Kein Ergebnis im 27. Wahlgang der Wahl zum Präsidenten des Kassationshofs
Auch im 27. Wahlgang der Präsidentenwahl, die aufgrund des Ablaufs der vierjährigen Amtszeit des Präsidenten des Kassationshofs, Mehmet Akarca, eingeleitet wurde, konnte kein Ergebnis erzielt werden.
Im 27. Wahlgang der Präsidentenwahl, die aufgrund des Ablaufs der vierjährigen Amtszeit des Präsidenten des Kassationshofs, Mehmet Akarca, stattfand, konnte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen.
Die vierjährige Amtszeit von Mehmet Akarca, der am 24. März 2020 zum Präsidenten des Kassationshofs gewählt wurde, endete am 24. März.
In diesem Rahmen gingen die Mitglieder des Kassationshofs am Montag, dem 25. März, an die Wahlurnen, um den neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs zu bestimmen, der für die nächsten vier Jahre im Amt sein wird.
Da in den ersten 26 Wahlgängen kein Kandidat die für die absolute Mehrheit der 348 Mitglieder des Kassationshofs erforderlichen mindestens 175 Stimmen erhalten konnte, wurde der 27. Wahlgang durchgeführt.
Das Ergebnis der Abstimmung ergab 86 Stimmen für Mehmet Akarca, 123 Stimmen für Ömer Kerkez und 104 Stimmen für Muhsin Şentürk. Die Wahlbeteiligung wurde mit 319 registriert, wobei 6 Stimmen als ungültig gewertet wurden.
Da die absolute Mehrheit nicht erreicht wurde, wird die Wahl mit einem 28. Wahlgang fortgesetzt.
Für die Wahlen ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich.
Nachrichtenquelle: AA
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