Verfassungsgericht wird Treuhänder-Ernennungen in der Sache prüfen
Das Verfassungsgericht hat bei einem Antrag auf Aufhebung des Gesetzes, das die Ernennung von Treuhändern für Kommunen regelt, Mängel festgestellt. Der Antrag wird nach Behebung der Mängel in der Sache geprüft.
Das 9. Verwaltungsgericht Istanbul hatte im Rahmen einer Klage gegen die Absetzung des Bürgermeisters von Esenyurt, Ahmet Özer, und die Ernennung eines Treuhänders an seiner Stelle beim Verfassungsgericht beantragt, den entsprechenden Absatz des Gemeindegesetzes für verfassungswidrig zu erklären. Der Antrag fordert die Aufhebung der Regelung, die die Ernennung von Treuhändern anstelle von Bürgermeistern vorsieht, die wegen Terrorvorwürfen angeklagt oder inhaftiert sind.
MÄNGEL BEI DER ERSTEN PRÜFUNG FESTGESTELLT
Das Verfassungsgericht hat die erste Prüfung des Antrags abgeschlossen und einige Mängel festgestellt. Das Gericht wies einen Teil des Antrags aufgrund der Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts zurück. Zudem wurde ein weiterer Teil nicht in die inhaltliche Prüfung aufgenommen, da die Gründe für die Verfassungswidrigkeit des zweiten Satzes der Regelung nicht klar dargelegt waren.
Das Gericht entschied, die Bestimmung in der Sache zu prüfen, die vorsieht, dass im Falle der Suspendierung eines Bürgermeisters aufgrund von Terrorvorwürfen eine Ernennung durch den Innenminister erfolgt. Nach Behebung der Mängel wird der Antrag auf Aufhebung der Regelung in der Sache verhandelt und entschieden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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