangen wurde und von Personen, die aussteigen wollten, hohe Vertragsauflösungsgebühren verlangt wurden. Auch eine Privatbank ist aufgrund von Geldtransfers und aufgenommenen Krediten als geschädigte Partei in der Akte aufgeführt.

Das 6. Schwurgericht von Küçükçekmece hat die Anklageschrift angenommen und angekündigt, dass der Prozess gegen die Angeklagten am 29. September beginnen wird. Für die anderen Angeklagten werden Haftstrafen zwischen 4 und 292 Jahren gefordert. Das Ehepaar Neslim und İnanç Güngen wird sich wegen verschiedener Betrugs- und Fälschungsdelikte verantworten müssen.


Nachrichtenquelle: 12punto

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