Laut Kassationsgericht ist „Ich liebe dich nicht“ ein Scheidungsgrund
Die 2. Zivilkammer des Kassationsgerichts (Yargıtay) hat eine Frau, die gegenüber ihrem Ehemann die Worte „Ich liebe dich nicht, meine Liebe ist erloschen“ äußerte, ebenfalls als mitschuldig an der Zerrüttung der Ehe eingestuft. Die Kammer hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf, das lediglich den Ehemann als schuldig angesehen hatte.
Ein junges Paar, das unter schwerwiegenden Unstimmigkeiten litt, wandte sich an das Familiengericht, um seine Ehe zu beenden. In dem Verfahren, in dem beide Parteien die Scheidung beantragten, stufte das Gericht den Ehemann, dem Gewalt gegen seine Frau nachgewiesen wurde, als schuldig ein. Das Gericht gab dem Scheidungsantrag der Frau statt und entschied auf Scheidung, während es den Antrag des Mannes abwies.
Nachdem das Urteil angefochten wurde, landete der Fall vor der 2. Zivilkammer des Kassationsgerichts.
AUCH DIE EHEFRAU ALS SCHULDIG EINGESTUFT
Die 2. Zivilkammer des Kassationsgerichts prüfte die Akten und entschied einstimmig, dass auch die Ehefrau eine Mitschuld an der Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft trägt.
In der Entscheidung wurde folgende Bewertung vorgenommen:
"Das Gericht hat in den Ereignissen, die zur Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft führten, den beklagten Ehemann als voll schuldig angesehen, den Scheidungsantrag des Mannes abgewiesen und der Scheidung aufgrund des Antrags der Frau stattgegeben. Aus dem durchgeführten Verfahren und den gesammelten Beweisen geht hervor, dass die klagende Ehefrau ihren Ehemann vor anderen Personen herabwürdigte, indem sie sagte: ‚Ich betreue ein Kind, wir kümmern uns um das Kind‘, und zudem äußerte: ‚Ich liebe meinen Mann nicht, meine Liebe ist erloschen‘. Angesichts dieser Umstände ist auch der Mann berechtigt, die Scheidung einzureichen. Daher hätte auch dem Antrag des Mannes stattgegeben und auf Scheidung entschieden werden müssen; die Abweisung seines Antrags war nicht korrekt und machte eine Aufhebung erforderlich."
URTEIL DES ERSTINSTANZLICHEN GERICHTS AUFGEHOBEN
Das Kassationsgericht wertete es als Verschulden, dass die Frau ihren Ehemann vor Dritten herabwürdigte und erklärte: „Ich liebe meinen Mann nicht, meine Liebe ist erloschen“. Da die Kammer zu dem Schluss kam, dass der Ehemann ebenfalls berechtigt war, die Scheidung einzureichen, hob sie das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf.
Es wurde darauf hingewiesen, dass dieses Urteil in ähnlichen Scheidungsverfahren als Präzedenzfall dienen könnte, während es in der Öffentlichkeit auf unterschiedliche Meinungen stieß.
Nachrichtenquelle: İHA
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