Inflationsklage gegen das TÜİK abgeschlossen: Gericht weist Klage ab
Das 6. Verwaltungsgericht Ankara hat die Klage abgewiesen, in der behauptet wurde, dass die Inflationsdaten des TÜİK unbegründet seien. Das Gericht erklärte, dass die Gewährleistung der Datenintegrität rechtlich nicht möglich sei.
Vom pensionierten Kassationshof-Mitglied Seyfettin Çilesiz war eine Klage eingereicht worden, die die Richtigkeit der Inflationsdaten des TÜİK in Frage stellte. Das 6. Verwaltungsgericht Ankara hatte in diesem Verfahren vom TÜİK Unterlagen zur Berechnung der Inflationsraten für das erste Halbjahr 2024 angefordert. Das TÜİK legte die Unterlagen auf einem verschlüsselten USB-Stick dem Gericht vor und gab an, dass es sich bei den Dokumenten um urheberrechtlich geschützte Werke handele.
DETAILS ZUM GERICHTSURTEIL
Das Gericht entschied mit zwei zu einer Stimme auf Abweisung der Klage. Das Mitglied, das mit Nein stimmte, erklärte, dass es sich der Begründung für die Abweisung nicht anschließe. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Anstieg der Altersrente des Klägers direkt betroffen sei und somit ein persönliches Interesse des Klägers an dem Streitgegenstand bestehe. Die Verteidigung des TÜİK, dass es keinen Einfluss auf die Festlegung der Erhöhungen habe, wurde jedoch nicht akzeptiert.
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass in dem Verfahren, das mit der Behauptung eingeleitet wurde, die Inflationsrate für die ersten sechs Monate des Jahres 2024 spiegele nicht die Realität wider, die erforderliche Datenintegrität rechtlich nicht gewährleistet werden könne. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Aufhebung der streitgegenständlichen Maßnahme abgelehnt.
DIE ANSICHT DES ANWALTS
Der Anwalt des Klägers, Ali Erdem Gündoğan, erklärte, dass das TÜİK einige Daten als vertraulich und als urheberrechtlich geschützte Werke eingestuft und dem Gericht nicht vorgelegt habe. Gündoğan sagte, dass das Gericht die Daten des TÜİK als korrekt akzeptiert habe, da es die Datenintegrität nicht habe überprüfen können, und die Klage daher abgewiesen habe. Er betonte jedoch, dass die Urteilsbegründung die Argumente des TÜİK zurückweise und zugunsten des Rentners verfasst sei, lediglich im Ergebnis sei die Klage abgewiesen worden.
Es wurde mitgeteilt, dass das Urteil in die nächste Instanz gehen werde.
Nachrichtenquelle: 12punto
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