İYİ-Parti-Politiker Olgun: Gericht hat bei CHP-Parteitag rechtliche Grenzen überschritten
Der stellvertretende Vorsitzende der İYİ Parti, Hakan Şeref Olgun, argumentierte, dass die Entscheidung des Regionalgerichts Ankara über die „absolute Nichtigkeit“ des 38. ordentlichen Parteitags der CHP einen Eingriff darstelle, der die richterliche Befugnis überschreite. Olgun erklärte, dass demokratische Prinzipien durch die Entscheidungen des Gerichts zur parteiinternen Funktionsweise beschädigt würden.
Die Entscheidung des 36. Zivilsenats des Regionalgerichts Ankara über die „absolute Nichtigkeit“ des 38. ordentlichen Parteitags der CHP, der im November letzten Jahres stattfand und Gegenstand verschiedener Diskussionen war, sorgt weiterhin für politisches Aufsehen. Der stellvertretende Vorsitzende der İYİ Parti und Abgeordnete für Afyonkarahisar, Hakan Şeref Olgun, bewertete die Entscheidung und bezeichnete es als widersprüchlich zu den Grundprinzipien des Rechts, dass das Gericht das Parteiengesetz und das Zivilgesetzbuch als Grundlage für seine Befugnisse herangezogen habe.
"RICHTERLICHE BEFUGNIS ÜBERSCHRITTEN"
Olgun erklärte in seiner Stellungnahme: "Das Berufungsgericht hat die Grenzen der rechtlichen Kontrolle überschritten und anstelle des parteiinternen politischen Willens seinen eigenen richterlichen Willen gesetzt."
Olgun betonte, dass die am 21. Mai 2026 getroffene Entscheidung, die die Führung einer politischen Partei in der Türkei direkt verändere, Anlass zur Sorge im Hinblick auf den demokratischen Rechtsstaat gebe, und wies auf schwerwiegende Probleme in Bezug auf Verfahren und Zuständigkeit hin. Das Gericht hatte den Parteitag mit der Begründung für nichtig erklärt, dass der Wille der Delegierten durch Geld, Vorteile und das Versprechen politischer Ämter korrumpiert worden sei; zudem hatte es alle nachfolgenden Parteitage und gefassten Beschlüsse für ungültig erklärt und den vorherigen Parteivorsitzenden wieder in sein Amt eingesetzt.
"FALSCHE RECHTSGRUNDLAGEN VERWENDET"
Olgun führte aus, dass das Gericht Artikel 69 der Verfassung sowie die Artikel 4 und 93 des Parteiengesetzes als Begründung für seine Entscheidung angeführt und daraufhin auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmung des türkischen Obligationenrechts (27/1) die Ungültigkeit des Parteitagsbeschlusses festgestellt habe. Olgun sagte: "Dabei ist Artikel 27 des Obligationenrechts eine allgemeine Regelung zum Vertragsrecht. Politische Parteien hingegen müssen nach den speziellen Bestimmungen des Parteiengesetzes bewertet werden", und merkte an, dass man nicht auf allgemeine Bestimmungen zurückgreifen könne, wenn mit dem Parteiengesetz ein spezielles Gesetz vorliege.
"ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE IST DER YSK"
Olgun erklärte, dass der Rahmen der Verweise des Parteiengesetzes auf das Zivilgesetzbuch falsch gezogen worden sei, und betonte, dass die eigentlich zuständige Behörde der Hohe Wahlausschuss (YSK) sei. Olgun erklärte: "Bei Streitigkeiten über die Wahlen politischer Parteien ist gemäß der Verfassung und dem Parteiengesetz der YSK die letzte Entscheidungsinstanz. Dass die ordentliche Gerichtsbarkeit Parteitage aufgrund nicht rechtskräftiger Vorwürfe für nichtig erklärt, stellt eine Kompetenzüberschreitung dar."
"ENTSCHEIDUNG AUF LAUFENDE ERMITTLUNGEN GESTÜTZT"
Olgun äußerte zudem, dass die Gerichtsentscheidung nicht auf einem rechtskräftigen Strafurteil, sondern auf laufenden Ermittlungen und Behauptungen in Prozessakten basiere, was nicht mit der Unschuldsvermutung vereinbar sei. Er drückte aus, dass die Ungültigerklärung von Parteitagsbeschlüssen auf diese Weise eine "ernsthafte Bedrohung" für demokratische Prozesse darstelle.
"GEFAHR FÜR JEDE PARTEI"
Am Ende seiner Bewertung erklärte Olgun, dass solche Eingriffe der Justiz in den eigenen Willen politischer Parteien nicht nur heute, sondern auch in Zukunft ein Risiko für alle Parteien darstellten, und warnte mit folgenden Worten:
"Das Berufungsgericht hat die Grenzen der rechtlichen Kontrolle überschritten und anstelle des parteiinternen politischen Willens seinen eigenen richterlichen Willen gesetzt. Als İYİ Parti erklären wir deutlich: Der Eingriff der Justiz in den inneren Willen politischer Parteien ist ein Vorbote dafür, dass das, was heute einer Partei angetan wird, morgen jedem angetan werden kann.
Ganz gleich, gegen welche Partei sie sich richtet: Parteitage auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts für nichtig zu erklären; das Zivilgesetzbuch zu instrumentalisieren, um Aufgaben- und Zuständigkeitsregeln zu umgehen; nicht rechtskräftige Vorwürfe als Beweise anzusehen, die ausreichen, um den Willen tausender Delegierter auszulöschen – nichts davon ist mit dem Verständnis eines Rechtsstaates vereinbar. Die Entscheidung muss so schnell wie möglich vom Kassationsgericht einer lückenlosen Kontrolle in verfahrens- und sachrechtlicher Hinsicht unterzogen werden."
Nachrichtenquelle: 12punto
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