In Artikel 67 des Gemeindegesetzes Nr. 5393 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für künftige Jahre“ heißt es:
„Mit Beschluss des Gemeinderats in der Gemeinde bzw. des zuständigen Organs bei den der Gemeinde unterstellten Einrichtungen können Dienstleistungen wie die Pflege und Instandsetzung von Parks, Gärten, Gewächshäusern, Mittelstreifen, Gehwegen und Brunnen; Fahrzeugvermietung, Kontrolle, Reinigung, Sicherheit und Verpflegungsdienste; Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen; Computersysteme und Telefonzentralen sowie elektronische Informationszugangsdienste; gesundheitsbezogene Unterstützungsdienste; Messe-, Jahrmarkt- und Ausstellungsdienste; Dienstleistungen im Zusammenhang mit Staudämmen, Kläranlagen und Feststoffentsorgungsanlagen; Kanalwartung und -reinigung, Infrastruktur- und Asphaltbau sowie -reparatur, Wartung von Verkehrssignalanlagen und Beleuchtung, Zählerablesung sowie Zähleraus- und -einbau; öffentliche Verkehrs- und Beförderungsdienste; sowie der Betrieb von sozialen Einrichtungen durch Ausschreibungen an Dritte vergeben werden, wobei die Laufzeit das Ende des sechsten Monats nach den allgemeinen Kommunalwahlen nicht überschreiten darf.“ Dies ist der Wortlaut der Bestimmung.
Mit dieser Bestimmung wird Folgendes geregelt:
- Erstens wird den Gemeinden durch einen Beschluss des Gemeinderats bzw. den zuständigen Organen bei den der Gemeinde unterstellten Einrichtungen gestattet, Ausschreibungen für eine Reihe gemeindespezifischer Dienstleistungen (wie Mittelstreifen- und Gehwegpflege, Messe- und Jahrmarktdienste, Klär- und Feststoffentsorgung, Kanalwartung und -reinigung, Zählerablesung und -wechsel, öffentlicher Nahverkehr) durchzuführen. Während das Gesetz Nr. 4734 und das Gesetz Nr. 5018 in dieser Hinsicht nur die Ausschreibung einer begrenzten Anzahl von Dienstleistungen zulassen, erlaubt das Gemeindegesetz unter Berücksichtigung der Aufgaben der Gemeinden die Ausschreibung einer breiteren Palette von Dienstleistungen.
Wie aus der oben genannten Bestimmung hervorgeht, ist für Dienstleistungsverpflichtungen, die sich auf künftige Jahre erstrecken, ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.
In Artikel 5 der Verordnung über Haushalt und Buchführung der Kommunalverwaltungen mit der Überschrift „Haushalt“ heißt es:
„Der Haushalt der Provinzverwaltungen, Gemeinden, angeschlossenen Verwaltungen und Verbände ist ein Ratsbeschluss, der die Einnahmen- und Ausgabenschätzungen innerhalb des Geschäftsjahres darstellt und die Erhebung der Einnahmen sowie die Durchführung der Ausgaben genehmigt.
In Artikel 30 mit der Überschrift „Haushaltsverordnung und die den Haushalt bildenden Tabellen“ heißt es:
„…
(3) Die den Haushalt bildenden Tabellen;
h) Tabelle (G) über Verpflichtungen, die sich auf zukünftige Jahre erstrecken“ lautet die Bestimmung.
Die Beziehung zwischen strategischem Plan und Haushalt wird durch Leistungsprogramme realisiert. Die in den Haushaltsvorbereitungsprozess integrierten Leistungsprogramme tragen dazu bei, dass die Haushalte der Verwaltungen im Einklang mit den in den strategischen Plänen festgelegten Zielen und Vorgaben erstellt werden.
Gemäß Artikel 67 des Gesetzes Nr. 5393 müssen Verpflichtungen, die eine Genehmigung durch den Gemeinderat erfordern, wie etwa Dienstleistungsaufträge, die sich über mehrere Jahre erstrecken, sowie Projekte, die im Leistungsprogramm enthalten sind und nicht innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen werden können, in der Anlage (G) des Haushaltsdekrets aufgeführt sein.
Basierend auf diesen gesetzlichen Bestimmungen wurde im Hinblick auf die Kommunalwahlen vom 31.03.2024 untersucht, ob die STADTVERWALTUNG TUZLA gemäß Artikel 67 des Gesetzes Nr. 5393 „Ausschreibungen mit Laufzeit über mehrere Jahre“ durchgeführt hat;
Ausschreibungs-Nr. Bezeichnung des Auftrags Auftragnehmer Vertragssumme Laufzeit des Auftrags
2024/218070 Bau von Parkanlagen, Parkrevision, Bau und Revision von Sportplätzen, Beschaffung verschiedener Materialien für die Baumschule im Jahr 2024, Raha Peyzaj Sanayi Ve Ticaret Limited Şirketi, 62.458.202,52, 03.04.2024 - 04.11.2024
1--2023/1533616 „Ausschreibung für den Bau von Parks, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten an Anlagen sowie den Ankauf von Pflanzen, Blumen und Düngemitteln für das Jahr 2024“ wurde zusammen mit der Ausschreibung mit der IKN-Nummer 2024/218070 gemäß denselben technischen und administrativen Spezifikationen ausgeschrieben. Die Ausschreibung mit der Nummer 2023/1533616 wurde mit der Entscheidung der Behörde für das öffentliche Auftragswesen (Kamu İhale Kurumu) vom 07.02.2024 mit der Nummer 2024/UY.II-255 storniert. Der Grund für die Stornierung wurde in den technischen Spezifikationen nicht korrigiert. Eine erneute Ausschreibung hätte nicht erfolgen dürfen. (Gesetzesumgehung)
2—Bei der Bestimmung der Ausschreibungsart (Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferauftrag) ist der geschätzte Kostenwert maßgeblich; die Art mit dem höchsten Anteil bestimmt die Ausschreibungskategorie. Wenn beispielsweise bei diesem Auftrag der Anteil der Warenbeschaffung 30 %, der Bauarbeiten 32 % und der Dienstleistungen 38 % beträgt, muss der Auftrag als Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben werden.
3—Bei der Prüfung der einzelnen Arbeitspunkte zeigt sich, dass diese Wartungs- und Reparaturarbeiten an Parks, Gärten, Gehwegen und Brunnen sowie Fahrzeugvermietungen umfassen. Wie bekannt ist, muss die Laufzeit solcher Aufträge, um sie ausschreibungsfähig zu machen, den Bestimmungen des Gemeindegesetzes Nr. 5393 entsprechen. Gemäß Artikel 67 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ muss die Ausschreibung so erfolgen, dass sie das Datum des 30.09.2024, welches dem Datum der Kommunalwahlen vom 31.03.2024 plus 6 Monate entspricht, nicht überschreitet. (Bei dem betreffenden Auftrag wurde die Laufzeit auf den 03.04.2024 bis 04.11.2024 festgelegt.) Es wurde gesetzeswidrig gehandelt.
2023/1298646 Dienstleistungsbeschaffung zur Deckung des Bedarfs an Kultur- und Kunstveranstaltungen für das Jahr 2024, Abdurrahman Korkmaz, 19.471.000,00, 09.01.2024 - 31.12.2024
— Bei der Prüfung der auszuführenden Arbeiten sind Messe-, Jahrmarkt- und Ausstellungsdienstleistungen zu erkennen. Wie bekannt ist, muss die Ausschreibungsdauer für diese Arbeiten gemäß Artikel 67 des Gemeindegesetzes Nr. 5393 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ so festgelegt werden, dass sie das Datum des 30.09.2024, welches dem Datum der Kommunalwahlen vom 31.03.2024 plus 6 Monate entspricht, nicht überschreitet. (Bei dem betreffenden Auftrag wurde die Laufzeit auf den 09.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt.) Es wurde gesetzeswidrig gehandelt.
2023/1316286 Dienstleistungsbeschaffung für Eröffnungs- und Messeorganisationen im Jahr 2024, Reyyan Organizasyon eğitim Taş.İnş.Ve Gıda Paz.Tic.Ltd.Şt, 5.871.250,00, 10.01.2024 - 31.12.2024
— Bei der Prüfung der auszuführenden Arbeiten sind Messe-, Jahrmarkt- und Ausstellungsdienstleistungen zu erkennen. Wie bekannt ist, muss die Ausschreibungsdauer für diese Arbeiten gemäß dem Gemeindegesetz Nr. 5393 „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ Gemäß Artikel 67 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ des Gemeindegesetzes Nr. 5393 muss die Ausschreibung so erfolgen, dass sie das Datum des 30.09.2024 (Datum der Kommunalwahlen 31.03.2024 + 6 Monate) nicht überschreitet. (Die Laufzeit für den betreffenden Auftrag wurde auf den 10.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt.) Es wurde gesetzeswidrig gehandelt.
2023/1289734 Beschaffung von Fahrzeugvermietungsdiensten Atak Turizm Sanayi Ve Tic.Ltd.Şti. 14.211.600,00 16.01.2024 - 31.12.2024
— Bei der Prüfung der auszuführenden Arbeiten zeigt sich, dass es sich um Fahrzeugvermietungsdienste handelt. Wie bekannt ist, muss die Laufzeit solcher Ausschreibungen gemäß Artikel 67 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ des Gemeindegesetzes Nr. 5393 so festgelegt werden, dass sie das Datum des 30.09.2024 (Datum der Kommunalwahlen 31.03.2024 + 6 Monate) nicht überschreitet. (Die Laufzeit für den betreffenden Auftrag wurde auf den 16.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt.) Es wurde gesetzeswidrig gehandelt.
2023/1290575 Beschaffung von Dienstleistungen für Ausflugs- und Unterbringungsorganisationen 2024 Istanbul, Çanakkale, Konya, Nevşehir, Edirne, Bolu usw. Azur Organiz. Turizm Taşım.Eğit.Ve Reklam Hizm.Paz.Ltd.Şti. 4.500.000,00 11.01.2024 - 31.12.2024
— Bei der Prüfung der auszuführenden Arbeiten zeigen sich öffentliche Verkehrs- und Transportdienstleistungen. Wie bekannt ist, muss die Laufzeit solcher Ausschreibungen gemäß Artikel 67 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ des Gemeindegesetzes Nr. 5393 so festgelegt werden, dass sie das Datum des 30.09.2024 (Datum der Kommunalwahlen 31.03.2024 + 6 Monate) nicht überschreitet. (Die Laufzeit für den betreffenden Auftrag wurde auf den 11.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt.) Es wurde gesetzeswidrig gehandelt.
2023/1230696 BESCHAFFUNG VON VERANSTALTUNGS- UND ORGANISATIONSDIENSTLEISTUNGEN 2024 ABDURRAHMAN KORKMAZ 4.534.700,00 02.01.2024 - 31.12.2024
1-- Bei der Prüfung der auszuführenden Arbeiten zeigt sich: 100 Host/Hostessen und Hilfspersonal, 100 Personen für Ausflüge zur historischen Halbinsel und Schulausflüge, 100 Personen für Ausflüge zu religiösen Stätten, 200 Personen für Ausflüge zu Kinderunterhaltungsstätten, 100 Personen für innerstädtische Ausflugsprogramme, 250 Personen für Vergnügungsparkbesuche, 250 Personen für Zoobesuche, 15 Gruppenleiter, 10 Reiseführer, 30 Busvermietungen. Da dies ersichtlich ist, muss die Ausschreibung gemäß Artikel 67 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ des Gemeindegesetzes Nr. 5393 so erfolgen, dass sie das Datum des 30.09.2024 (Datum der Kommunalwahlen 31.03.2024 + 6 Monate) nicht überschreitet. (Die Laufzeit für den betreffenden Auftrag wurde auf den 02.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt.) Es wurde gesetzeswidrig gehandelt.
2—Darüber hinaus, wie oben erläutert; gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 696 können Kommunen keine Dienstleistungen mehr ausschreiben, die auf der Beschäftigung von Personal basieren. Im Rahmen der nach dem Dekret Nr. 696 vorgenommenen gesetzlichen Anpassungen wurde in Artikel 78.1.3 des Allgemeinen Kommunalen Vergabekommuniqués festgelegt, dass Arbeiten, die aus den Budgets der Kommunalverwaltungen oder deren Unternehmen finanziert werden und ihrer Natur nach kontinuierlich sind – wie die Pflege und Instandhaltung von Parks und Gärten, Müllabfuhr, Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie damit verbundene Tätigkeiten wie die Pflege von Grünflächen, Unkrautjäten, Rasenmähen, Bodenbearbeitung, Anpflanzung, Baumschnitt, Bewässerung sowie die Anmietung von Fahrzeugen oder Baumaschinen mit Fahrer – unabhängig von den weiteren Bedingungen in Artikel 78.1.1 des Allgemeinen Vergabekommuniqués als personalbasierte Dienstleistungen gelten.
Bei der untersuchten Ausschreibung; HOST/HOSTESS UND HILFSPERSONAL 100 STÜCK ist ersichtlich, dass diese Positionen enthalten sind. Da gemäß dem Dekret Nr. 696 für diese Arbeiten kein Personal durch die Kommunen eingestellt werden darf, ist der Gegenstand der Ausschreibung gemäß den Bestimmungen in Artikel 83 des Gesetzesdekrets Nr. 696 über einige Regelungen im Rahmen des Ausnahmezustands ein Beschaffungsgegenstand, der nicht Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung sein darf. Da es sich um einen Vorgang handelt, der nicht durch korrigierende Maßnahmen geheilt werden kann, ist die Annullierung der Ausschreibung erforderlich. Diese von mir beschriebene Korruption wurde bei der Untersuchung einer einzigen Ausschreibung einer Kommune festgestellt, die ich aufgrund ihrer aktuellen Relevanz geprüft habe. Wir wissen, dass sowohl in dieser als auch in anderen Kommunen ähnliche, formal korrekt wirkende Korruptionspraktiken existieren. Wir wissen auch, dass dies weder die erste noch die letzte Korruption sein wird. Die Präsidentschaftsverwaltung zeigt bei den Kontrollen und Untersuchungen von oppositionell geführten Kommunen ohne die gleiche Sensibilität auch bei den von der Regierung geführten Kommunen an den Tag zu legen, werden diese Korruptionsfälle nicht enden.
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