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Die Beziehungen, die das Sparrundschreiben enthüllt

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Das am 17. Mai 2024 im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlichte Präsidialrundschreiben Nr. 2024/7 zu Sparmaßnahmen hat in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt.

Obwohl das am meisten diskutierte Thema in dem achtseitigen Rundschreiben die Streichung der Beförderungsrechte für Beamte ist, enthüllt das Dokument tatsächlich auch viele unethische Beziehungen.

Zum Beispiel findet sich im zweiten Absatz unter der Überschrift „Allgemeine Grundsätze“ die Formulierung: „In Ausschreibungsunterlagen und Verträge dürfen keine Elemente aufgenommen werden, die nichts mit dem Gegenstand der Beschaffung oder Bauleistung zu tun haben, wie etwa die Bereitstellung von Fahrzeugen, Maschinen oder Ausrüstung zur Nutzung durch die Verwaltung.“

Unter normalen Umständen wäre eine solche Regelung nicht erforderlich, da man davon ausgehen sollte, dass jeder öffentliche Verwalter sensibel genug ist, keine sachfremden Elemente in Ausschreibungen aufzunehmen, um – ob verdeckt oder offen – Leistungen zu erhalten, die nicht im Ausschreibungsangebot und dessen Gegenstand eingepreist sind. In solchen Fällen, die häufig bei Verhandlungsvergaben auftreten, wird der Mechanismus der öffentlichen Kontrolle außer Kraft gesetzt, da die Ausschreibungsunterlagen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dieses Thema kam erst kürzlich zur Sprache, als der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, für eine Reise nach Deutschland den Privatjet eines Auftragnehmers nutzte.

Laut der Erklärung des Ministers enthält Artikel 31 der im Rahmen der Arbeiten des Auftragnehmers erstellten Ausschreibung die Bestimmung, dass „Kosten für Ausbildungen und Symposien im In- und Ausland kostenlos von den Parteien übernommen werden“, und der Minister nahm diese Leistung unentgeltlich in Anspruch.

Doch nimmt der Minister diese Dienstleistung wirklich kostenlos in Anspruch, oder hat das beauftragte Unternehmen diese Kosten bereits bei der Angebotsabgabe in den Dienstleistungspreis eingerechnet? Die Antwort lautet natürlich, dass in diesem mit unseren Steuergeldern finanzierten Auftrag auch die Kosten für den vom Minister genutzten Privatjet enthalten sind.

Ein weiterer Punkt ist die Bestimmung im zweiten Absatz unter der Überschrift „Erwerb und Nutzung von Dienstfahrzeugen“, wonach „im Rahmen der öffentlichen Beschaffungsgarantie gemäß der einschlägigen Gesetzgebung Elektrofahrzeuge erworben werden können“. Wie bekannt ist, wurde mit Artikel 7 des am 27. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekrets die Garantie gegeben, dass der öffentliche Sektor bis zum 31.12.2035 insgesamt 30.000 TOGG-Fahrzeuge erwerben wird. Während mit dem Sparrundschreiben für den öffentlichen Dienst der Erwerb von Fahrzeugen nahezu vollständig eingeschränkt wird, werden die TOGG-Käufe ungebremst fortgesetzt.

Es ist erwähnenswert, dass TOGG zwar als einheimisch und national vermarktet wird, es sich jedoch um ein privates Unternehmen handelt und die Gewinne von TOGG an die Investoren und nicht an den Staat fließen. Jede vom Staat gewährte Unterstützung – derzeit werden die Verluste aus den zinslosen Krediten für TOGG vom Staat getragen – führt dazu, dass der Gewinn vollständig an den Privatsektor übertragen wird.

Ebenfalls im vierten Absatz derselben Überschrift heißt es: „Fahrzeuge, die Stiftungen, Vereinen, Fonds, Banken, Verbänden, Firmen, Einzelpersonen und ähnlichen Organisationen oder Personen gehören, dürfen von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen ohne Genehmigung in keiner Weise genutzt werden.“ Auch diese Formulierung ist ein Eingeständnis eines weiteren Missbrauchs.

Heutzutage übertragen öffentliche Einrichtungen ihre eigenen Einnahmen an Unternehmen (staatliche Wirtschaftsbetriebe), Stiftungen oder Vereine (Stiftungen oder Vereine zur Stärkung ihrer Dienste), die sie selbst gegründet haben und kontrollieren. Von dort aus finanzieren sie für ihre eigenen Institutionen – ohne jegliche gesetzliche Beschränkung – Dienstwagen, Repräsentationsausgaben und Unterbringungskosten, und zwar mit Geldern, die eigentlich dem öffentlichen Sektor gehören sollten.

In ähnlicher Weise ist es, wie oben erwähnt, mittlerweile zur Normalität geworden, dass Fahrzeuge von Auftragnehmern durch Zusätze in Ausschreibungsunterlagen oder auf völlig inoffiziellem Wege für öffentliche Zwecke genutzt werden und bestimmte Ausgaben, die gesetzlich nicht zulässig sind, von den Auftragnehmern finanziert werden.

Das Thema Personalbeförderung ist eine Komödie für sich. Der Personaltransport ist vielleicht der Punkt im Sparrundschreiben, der am wenigsten Einsparungen bringen wird. Abgesehen von Personal wie Soldaten, Polizisten, Justiz- und Gefängnispersonal, deren Sicherheit in der Verantwortung des Staates liegt, gibt es in der Provinz ohnehin kaum Personalbeförderungen.

Fast die gesamte Personalbeförderung findet in einigen wenigen Großstädten und sogar nur durch die Zentralverwaltung statt. Doch deren Kosten sind bei weitem nicht so hoch, wie in der Öffentlichkeit diskutiert, da einige Einrichtungen ihre eigenen Fahrzeuge für den Transport nutzen, während andere, wie das Ministerium für Schatz und Finanzen, seit Jahren gar keinen Personaltransport anbieten. Daher ist es nicht möglich zu sagen, dass die Abschaffung der Personalbeförderung eine nennenswerte Ersparnis bringen würde.

In unserem Artikel haben wir nur einen kleinen Teil der Punkte des achtseitigen Sparrundschreibens angesprochen und versucht zu erläutern, wie viele unethische, ja manchmal sogar gesetzeswidrige Praktiken durch ein Rundschreiben aufgedeckt werden, das eigentlich Sparmaßnahmen zum Ziel hat – und dass der Staat diese Dinge eigentlich ignoriert.

Solange diejenigen in öffentlichen Ämtern danach streben, direkt oder indirekt Vorteile zu erlangen oder ihr Ansehen zu steigern, wird kein noch so umfangreiches Sparrundschreiben irgendeinen Nutzen bringen.