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Der Zustand der Justiz zu Beginn des zweiten Jahrhunderts unserer Republik

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Als ich in einer Zeitungsanzeige der Atatürkçü Düşünce Derneği (Vereinigung des Atatürk-Gedankenguts) den Satz „Die Gewaltenteilung, die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz sind unerlässlich“ las, konnte ich nicht umhin, über den heutigen Stand der türkischen Justiz nachzudenken.

Wie konnte es dazu kommen, dass unsere Rechtsordnung, der der große Staatsgründer Atatürk so große Bedeutung beimaß und die er Stück für Stück aufbaute, heute so dasteht?

Wie konnte die Türkei im Rechtsstaatsindex, in dem 140 Länder verglichen werden, auf den 116. Platz abrutschen?

Wie konnte es dazu kommen, dass Gerichtsurteile, die früher nur selten in der Presse erschienen, heute täglich Gegenstand von Diskussionen sind?

Nachdem die AKP-Regierung an die Macht kam, begann sie, um die Justiz in ihre heutige Position zu bringen, zunächst mit Säuberungen und der Besetzung von Stellen mit parteinahem Personal.

Als Ergebnis der großen Unterstützung, die die FETÖ-Mitglieder, die jahrelang sehr fleißig für ihre Ziele gearbeitet hatten, der Regierung in dieser Hinsicht leisteten, wurden zunächst die Personalbestände der obersten Gerichte durch eine „Füllen-und-Leeren“-Methode neu zusammengestellt.

Das heißt, insbesondere nach 2010 wurden unter dem Vorwand des Bedarfs zahlreiche Mitglieder an die obersten Gerichte berufen.

Doch kurz darauf, im Jahr 2016, wurden diese unerwünschten Mitglieder mit der Begründung, sie seien überzählig, aus den obersten Gerichten entfernt. Zudem wurde durch den effektiven Einsatz von Auswahlgesprächen das Ziel der parteipolitischen Besetzung der Justiz weitgehend erreicht.

Betrachtet man die Zahl der nach dem Putschversuch entlassenen Richter und Staatsanwälte, die FETÖ-Mitglieder waren, wird das Ausmaß der parteipolitischen Besetzung der Justiz deutlicher. Als Ergebnis begann in der Justiz das Prinzip der Eignung und Dienstaltersfolge durch eine Kultur der Loyalität und des blinden Gehorsams ersetzt zu werden.

Nach dieser Phase wurde die Justiz als Waffe eingesetzt, um Säuberungsoperationen im Staatsapparat, insbesondere in den Türkischen Streitkräften, durchzuführen. Hierfür wurde die Justiz zunächst von den universellen Rechtsgrundsätzen entfremdet.

Die Konstruktion von Anschuldigungen, das Verweigern des Rechts auf Verteidigung oder die Nichtanerkennung vorgebrachter Verteidigungen sowie die Missachtung des Prinzips des gesetzlichen Richters durch die Bildung von Gerichten erst nach Entstehung des Konflikts oder der Straftat wurden zum prägenden Merkmal der meisten Verfahren in dieser Zeit.

Durch Abhörungen, die auf Anweisung der Justiz von Polizei und Geheimdiensten durchgeführt wurden, durch die willkürliche Interpretation dieser Abhörprotokolle und durch die Fabrikation von Beweismitteln wurden viele türkische Bürger zu Opfern und mussten ihr Leben in Gefängnissen verbringen.

Vor dem Putschversuch kam es in vielen Verfahren wie Ergenekon, Balyoz (Putsch), Militärspionage und den Gezi-Prozessen zu massiven Rechtsverletzungen.

Die Verfahren zu Zug- und Grubenunglücken wurden bis heute nicht abgeschlossen.

Nach dem Putschversuch wurden Tausende von Beamten durch Dekrete mit Gesetzeskraft (KHK) entlassen, ohne dass ihnen mitgeteilt wurde, was ihnen vorgeworfen wird, und ohne dass sie die Möglichkeit zur Verteidigung erhielten.

Die Rechtsverletzungen und Kriterien der Rechtsprechung, die der Staatsrat (Danıştay) bei der Prüfung der Fälle von Beamten feststellte, die während der Zeit des 12. September gemäß dem Ausnahmezustandsgesetz Nr. 1402 entlassen wurden, werden heute leider von den Gerichten nicht mehr berücksichtigt.

Entlassungen, die nicht auf einer soliden rechtlichen Prüfung beruhen, und Verurteilungen, die keinerlei rechtlicher Grundlage entbehren, stellen heute eine soziale Wunde in der Türkei dar.

Darüber hinaus zerstört die Tatsache, dass Verfahren trotz langer Zeit nicht zu einem Abschluss kommen, das Vertrauen der türkischen Bevölkerung in die Justiz in zunehmendem Maße.

In dieser Zeit, in der wir in das zweite Jahrhundert unserer Republik eintreten, sind Rechtsverletzungen zu alltäglichen Ereignissen geworden, die täglich in der Presse erscheinen, und der Charakter unseres Landes als Rechtsstaat wird leider in immer stärkerem Maße in Frage gestellt.

Die von der Regierung in Kraft gesetzten Justizreformen blieben weit davon entfernt, das Ergebnis zu ändern; die Einschränkung und Nichtausübbarkeit von Justizrechten hat dazu geführt, dass das Vertrauen in die Justiz, wie es sich in Umfragen widerspiegelt, immer weiter abnimmt.

Dass unsere Republik mit großen Problemen in der Justiz in das zweite Jahrhundert geht und dass, solange die Bindung an das Recht nicht verinnerlicht wird, weder Gesetzes- noch Verfassungsänderungen diese Probleme beheben können, ist heute eine unbestreitbare Tatsache.

Es ist offensichtlich, dass ohne die Schaffung eines starken Rechtsstaates auch die anderen Probleme unseres Landes ungelöst bleiben werden und dass die Reden, die bei der Eröffnung der obersten Gerichte und des neuen Justizjahres gehalten werden, uns nicht retten werden.

Ahmet Hamdi ÜNLÜ, ehemaliger Vorsitzender einer Kammer des 11. Staatsrats