CHP-Berichte heben IBB-Operation und Parteitagsprozesse hervor
Die Republikanische Volkspartei (CHP) hat erklärt, dass die gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (IBB) durchgeführte Operation sowie die Klagen im Zusammenhang mit den Kongress- und Parteitagsprozessen Teil politischer Interventionen seien, die darauf abzielten, den Wählerwillen auf dem Rechtsweg zu unterdrücken. In den detaillierten Berichten wird darauf hingewiesen, dass die Ereignisse nicht nur die CHP, sondern auch die Mehrparteiendemokratie im Land ins Visier nehmen.
Die CHP hat zwei separate Berichte veröffentlicht, die sich mit den jüngsten Klagen gegen Parteitagsprozesse sowie der groß angelegten Untersuchung gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (IBB) vom 19. März befassen. In diesen insgesamt 30-seitigen Dokumenten wird dargelegt, dass die Justizorgane ihre traditionelle Funktion überschritten hätten und zu Bestimmungsfaktoren des politischen Prozesses geworden seien, wodurch das Recht auf demokratische Repräsentation gefährdet sei.
In den Berichten wird betont, dass die Klagen zur Annullierung von Parteitagen sowie die strafrechtlichen Ermittlungen Ähnlichkeiten mit Versuchen aufweisen, die in der politischen Terminologie als „Entwahlisierung“ bezeichnet werden. Dass Parteiführungen, die durch den freien Willen der Delegierten ins Amt gekommen sind, durch Gerichtsbeschlüsse in Frage gestellt werden, wurde als eine klare Entmachtung des Wählerwillens definiert. Im Bericht heißt es: „Gerichtsentscheidungen wurden von einer Ergänzung des demokratischen Prozesses zu einem entscheidenden Instrument des politischen Wettbewerbs umfunktioniert.“
Es wurde zudem argumentiert, dass die am 19. März gegen die IBB durchgeführte Operation eher aus politischen Motiven als aus unabhängigen strafrechtlichen Gründen erfolgt sei. In dem Bericht wird festgehalten, dass die Operation über eine strafrechtliche Untersuchung hinausgehe und den demokratischen Prozessen ernsthaften Schaden zufüge. Die Zentralregierung versuche mit diesen Operationen, die bei den Kommunalwahlen verlorene Kontrolle über Istanbul durch die Justiz zurückzugewinnen, anstatt das Wahlergebnis zu akzeptieren.
Die Forderung nach einer Gesamthaftstrafe zwischen 828 und 2.352 Jahren für den IBB-Bürgermeister Ekrem İmamoğlu aufgrund von 142 verschiedenen Handlungen wurde als unverhältnismäßig und als Versuch der „politischen Einschüchterung“ bewertet. Dies ziele nicht nur auf Einzelpersonen ab, sondern auch auf die Wahlentscheidung von Millionen Istanbulern.
Die Berichte weisen insbesondere auf die Unverhältnismäßigkeit von Festnahmen und Inhaftierungen hin und kommentieren: „Die Untersuchungshaft hat aufgehört, eine Ausnahme zu sein, und ist zu einer Vorabstrafe geworden.“ Es wurde betont, dass die in den Medien geschaffene Wahrnehmung von Schuld, die Einschränkung des Verteidigungsrechts und die langen Haftzeiten sowohl gegen die Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Forderungen des Bürgermeisters von Beylikdüzü, Murat Çalık, nach Gesundheit und einem fairen Verfahren während seiner Inhaftierung ignoriert wurden und die Maßnahme weit von der Verhältnismäßigkeit entfernt sei.
Es wurde dargelegt, dass die langwierigen Haftprozesse nicht nur die Bürgermeister, sondern auch deren Familien negativ beeinflussten und Situationen, in denen Kinder von ihren Eltern getrennt blieben, schwerwiegende soziale und psychologische Folgen haben könnten. Es wurde behauptet, dass Familienmitglieder, gegen die keine strafrechtlichen Vorwürfe erhoben wurden, ebenfalls Leid erführen, was ebenfalls gegen verfassungsmäßige Rechte verstoße.
Das Fazit beider Berichte ist, dass die Justizprozesse instrumentalisiert würden, um den politischen Raum zu transformieren, und dass die geführten Verfahren darauf abzielten, den an der Wahlurne zum Ausdruck gebrachten Willen zu untergraben. Es wurde gewarnt, dass bei einer solchen Nutzung der Justiz nicht nur die heutigen politischen Akteure, sondern auch die Legitimität künftiger Wahlen in Frage gestellt werde. Die CHP betonte, dass sie die Einhaltung universeller Rechtsgrundsätze, der Unschuldsvermutung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips für unerlässlich halte, um die demokratische Repräsentation und die Autonomie der Kommunalverwaltungen zu schützen. Andernfalls könne das Prinzip des demokratischen Rechtsstaates in der Türkei dauerhaft Schaden nehmen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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