Neue Regelung des Justizministeriums für e-Anhörungen
Mit einer neuen Regelung des Justizministeriums wird der Anwendungsbereich des e-Anhörungssystems erweitert. Das System, dessen Einsatz auch an Oberlandesgerichten geplant ist, soll die Online-Anhörung von Zeugen, Sachverständigen und Prozessparteien ermöglichen.
Justizminister Akın Gürlek gab bekannt, dass der Anwendungsbereich des e-Anhörungssystems im Rahmen der digitalen Transformation der Justizdienste erweitert wird. Mit den vom Ministerium durchgeführten Arbeiten ist geplant, die Anwendung bei mehr Gerichtsverfahren und Verfahrensschritten einzusetzen.
Im Rahmen der geplanten Regelung wird sich die e-Anhörung nicht mehr nur auf erstinstanzliche Gerichte beschränken. Es ist vorgesehen, das System auch an Oberlandesgerichten einzuführen.
NEUE VERFAHRENSABLAUFE WERDEN IN DAS SYSTEM INTEGRIERT
Den Plänen zufolge soll neben Vorprüfungsverhandlungen auch die Durchführung von Rechtshilfeersuchen, Eidesleistungen, Parteivernehmungen und Anhörungen über das e-Anhörungssystem ermöglicht werden.
Darüber hinaus ist durch Softwareentwicklungen geplant, dass nicht nur Anwälte, sondern auch andere Prozessbeteiligte wie Kläger, Beklagte, Sachverständige, Zeugen und Experten über das System angehört werden können.
RICHTER KÖNNEN VON AMTS WEGEN ENTSCHEIDEN
Im Rahmen der neuen Regelung wird zudem geprüft, ob Richter in den von ihnen als notwendig erachteten Fällen von Amts wegen über die Anwendung der e-Anhörung entscheiden können. Mit diesen Schritten strebt das Ministerium eine Erleichterung des Zugangs zur Justiz und eine schnellere Abwicklung der Verfahren an.
Justizminister Akın Gürlek hatte bereits zuvor erklärt, dass technologische Möglichkeiten und KI-gestützte Anwendungen verstärkt in der Justiz eingesetzt werden sollen. Gürlek betonte: „Wir werden die digitalen Möglichkeiten weiter ausbauen, damit unsere Anwälte ihre Energie für ihre beruflichen Tätigkeiten nutzen können, anstatt sie für Fahrten zu den Gerichten aufzuwenden.“
Nachrichtenquelle: İHA
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