In diesem Artikel setzen wir unsere Untersuchung der Ausschreibungen fort, die vor den Wahlen in Gemeinden durchgeführt wurden, in denen ein Wechsel an der Verwaltungsspitze stattfand. Wie wir bei den unten analysierten Ausschreibungen im Detail darlegen werden, verstoßen langfristige Verträge, die kurz vor den Wahlen unterzeichnet wurden, nicht nur gegen geltende Vorschriften, sondern dienen auch dazu, den neu gewählten Bürgermeister in seiner Handlungsfähigkeit einzuschränken. Zudem macht die Notwendigkeit einer detaillierten Prüfung dieser Ausschreibungen bereits die Unregelmäßigkeiten auf dem Papier deutlich.
In Artikel 67 des Gesetzes Nr. 5393 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“ heißt es:
„In der Gemeinde können durch Beschluss des Gemeinderats oder bei den der Gemeinde unterstellten Einrichtungen durch Beschluss des zuständigen Organs Dienstleistungen wie Park-, Garten-, Gewächshaus-, Mittelstreifen-, Gehweg- und Brunnenpflege und -reparatur; Fahrzeugvermietung, Kontrolle, Reinigung, Sicherheit und Verpflegungsdienste; Wartung und Reparatur von Maschinen und Anlagen; Computersysteme und Telefonzentralen sowie elektronische Informationszugangsdienste; gesundheitsbezogene Unterstützungsdienste; Messe-, Jahrmarkt- und Ausstellungsdienste; Dienstleistungen im Zusammenhang mit Staudämmen, Kläranlagen und Feststoffentsorgungsanlagen; Kanalwartung und -reinigung, Infrastruktur- und Asphaltbau sowie -reparatur, Verkehrssignalisierung und Beleuchtungswartung, Zählerablesung sowie Zähleraus- und -einbau; öffentlicher Nahverkehr und Transportdienste; sowie der Betrieb von sozialen Einrichtungen durch Ausschreibungen an Dritte vergeben werden, wobei die Laufzeit das Ende des sechsten Monats nach den ersten allgemeinen Kommunalwahlen nicht überschreiten darf.“ so der Wortlaut..
Der Zweck von Artikel 67 des Gesetzes Nr. 5393 besteht darin, dem neu gewählten Bürgermeister die Möglichkeit zu geben, seinen strategischen Plan für die Amtszeit umzusetzen, der die Managementphilosophie und die institutionellen Strategien für den Strategieplan 2024-2028 umfasst, die er während des Wahlkampfs versprochen hat.
Voraussetzungen für Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre:
1- Es ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.
2-Zulässige Ausschreibungsgegenstände
Wartung und Reparatur von Parks, Gärten, Gewächshäusern, Mittelstreifen, Gehwegen und Brunnen
Fahrzeugvermietung, Kontrolle, Reinigung, Sicherheits- und Verpflegungsdienste
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Anlagen
Computersysteme und Telefonanlagen sowie elektronische Informationsabrufdienste
Unterstützungsdienste im Gesundheitswesen
Messen, Jahrmärkte und Ausstellungsdienste;
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Staudämmen, Kläranlagen und Feststoffabfallanlagen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kanalwartung und -reinigung, Infrastruktur- sowie Asphaltbau- und -reparaturarbeiten, Wartung von Verkehrssignalanlagen und Beleuchtung, Zählerablesung sowie Zählermontage und -demontage
Öffentliche Verkehrs- und Beförderungsdienste;
Arbeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb sozialer Einrichtungen
DA DIE ALLGEMEINEN KOMMUNALWAHLEN AM 31.03.2024 STATTFANDEN, KÖNNEN DIE VERGABEN BIS ZUM 30.09.2024 ERFOLGEN.
Bei der Prüfung der von der GEMEINDEVERWALTUNG ETİMESGUT ausgeschriebenen Arbeiten im Rahmen von Artikel 67 des Gesetzes Nr. 5393 wurde Folgendes festgestellt;




VIERTE FESTSTELLUNG
AUSGABEN FÜR DAS 100-JAHRE-REPUBLIK-KULTUR- UND KUNSTZENTRUM IM STADTTEIL ERYAMAN, PARZELLE 46484, FLUR 2
Mit der Ausschreibungsregistrierungsnummer 2022/1113927 „Fertigstellungsbau des 100. Jahr-Republik-Kultur- und Kunstzentrums“ Mit einem Vertragswert von 112.000.000,00 Bei den Arbeiten im Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 30.10.2023 durch die Arbeitsgemeinschaft „Cansu Yapı Turizm Otomotiv San. ve Tic. Ltd. Şti. und Ays Yıldız Yapı İnşaat Madencilik Otomotiv Harita Nakliyat Sanayi ve Tic. Ltd. Şirketi“:
1- Es handelt sich um einen Pauschalvertrag für schlüsselfertige Leistungen, bei dem der Auftragnehmer auf der Grundlage der in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsprojekte und der dazugehörigen Leistungsverzeichnisse ein Angebot für die gesamte Arbeit abgegeben hat.
2- In den Unterlagen zur Ausschreibung mit der Registriernummer 2022/1113927 „Fertigstellungsbau des 100. Jahr-Republik-Kultur- und Kunstzentrums“:

gibt es entsprechende Regelungen.
Die Ausschreibungen 2024/236441 IKN „Anschaffung beweglicher Möbel für das 100. Jahr-Republik-Kulturzentrum (CKM)“ und 2024/174949 IKN „Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gestaltung des Foyerbereichs des 100. Jahr-Republik-Kulturzentrums“ müssen geprüft werden, da bei dieser Beschaffung das Risiko von Doppelausgaben besteht. Mit dem Begriff Doppelausgabe ist das Risiko gemeint, dass eine Leistung, die bereits im Rahmen eines anderen Auftrags hätte bezahlt werden müssen, im Rahmen dieser Ausschreibung erneut vergeben wird, um dem ursprünglichen Auftragnehmer einen Vorteil zu verschaffen.
3- In den Unterlagen und dem Projekt für die Arbeiten zur „Fertigstellung des 100. Jahr-Republik-Kultur- und Kunstzentrums“ mit der Ausschreibungsregistriernummer 2022/1113927 ist festgelegt, dass im Rahmen der Landschaftsgestaltung 735 Bäume gepflanzt werden sollen. Da der Auftragnehmer sein Angebot auf Basis des Projekts abgegeben hat und die Kosten für die Baumpflanzung somit bereits im Preis des Auftragnehmers enthalten sind:
Da die Aufträge mit den Ausschreibungsnummern (İKN) 2023/950382 „Bauarbeiten für die strukturelle Landschaftsgestaltung des Cumhuriyet-Platzes“ und 2023/1321332 „Beschaffung von Pflanzen und Landschaftsmaterialien für die Landschaftsgestaltung des Cumhuriyet-Kulturzentrums zum 100. Jahrestag“ im Verhandlungsverfahren vergeben wurden, konnten die Ausschreibungsunterlagen nicht im EKAP-System gefunden werden. Eine sorgfältige Prüfung der Baumpflanzungen und der ausgeführten Arbeiten ist erforderlich.

In den Unterlagen zur Ausschreibung mit der Nummer 4-2022/1113927 „Fertigstellung des Cumhuriyet-Kultur- und Kunstzentrums zum 100. Jahrestag“ sind im Projektordner unter der Rubrik Elektrik die Pläne für die Beschallungs-, CCTV- und TV-Anlagen (e-06-100yıl cksm) sowie die Installationspläne für den Theatersaal enthalten; da der Auftragnehmer sein Angebot auf Basis dieses Projekts abgegeben hat,
kann man zu dem Schluss gelangen, dass die VERGABE der Aufträge mit den Nummern 2023/441204 „Beschaffung professioneller Ton- und Lichtsysteme für das Cumhuriyet-Kultur- und Kunstzentrum zum 100. Jahrestag“ und 2023/754914 „Beschaffung von 4 Posten professionellem Ton- und Lichtmaterial“ zu einem SCHADEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT in Höhe von insgesamt 10.866.000 TL (9.446.000,00 + 1.420.000,00) führen könnte. Das Thema muss von den zuständigen Stellen dringend untersucht werden.

FÜNFTE FESTSTELLUNG
BEI DER PRÜFUNG DER DIENSTLEISTUNGSAUSSCHREIBUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGVERMIETUNG ZUR MÜLLABFUHR, ZUM TRANSPORT SOWIE ZUR MASCHINELLEN REINIGUNG VON STRASSEN, GASSEN, PLÄTZEN UND MARKTFLÄCHEN

5.1. FESTSTELLUNG
Die Ausschreibung mit der Nummer 2023/1024939 „Fahrzeugvermietung für die 12-monatige Müllabfuhr, den Transport und Reinigungsdienste im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024“ unterliegt Artikel 67 des Gemeindegesetzes Nr. 5393 mit dem Titel „Dienstleistungsverpflichtungen für zukünftige Jahre“. Gemäß dieser Bestimmung (Ausschreibung für Fahrzeugvermietung, Kontrolle und Reinigungsdienste) hätte die Ausschreibung so erfolgen müssen, dass sie das Datum der Kommunalwahlen am 31.03.2024 plus 6 Monate, also den 30.09.2024, nicht überschreitet. (Die Laufzeit der betreffenden Ausschreibung wurde jedoch auf den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 festgelegt.) Die betreffende Ausschreibung wurde unter Verstoß gegen das Gesetz durchgeführt.
5.2. FESTSTELLUNG
BEZÜGLICH DER AUSSCHREIBUNG MIT DER IKN 2020/528856 ZUM THEMA „DIENSTLEISTUNGSBESCHAFFUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON FAHRZEUGEN ZUR SAMMLUNG UND TRANSPORT VON ABFÄLLEN SOWIE ZUR MASCHINELLEN REINIGUNG VON STRASSEN, GASSEN, PLÄTZEN UND MÄRKTEN FÜR EINEN ZEITRAUM VON 36 MONATEN ZWISCHEN DEM 01.01.2021 UND DEM 31.12.2023“
heißt es in Artikel 7 der Verwaltungsbedingungen mit dem Titel „QUALIFIKATIONSKRITERIEN“:
„7.5.2. Es ist nachzuweisen, dass mindestens 1 Müllwagen mit Pressvorrichtung (mind. 15+1,5 m³), Baujahr 2019 oder neuer, 1 Müllwagen mit Kran und Pressvorrichtung (mind. 15+1,5 m³), Baujahr 2019 oder neuer, 1 Vakuum-Kehrmaschine (mind. 8 m³), Baujahr 2019 oder neuer, 1 mobiles Jet-Containerreinigungsfahrzeug, Baujahr 2019 oder neuer, sowie 1 offener Kipper (mind. 5 m³), Baujahr 2019 oder neuer, im Eigentum stehen. Dies ist durch ein notarielles Protokoll, einen Bericht eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, einen Bericht eines selbstständigen Buchhalters und Wirtschaftsprüfers oder einen Bericht eines selbstständigen Buchhalters zu belegen, aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge im Zulassungs-, Inventar- oder Abschreibungsbuch eingetragen sind.“
Mit dieser Regelung wird von den Bietern, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, Folgendes verlangt:

In Artikel 41 der Durchführungsverordnung für Dienstleistungsbeschaffungsausschreibungen mit dem Titel „Dokumente zu Maschinen, Ausrüstung und sonstiger Ausstattung sowie Kapazitätsbericht“ „(1) (Geänderter Absatz: 30.09.2020-31260 A.G./Art. 4, Inkrafttreten: 20.10.2020) Informationen zu den für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräten und sonstigen Ausrüstungen sind im Vertragsentwurf aufzuführen. Die besagten Maschinen, Geräte und sonstigen Ausrüstungen dürfen jedoch nicht als Eignungskriterium festgelegt werden...Mit dieser Bestimmung wurde festgelegt, dass bei Dienstleistungsausschreibungen der Nachweis von EIGENTUM an Maschinen NICHT verlangt werden darf.
Da dies gegen Artikel 5 des Gesetzes Nr. 4734 verstößt (da kein Wettbewerb gewährleistet wird), muss die Ausschreibung annulliert werden.
5.3. FESTSTELLUNG
In Artikel 25.3.1 mit dem Titel „SONSTIGE IM ANGEBOTSPREIS ENTHALTENE KOSTEN“ der Verwaltungsvorschrift für die Ausschreibung mit der IKN-Nummer 2020/528856 zum Thema „DIENSTLEISTUNGSAUSSCHREIBUNG ZUR FAHRZEUGMIETE FÜR DIE SAMMLUNG UND DEN TRANSPORT VON ABFÄLLEN SOWIE DIE MASCHINELLE REINIGUNG VON STRASSEN, GASSEN, PLÄTZEN UND MÄRKTEN FÜR DEN ZEITRAUM VOM 01.01.2021 BIS ZUM 31.12.2023“ heißt es: „Die mit der Ausschreibung verbundenen Vertragskosten und allgemeinen Gemeinkosten (Vertragsstempelsteuer, Ausschreibungsentscheidungsmarke und KİK-Anteil) sind mit einem Satz von 1,567 % des angebotenen Preises zu berechnen und in den angebotenen Einheitspreis einzurechnen.“ Diese Regelung sowie die Angaben in der Einheitspreis-Angebotstabelle;

In dieser Form wurden die Bieter aufgefordert, ein Angebot für die Vertragskosten (KIK-Anteil, Ausschreibungsstempelsteuer, Summe der Vertragsentscheidungsstempel) abzugeben.
Wie bekannt ist, heißt es in der Durchführungsverordnung für Dienstleistungsbeschaffungsausschreibungen im Artikel 9.3 mit dem Titel „Berechnung und Aktualisierung der geschätzten Kosten“: „Der Gesamtbetrag, der sich aus der Multiplikation der für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Arbeitspositionen oder Arbeitsgruppen mit den ermittelten Preisen ergibt, wird ohne Berücksichtigung von Vertragskosten, Gemeinkosten und Mehrwertsteuer festgelegt. Zu diesem Betrag wird unter Berücksichtigung der Art der Arbeit (geänderter Ausdruck: 25.01.2017-29959 A.Bl./Art. 1) ein Unternehmergewinn von höchstens 7 % hinzugerechnet. Dieser Betrag wird mit den Vertragskosten und Gemeinkosten addiert, die auf der Grundlage des ohne Gewinn ermittelten Gesamtbetrags berechnet wurden, um die geschätzten Kosten zu ermitteln. Nachdem die entsprechende Berechnungstabelle von den Erstellern unterzeichnet wurde, wird sie dem Ausschreibungsbevollmächtigten als Anlage zum Ausschreibungsgenehmigungsdokument vorgelegt. (Ergänzung: 16.07.2011-27996 A.Bl./Art. 1) Der für den Auftragnehmer vorgesehene Gewinnbetrag muss in dieser Tabelle ausgewiesen werden.“ Mit dieser Bestimmung wurde festgelegt, dass die Vertragskosten in die geschätzten Kosten einzubeziehen sind.
Ebenso unterliegen die in der Tabelle (1) des Gesetzes Nr. 488 aufgeführten Dokumente der Stempelsteuer. Darüber hinaus unterliegen auch Vorgänge zur Erneuerung, Verlängerung, Änderung oder Übertragung der Bestimmungen steuerpflichtiger Dokumente der Stempelsteuer.
Um die für ein Dokument geltende Steuer zu bestimmen, wird die Art des Dokuments geprüft und die entsprechende Steuer gemäß der Tabelle (1) ermittelt.
Gemäß der Bestimmung in Artikel 3 des Stempelsteuergesetzes Nr. 488, wonach „die Steuerschuldner der Stempelsteuer diejenigen sind, die die Dokumente unterzeichnen. Bei Transaktionen zwischen offiziellen Stellen und Privatpersonen tragen die Privatpersonen die Stempelsteuer“, ist ersichtlich, dass die Auftragnehmer die Stempelsteuer (Ausschreibungsstempelsteuer, Vertragsentscheidungsstempel usw.) zu entrichten haben (eine ähnliche Bestimmung gilt auch für den KİK-Anteil). Daher führt die Aufnahme der „Vertragskosten (Summe aus KİK-Anteil, Ausschreibungsstempelsteuer und Vertragsentscheidungsstempel)“ in die Angebotsliste zu einem SCHADEN FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND.
Unabhängig davon, welches Angebot der Auftragnehmer für den Posten an 23. Stelle abgegeben hat, darf dieser Betrag, einschließlich etwaiger Preisdifferenzen, nicht an den Auftragnehmer ausgezahlt werden.
6. FESTSTELLUNG
-2023/1260588 Waren – Offenes Verfahren: BESCHAFFUNG UND VERTEILUNG VON BROT IM JAHR 2024
- 2022/1391552 Waren – Offen, BESCHAFFUNG VON BROT FÜR DAS JAHR 2023
- 2022/304787 Waren – Offen, BESCHAFFUNG VON BROT
- 2019/512109 Waren – Offen, BESCHAFFUNG VON BROT
Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde die BROTBESCHAFFUNGEN (die oben mit ihren Ausschreibungsnummern aufgeführten Verfahren) über ihr eigenes Unternehmen „AHİKENT TAAHHÜT TİCARET TEK. YAT. LTD. ŞTİ.“ abgewickelt hat.
Betrachtet man den Status der AHİKENT TAAHHÜT TİCARET TEK. YAT. LTD. ŞTİ. im Hinblick auf das Vergabegesetz:

Wie zu sehen ist, wurde die „Gemeinde Etimesgut“ als Geschäftsführerin des Unternehmens eingesetzt.
Wie bekannt ist, heißt es im Urteil des 10. Senats des Staatsrates der Republik Türkei (T.C. DANIŞTAY 10. DAİRE) mit dem Aktenzeichen E. 2001/4312 und K. 2003/5197 vom 16.12.2003:
„...dass es den Bürgermeistern, die in ihrer Eigenschaft als anweisende Beamte befugt sind, Ausschreibungen zu genehmigen oder zu stornieren, oder denjenigen, die mit der Vorbereitung, Durchführung, dem Abschluss und der Überwachung von Ausschreibungsverfahren der Gemeinde beauftragt sind, sowie deren Ehepartnern und Verwandten (bis zum zweiten Grad, einschließlich Schwägerschaften) und Unternehmen, in deren Verwaltungs- oder Aufsichtsräten diese Personen oder deren Partner (ausgenommen Aktiengesellschaften, in denen diese Personen nicht im Vorstand tätig sind) vertreten sind, untersagt ist, an Ausschreibungen derselben Gemeinde teilzunehmen, da dies nicht nur den in Artikel 2 des Gesetzes Nr. 2886 festgelegten Grundsätzen widerspricht, sondern auch nicht mit den Bestimmungen von Artikel 6 vereinbar ist.“ Dies wurde so festgehalten und damit klargestellt, dass es kommunalen Unternehmen untersagt ist, an Ausschreibungen ihrer eigenen Gemeinde teilzunehmen.
Die entsprechende Bestimmung in Artikel 11 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen Nr. 4734 besagt: „Stiftungen, Vereine, Verbände, Fonds oder ähnliche Organisationen, die innerhalb der ausschreibenden Behörde oder in Verbindung mit dieser zu welchem Zweck auch immer gegründet wurden, sowie Unternehmen, an denen diese Organisationen beteiligt sind, dürfen nicht an Ausschreibungen dieser Behörden teilnehmen.“
Andererseits heißt es in Artikel 11 des Gesetzes: „c) Die für die Ausschreibung zuständigen Personen der ausschreibenden Behörde sowie die Mitglieder der Gremien, die über diese Befugnis verfügen. d) Personen, die bei der ausschreibenden Behörde mit der Vorbereitung, Durchführung, dem Abschluss und der Genehmigung jeglicher Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand beauftragt sind. e) Ehepartner sowie Verwandte bis zum dritten Grad und Schwäger bis zum zweiten Grad sowie Adoptivkinder und Adoptiveltern der in den Absätzen (c) und (d) genannten Personen.“ Durch diese Bestimmung wurde diesen Personen die Teilnahme an Ausschreibungen der jeweiligen Behörden untersagt.
In derselben Entscheidung des Staatsrats wurde dargelegt, dass die Teilnahme eines kommunalen Unternehmens, in dessen Verwaltungs- oder Aufsichtsrat die für das Ausschreibungsverfahren zuständigen Beamten sitzen, an einer Ausschreibung derselben Gemeinde bedeutet, dass der Ausschreibende und der Teilnehmer identisch sind; dies führe dazu, dass die Ausschreibung nicht unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Unparteilichkeit durchgeführt werden könne und die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb aufgehoben würden.
ZUSAMMENFASSEND lässt sich sagen, dass die Ernennung der GEMEINDE ETIMESGUT zum Geschäftsführer der „AHİKENT TAAHHÜT TİCARET TEKNİK YATIRIM LİMİTED ŞİRKETİ“ dazu führt, dass die Teilnahme der GEMEINDE ETIMESGUT an Ausschreibungen einen Verstoß gegen Artikel 11 des Gesetzes Nr. 4734 darstellt.
Auch in diesem Teil unserer Rechercheserie, in der wir die von Kommunen vor Wahlen durchgeführten Ausschreibungen unter die Lupe nehmen, hat sich das Ergebnis leider nicht geändert. Wir stoßen erneut auf überhastet durchgeführte Ausschreibungen, gesetzeswidrig festgelegte Teilnahmebedingungen, zahlreiche Arbeitspositionen, deren tatsächliche Ausführung zweifelhaft ist, sowie Ausschreibungen, die trotz fehlender gesetzlicher Grundlage die Amtszeit des neuen Bürgermeisters abdecken. Das Bittere daran ist, dass die Gemeinde Etimesgut oder andere von uns bereits untersuchte Kommunen damit nicht allein sind. Diese in unseren Artikeln beleuchteten, gegen Gesetze und ethische Werte verstoßenden Verhaltensweisen sind leider zu einer Art Tradition geworden und werden von vielen Gemeinden praktiziert. Wir werden diese Untersuchungen in den kommenden Wochen fortsetzen.
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