Grundsatzurteil bei Verkehrsunfällen: Weg für Entschädigungen für Fahrer ohne Führerschein geebnet
Die 4. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs hat entschieden, dass ein Fahrer, der trotz fehlender Fahrerlaubnis keine Schuld am Unfall trägt, von der Person, die sein Fahrzeug beschädigt hat, Schadensersatz verlangen kann.
Die 4. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) hat ein Grundsatzurteil zu Verkehrsunfällen gefällt, an denen Fahrer ohne Führerschein beteiligt waren. Das höchste Gericht stellte fest, dass das Fehlen einer Fahrerlaubnis allein kein Hindernis für einen Schadensersatzanspruch darstellt und der materielle Schaden ersetzt werden kann, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
Wie NTV berichtet, wurde in dem Urteil betont, dass das Fehlen eines Führerscheins zwar eine verwaltungsrechtliche Sanktion nach sich zieht, dieser Umstand jedoch nicht den Anspruch der unverschuldeten Person auf Ersatz des erlittenen materiellen Schadens aufhebt.
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des Kassationsgerichtshofs wurde ein Fahrzeug, das von einem Fahrer ohne Führerschein gelenkt wurde, bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2023 in Denizli von einem anderen Fahrzeug gerammt. Der Fahrer, dessen Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt wurde, gab an, aufgrund der Nichtnutzbarkeit seines Wagens ein Ersatzfahrzeug gemietet zu haben, und forderte den Ersatz der Nutzungsausfallkosten.
Während des Gerichtsverfahrens kam heraus, dass das am Unfall beteiligte Fahrzeug dem Fahrer ohne Führerschein gehörte, im Unfallprotokoll jedoch ein anderer Name eingetragen worden war. Die Beklagtenseite wertete dies als Urkundenfälschung und argumentierte, dass der Kläger aufgrund seiner fehlenden Fahrerlaubnis keinen Anspruch auf materiellen Schadensersatz habe.
Das erstinstanzliche Zivilgericht in Denizli wies die Klage ab. Daraufhin legte das Justizministerium zugunsten des Gesetzes Revision gegen das Urteil ein. Die 4. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs prüfte den Fall und hob das Urteil des lokalen Gerichts in ihrer Entscheidung aus dem Jahr 2025 auf.
In der Begründung des Kassationsgerichtshofs heißt es: „Das Fehlen einer Fahrerlaubnis beim Kläger stellt keinen Fahrfehler dar und kann nicht als Umstand akzeptiert werden, der den Kausalzusammenhang unterbricht.“ Es wurde gefordert, die Schadenshöhe zu berechnen und eine Entscheidung auf dieser Grundlage zu treffen.
Darüber hinaus wurde in dem Urteil darauf hingewiesen, dass kein Sachverständigengutachten vorliege, das dem Fahrer ohne Führerschein ein Verschulden am Unfall zuschreibe, und bekräftigt, dass das Fehlen eines Führerscheins lediglich eine verwaltungsrechtliche Sanktion nach sich ziehe. Aus diesen Gründen entschied der Kassationsgerichtshof, dass ein Fahrer ohne Führerschein, der jedoch keine Schuld am Unfall trägt, Schadensersatz für den an seinem Fahrzeug entstandenen materiellen Schaden verlangen kann.
Nachrichtenquelle: 12punto
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