Geldstrafe für Marmaris-Bürgermeister Acar Ünlü wegen Beleidigung
Nach den Vorfällen bei einem Protest in Muğla gegen die Ingewahrsamnahme von Ekrem İmamoğlu wurde der Bürgermeister von Marmaris, Acar Ünlü, zu einer Geldstrafe verurteilt.
Im Prozess um die Auseinandersetzungen bei einem Protest in Muğla, der sich gegen die im März letzten Jahres eingeleitete Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Istanbul und die Ingewahrsamnahme von Ekrem İmamoğlu richtete, ist ein Urteil gefallen. Nachdem eine Gruppe nach einer Presseerklärung vor dem CHP-Provinzverband Muğla zum Justizgebäude von Muğla marschierte, kam es zu einem Polizeieinsatz. In diesen Momenten soll der Bürgermeister von Marmaris, Acar Ünlü, angeblich unter dem Einfluss von Pfefferspray gegen einen Polizeischild geschlagen und geschrien haben.
Nach Abschluss der von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen zu dem Vorfall wurde gegen Acar Ünlü und den Vorsitzenden der CHP-Jugendorganisation Muğla, Nazım Şardoğan, Anklage wegen „Widerstands gegen einen Amtsträger und Beleidigung“ sowie „qualifizierter Körperverletzung“ erhoben.
Bei der fünften Verhandlung, die heute vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Muğla stattfand, waren die Angeklagten und ihre Anwälte anwesend. Der Antrag von Şardoğans Anwalt Barış Aydın auf zusätzliche Prüfung wurde abgelehnt. Das Gericht verurteilte den Bürgermeister von Marmaris, Acar Ünlü, wegen „öffentlicher Beleidigung eines Amtsträgers“ zu einer Geldstrafe von 46.600 TL, sprach ihn jedoch vom Vorwurf des „Widerstands gegen einen im Dienst befindlichen Beamten“ frei.
Der Parteifunktionär Nazım Şardoğan wurde wegen „Widerstands gegen einen im Dienst befindlichen Beamten“ zu einer Geldstrafe von 15.000 TL verurteilt und erhielt zudem eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr, 4 Monaten und 7 Tagen wegen „vorsätzlicher Körperverletzung eines Amtsträgers“. Das Gericht ordnete an, dass diese Freiheitsstrafe im Rahmen der Aussetzung der Urteilsverkündung als 1 Jahr und 5 Monate Bewährungszeit vollstreckt wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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