Wichtige Entwicklung im Kongress-Rechtsstreit der CHP: Was bedeuten die Gerichtsbeschlüsse?
Der Anwalt der CHP, Çağlar Çağlayan, bewertete die Entscheidung des 3. Zivilgerichts erster Instanz in Ankara bezüglich der Anträge auf Annullierung des ordentlichen Provinzkongresses in Istanbul. Çağlayan betonte, dass die Rechtswidrigkeit beseitigt werden müsse.
Der CHP-Anwalt Çağlar Çağlayan bewertete in einer Erklärung über soziale Medien die Entscheidung des 3. Zivilgerichts erster Instanz in Ankara bezüglich der Klagen auf Annullierung des Provinzkongresses in Istanbul. Das Gericht wies die Anträge auf einstweilige Verfügungen in den Fällen, die zuvor wegen Unzuständigkeit zusammengelegt worden waren, zurück.
Çağlayan fasste die Entscheidung des Gerichts wie folgt zusammen:
- In Bezug auf den CHP-Parteivorsitz wurden die Anträge auf Annullierung des ordentlichen Provinzkongresses in Istanbul zurückgewiesen.
- Da die Provinzorganisation Istanbul keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wurde die Klage wegen fehlender Passivlegitimation abgewiesen.
- Für einen der Kläger wurde die Klage aufgrund der Rechtshängigkeit eines laufenden Verfahrens zur Annullierung des Parteitags vor dem 42. Zivilgericht erster Instanz in Ankara abgewiesen.
Die vom 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul erlassene einstweilige Verfügung bot rechtlich gesehen einen vorübergehenden Schutz.
Mit der Ablehnungsentscheidung des Gerichts in Ankara hat diese einstweilige Verfügung jedoch ihre rechtliche Gültigkeit verloren.
Çağlayan betonte, dass aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit nicht mehrere Klagen zur gleichen Angelegenheit geführt werden können.
Nach der Entscheidung des Gerichts in Ankara erklärte Çağlayan, dass die einstweilige Verfügung des Gerichts in Istanbul aufgehoben werden müsse und die Rechtswidrigkeit zu beseitigen sei.
Das Gericht in Istanbul wurde über die Ablehnungsentscheidung in Ankara informiert und erklärte, dass der nächste Schritt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung sei.
Nachrichtenquelle: 12punto
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