Bürger können Schadensersatz fordern
Auch wenn es lange gedauert hat, bis die kalte Jahreszeit einbrach, ist der Großteil des Landes nun dem Winter ausgeliefert. Die hohen Kosten schrecken viele Bürger jedoch davor ab, die Heizung aufzudrehen. Doch kann man einen Nachbarn, der nicht heizt, verklagen? Rechtsanwältin Şeymanur Yılmaz beantwortet die häufigsten Fragen.
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten versuchen die Bürger, an allen Ecken und Enden zu sparen. Aus diesem Grund wird das Einschalten der Heizung trotz der kalten Witterung hinausgezögert. Wenn Sie jedoch aus Sparsamkeit darauf verzichten, die Heizung einzuschalten, könnten Sie mit einer weitaus höheren Schadensersatzforderung konfrontiert werden.
Die bei der Anwaltskammer Erzurum registrierte Rechtsanwältin Şeymanur Yılmaz erklärte, dass man gegen einen Nachbarn, der seine individuelle Heizung überhaupt nicht betreibt, klagen könne. „Wenn eine Person, die normalerweise monatliche Heizkosten von 2.000 Lira hätte, gezwungen ist, für 3.000 Lira zu heizen, kann sie diesen Schaden ersetzt verlangen“, sagte sie. Unter Verweis auf die Beschlüsse des örtlichen Gesundheitsausschusses (İl Umumi Hıfzıssıhha Kurulu) betonte Anwältin Yılmaz, dass die festgelegte Mindesttemperatur bei 15 Grad liege und die Raumtemperatur in Wohnungen nicht darunter fallen dürfe.
Die Anwältin erinnerte daran, dass ein Wohnungseigentümer einen Antrag mit der Begründung stellen könne: „Mein Nachbar heizt überhaupt nicht. Deshalb muss ich mehr heizen. Er wärmt sich auf meine Kosten auf, während ich selbst weniger Wärme abbekomme. Bitte greifen Sie hier ein.“ Sie fügte hinzu: „Wenn eine Person, die normalerweise monatliche Heizkosten von 2.000 Lira hätte, gezwungen ist, für 3.000 Lira zu heizen, kann sie diesen Schaden ersetzt verlangen. Darüber hinaus können auch die Kosten für Krankheiten gefordert werden, die durch die unzureichende Beheizung der Wohnung entstehen. Wenn die im Haus lebende Person nachweisen kann, dass ihre Krankheit auf den Nachbarn zurückzuführen ist, der seine Heizung nicht einschaltet, und dies belegen kann, kann sie zudem die Erstattung der Gesundheitskosten verlangen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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