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Reaktion von Amnesty International auf CHP-Urteil: Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte müssen geachtet werden

Amnesty International kritisiert das Gerichtsurteil zu den CHP-Parteitagen und fordert ein Ende des Drucks auf die politische Opposition.

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Reaktion von Amnesty International auf CHP-Urteil: Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte müssen geachtet werden

Amnesty International hat auf die Entscheidung des Regionalgerichts Ankara bezüglich des CHP-Parteitags vom November 2023 und der darauffolgenden Parteitage reagiert. Die Organisation erklärte, dass das Urteil ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Türkei aufwerfe.

In der Stellungnahme wurde betont, dass diese Entscheidung in einer Zeit falle, in der der Druck auf die Opposition, gewählte Vertreter und kommunale Beamte nach der Inhaftierung des CHP-Präsidentschaftskandidaten und Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, im März 2025 zugenommen habe.

Zweifellos markiert die Zunahme des Drucks in jüngster Zeit einen Wendepunkt in der Türkei. Die Behörden müssen unverzüglich handeln, um das Land von diesem gefährlichen Abgrund wegzuziehen, den Druck auf die politische Opposition und Andersdenkende sofort beenden und die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen.

— Esther Major, stellvertretende Direktorin für Europa-Forschung bei Amnesty International

Amnesty International forderte die türkischen Behörden auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Menschenrechtsrechts nachzukommen. In der Erklärung wurde betont, dass die Rechte aller auf Meinungs-, Vereinigungs- und friedliche Versammlungsfreiheit geachtet und geschützt werden müssen und die Unabhängigkeit der Justiz wiederhergestellt werden müsse.

PARTEITAGSVERFAHREN UND POLIZEIEINSATZ

Den in der Erklärung übermittelten Informationen zufolge wies das 42. Zivilgericht erster Instanz in Ankara im Oktober 2025 die Klage auf Annullierung des CHP-Parteitags vom November 2023 ab. Das Gericht stellte fest, dass einigen Klägern die Klagebefugnis fehle und die Führung von Özgür Özel bei späteren Wahlen bestätigt worden sei. Die 36. Zivilkammer des Regionalgerichts Ankara hob dieses Urteil jedoch auf; es wurde erklärt, dass gegen das Urteil Revision beim Kassationshof eingelegt werden könne.

Die Organisation wies zudem auf den Polizeieinsatz in der CHP-Parteizentrale am Sonntag, den 24. Mai, während der Umsetzung des Urteils hin. In der Erklärung wurde angegeben, dass Polizeibeamte innerhalb des Gebäudes Tränengas einsetzten und gegen die draußen versammelte Menge Wasserwerfer zum Einsatz kamen.

Amnesty International erklärte, dass der Einsatz von Tränengas in geschlossenen oder beengten Räumen, aus denen Personen nicht sicher entkommen können, rechtswidrig sei und als Folter oder Misshandlung eingestuft werden könne. Der Einsatz von Wasserwerfern müsse ebenfalls den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechenschaftspflicht entsprechen.

In der Stellungnahme wurde zudem auf den Prozess gegen Ekrem İmamoğlu und zahlreiche weitere Personen eingegangen, der im Marmara-Gefängnis in Silivri begonnen hat. Amnesty International argumentierte, dass die umfangreiche Anklageschrift, die hohe Zahl der Angeklagten, die Aussagen anonymer Zeugen und das Volumen der Akten ernsthafte Bedenken hinsichtlich eines fairen Verfahrens, einschließlich des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, aufwürfen.

Die Organisation forderte die sofortige und bedingungslose Freilassung der Personen, die lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert wurden, die Einstellung der gegen sie erhobenen Vorwürfe sowie ein Ende des Drucks auf die politische Opposition.


Nachrichtenquelle: 12punto

Amnesty International CHP Regionalgericht Ankara Rechtsstaatlichkeit Menschenrechte Ekrem İmamoğlu Özgür Özel