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Erklärung der Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, zu 'Can Atalay': 'Es ist ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats'

Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Individualbeschwerde des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, angenommen und eine 'Verletzung der Rechte' festgestellt. Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Rechtsanwältin Filiz Saraç, äußerte sich dazu auf ihrem Social-Media-Konto.

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Erklärung der Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, zu 'Can Atalay': 'Es ist ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats'

Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Individualbeschwerde des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, angenommen und eine 'Verletzung der Rechte' festgestellt. 

Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Rechtsanwältin Filiz Saraç, gab dazu eine Stellungnahme über ihr Social-Media-Konto ab. Saraç erklärte Folgendes:

"ES IST EIN GEBOT DES RECHTSSTAATS"

"Das Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass eine 'Verletzung der Rechte' hinsichtlich des Wahlrechts sowie des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person bei dem TİP-Abgeordneten für Hatay, Rechtsanwalt Can Atalay, vorliegt, der trotz seiner Wahl zum Abgeordneten und der Entgegennahme seines Mandats im Gefängnis festgehalten wird.

Wir haben in den Erklärungen unserer Anwaltskammer zum Ausdruck gebracht, dass die Beseitigung der Hindernisse für die sofortige Teilnahme unseres Kammermitglieds, Rechtsanwalt Ş. Can Atalay, an der legislativen Tätigkeit als gewählter Abgeordneter ein Gebot des durch die Verfassung der Republik Türkei und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten aktiven und passiven Wahlrechts ist.

Gemäß Artikel 83, Absatz 2 unserer Verfassung mit dem Titel 'Parlamentarische Immunität' gilt: 'Ein Abgeordneter, dem vorgeworfen wird, vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen zu haben, darf ohne Beschluss des Parlaments nicht festgehalten, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden.'

Im Einklang mit der Rechtsprechung des Kassationshofs, des Verfassungsgerichts und des EGMR ist es ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats, dass unser Kollege sein gesetzgeberisches Mandat gemäß dem Willen der Wähler ausübt."



Nachrichtenquelle: 12punto