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„Einflussagentur“-Gesetz im Justizausschuss angenommen

Der Gesetzentwurf für ein „Sammelgesetz“, das Regelungen für die Justiz enthält und von der Opposition als „Einflussagentur-Gesetz“ bezeichnet wird, wurde trotz der Warnungen von NGOs und der Opposition – einschließlich des umstrittenen 16. Artikels – im Justizausschuss angenommen.

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„Einflussagentur“-Gesetz im Justizausschuss angenommen

Demnach werden türkische Staatsbürger oder in der Türkei lebende Ausländer, die im Interesse eines fremden Staates oder einer Organisation Recherchen über Personen in der Türkei anstellen oder anstellen lassen, mit Freiheitsstrafen belegt.

Wer wegen dieses Delikts verurteilt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren rechnen.

Mit dem neuen Artikel im türkischen Strafgesetzbuch werden Personen, die im Auftrag anderer Staaten Straftaten begehen, sowohl wegen Spionage als auch wegen der begangenen Straftaten selbst bestraft.

Wird die Straftat während eines Krieges begangen oder gefährdet sie die Kriegsvorbereitungen des Staates, kann der Täter zu einer Freiheitsstrafe von acht bis 12 Jahren verurteilt werden.

Sollte die Straftat von Personen begangen werden, die in strategischen Institutionen tätig sind, wird das Strafmaß um ein weiteres Maß erhöht.

DER AUS DEM 9. JUSTIZPAKET GEFALLENE ARTIKEL WURDE IN DAS SAMMELGESETZ AUFGENOMMEN

Das „Sammelgesetz“, das aus 23 Artikeln besteht und Änderungen oder Regelungen in 12 verschiedenen Gesetzen enthält, wurde vom Ausschussvorsitzenden als „Fortsetzung des neunten Justizpakets, das auf der Tagesordnung der Generalversammlung steht“ bezeichnet. Trotz der Warnungen von NGOs und der Opposition – insbesondere bezüglich des 16. Artikels, den die Opposition als „Einflussagentur-Gesetz“ definiert – wurden die Beratungen im Justizausschuss abgeschlossen und der Entwurf angenommen.

„ARTIKEL 16 MUSS SOFORT AUS DEM ENTWURF GESTRICHEN WERDEN“

Die im 16. Artikel des Entwurfs enthaltene Änderung führte zu heftigen Debatten zwischen den Abgeordneten der Regierung und der Opposition. Auch Vertreter von NGOs und des türkischen Geheimdienstes (MİT) äußerten sich in den Diskussionen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen forderten, dass Artikel 16 unverzüglich aus dem Entwurf gestrichen wird.

Der betreffende Artikel:

ARTIKEL 16- Mit diesem Artikel wird durch die Ergänzung eines Artikels zum zweiten Buch, vierten Teil, siebtes Kapitel des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 ein neuer Straftatbestand geschaffen. Im besagten siebten Kapitel sind die Straftaten gegen „Staatsgeheimnisse und Spionage“ geregelt. Im Allgemeinen ist in diesem Kapitel die Vernichtung, Zerstörung, Beschaffung oder Offenlegung von Dokumenten und Informationen, die die Sicherheit des Staates sowie dessen innere oder äußere politische Interessen betreffen, als Straftat definiert und mit Sanktionen belegt. Die Begehung dieser Handlungen zum Zwecke der politischen oder militärischen Spionage ist ebenfalls als Straftat geregelt. Für andere Aktivitäten, die außerhalb der Beschaffung oder Offenlegung von Dokumenten und Informationen liegen und gegen die Sicherheit des Staates sowie dessen innere oder äußere politische Interessen gerichtet sind, waren bisher keine Sanktionen vorgesehen. Mit dem Artikel wird unter dem Titel „Begehung von Straftaten gegen die Sicherheit oder die politischen Interessen des Staates“ ein neuer Straftatbestand geschaffen. Demnach werden Personen, die im Einklang mit den strategischen Interessen oder Anweisungen eines fremden Staates oder einer Organisation Straftaten gegen die Sicherheit des Staates sowie dessen innere oder äußere politische Interessen begehen, mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren bestraft. Auf diese Weise wird die Begehung von Straftaten zu Spionagezwecken, die über die Beschaffung oder Offenlegung von Dokumenten und Informationen hinausgehen, als eigenständiger Straftatbestand geregelt, um Spionageaktivitäten effektiver bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf, der seit seinem Bekanntwerden von NGOs, Politikern und Bürgern kritisiert wurde, führte auch im Ausschuss zu langwierigen Diskussionen. Als die Beratungen über den Entwurf im Ausschuss begannen, hatten Berufsverbände der Presse gegen die Rechtswidrigkeiten und den Druck protestiert, die bei einer Verabschiedung des Gesetzes entstehen würden.


Nachrichtenquelle: 12punto

9. Justizpaket Justiz Einflussagentur