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Kassationsgericht verkündet Entscheidung zum Einspruch im Fall Can Atalay

Die 4. Strafkammer des Kassationsgerichts hat entschieden, dass "keine Entscheidung zu treffen ist" bezüglich des Einspruchs gegen das Urteil der 3. Strafkammer des Kassationsgerichts im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, mit der Begründung, dass das Urteil nicht anfechtbar sei.

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Kassationsgericht verkündet Entscheidung zum Einspruch im Fall Can Atalay

Die 4. Strafkammer des Kassationsgerichts hat entschieden, dass "keine Entscheidung zu treffen ist" bezüglich des Einspruchs gegen das Urteil der 3. Strafkammer des Kassationsgerichts, die sich geweigert hatte, dem Urteil des Verfassungsgerichts (AYM) zur Grundrechtsverletzung im Fall des für die Arbeiterpartei der Türkei (TİP) gewählten Abgeordneten Can Atalay zu folgen.

Die Anwälte von Atalay hatten Einspruch gegen das Urteil der 3. Strafkammer des Kassationsgerichts eingelegt, die das Urteil des Verfassungsgerichts zur Grundrechtsverletzung nicht umgesetzt hatte. Der Einspruch wurde von der 4. Strafkammer des Kassationsgerichts geprüft.

Die Kammer entschied, dass "keine Entscheidung zu treffen ist" bezüglich des Einspruchs.

"KEIN RECHTSMITTEL VORGESEHEN"

In der Entscheidung der Kammer wurde dargelegt, dass das von der 3. Strafkammer gefällte Urteil "keine Entscheidung ist, gegen die ein Einspruch möglich ist", weshalb entschieden wurde, dass in Bezug auf den Einspruch keine Entscheidung zu treffen sei.

Die Zustellung der Entscheidung wird durch die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts erfolgen.

WAS WAR GESCHEHEN?

Das Verfassungsgericht (AYM) hatte im Rahmen des Gezi-Prozesses eine Entscheidung zur Grundrechtsverletzung im Fall des inhaftierten Can Atalay getroffen.

Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts hatte die vom Verfassungsgericht übermittelte Akte geprüft und entschieden, dem Urteil zur Grundrechtsverletzung nicht zu folgen, eine Kopie des Urteils an die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) zu senden, um Verfahren zur Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Atalay einzuleiten, und bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationsgerichts Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts zu erstatten, die das Urteil zur Grundrechtsverletzung gefällt hatten.

Die Entscheidung hatte für Empörung gesorgt, auch unter AKP-Mitgliedern. 


Nachrichtenquelle: AA

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